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Venezuela
Unterlagen zum Download
Landesdaten
Hauptstadt: Caracas
Länderabkürzung: VE
Kurzform: Venezuela
Vollform: Bolivarische Republik Venezuela
Adjektiv: venezolanisch
Staatsangehörige: Venezolaner (VE), Venezolanerin (VEN)
Währung: Bolivar Fuerte
internationale Flughäfen:
- Caracas (CCS) (Simón Bolivar); 22 km außerhalb der Stadt
kurz und knapp - Einreise für Deutsche
allgemeine Visumpflicht - touristischer Aufenthalt bis 90 Tage ist mit Touristenkarte möglich
Einreise ohne Visum
Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:
- Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer Est- land, Malta und Zypern)
- Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien
- Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Bulgarien
- Chile, Costa Rica
- Dominica
- Ecuador
- Grenada, Guatemala
- Hongkong (China)
- Island
- Jamaika, Japan
- Kanada, Kolumbien, Kroatien
- Liechtenstein
- Malaysia, Mexiko, Monaco
- Neuseeland, Niederländische Antillen (Aruba), Norwegen
- Panama, Paraguay, Peru
- Rumänien
- San Marino, Santa Lucia, St. Kitts & Nevis, St.Vincent & die Grenadinen, Südafrika
- Taiwan, Trinidad & Tobago
- Uruguay, USA
Voraussetzungen:
- touristischer Aufenthalt mit Touristenkarte
Aufenthaltsdauer: max. 90 Tage
Einreise mit Visum bei Ankunft
Die Einreise erfolgt mit Touristenkarte DEX 2. Die Touristenkarte ist nur für die Einreise per Flugzeug gültig. Sie wird im Flugzeug ausgehändigt und muss bei der Ausreise wieder abgegeben werden. Besucher, die auf dem Land- oder Wasserwege einreisen, müssen im voraus ein Visum beantragen.
Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung
Reisepass
mindestens noch 6 Monate gültig
1 Visumantrag
2 Lichtbilder
zusätzlich für Passinhaber anderer Nationalitäten:
- für EU-Bürger die Freizügigkeitsbescheinigung oder die Melde- bestätigung über Wohnsitznahme in Deutschland
- für alle anderen Nationalitäten der gültige Aufenthaltstitel
zusätzlich für Geschäftsvisum:
- förmliches Einladungsschreiben des Geschäftspartners (zwingend in Spanischer Sprache)
- Referenzschreiben der entsendenden Firma (adressiert wie folgt, je nach Zuständigkeit: Botschaft der Bolivarischen Republik Venezuela, Konsularabteilung, Schillstrasse 10, 10785 Berlin oder Eschersheimer Landstrasse 19-21, 60322 Frankfurt oder Sendlinger Strasse 14, 80331 München) mit folgenden Angaben:
- Name des Reisenden und Stellenbeschreibung
- Zweck und Dauer der Reise
- Firmenanschrift und Telefon-Nummer des venezolanischen Geschäftspartners
- Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung
zusätzlich für Arbeitsvisum:
- Gesundheitszeugnis mit Aids-Negativbescheinigung
- beglaubigte Kopie der vom Arbeitsministerium in Venezuela erteilten Arbeitserlaubnis (siehe auch weiter unten)
- Referenzschreiben der entsendenden Firma (adressiert wie folgt, je nach Zuständigkeit: Botschaft der Bolivarischen Republik Venezuela, Konsularabteilung, Schillstrasse 10, 10785 Berlin oder Eschersheimer Landstrasse 19-21, 60322 Frankfurt oder Sendlinger Strasse 14, 80331 München) mit folgenden Angaben:
- Name des Reisenden und Stellenbeschreibung
- Zweck und Dauer der Reise
- Firmenanschrift und Telefon-Nummer des venezolanischen Geschäftspartners
- Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung
zusätzlich für Touristenvisum:
- Nachweis von Rück- oder Weiterreisedokumenten
- Nachweis ausreichender Geldmittel
zusätzlich für Studentenvisum:
- Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (Bafög-Be- scheinigung oder Elternbürgschaft)
- Immatrikulationsbescheinigung der Bildungseinrichtung in Venezuela, Studien- bescheinigung und/oder Studienabschluß
zusätzlich für Praktikantenvisum:
- Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (Gelddepot, Bankbestätigung, o.ä.)
- Praktikumsvertrag
zusätzlich für Investorenvisum:
- Genehmigung der venezolanischen Behörden für die zu tätigende Investition
- Bankauszug über die Zahlungsfähigkeit des Investors
Besondere Hinweise für Venezuela
Vorgehensweise zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis für ein Arbeitsvisum:
Der zukünftige Arbeitgeber des Antragstellers in Venezuela muss das Arbeitsvisum zunächst bei den zuständigen Behörden in Venezuela beantragen. Die Erteilung des Arbeitsvisum liegt ausschliesslich in der Zuständigkeit des Innen- und Justizministeriums Venezuelas nach vorheriger Genehmigung durch das Arbeitsministerium von Venezuela. Der Antragsteller oder sein Arbeitgeber muss die Bedingungen hierfür bei den vorgenannten Ministerien erfragen.
Künstler, Auslandskorrespondenten und Sportler, die einer entgeltlichen Tätigkeit in Venezuela nach- gehen, benötigen kein Arbeitsvisum, da ihre Vertreter in Venezuela nur die entsprechende Genehmigung des Innen- und Justizministerium einholen müssen, welches über die jeweils anwendbaren Visabe- dingungen und die Aufenthaltsdauer entscheidet. Das zuständige Konsulat in Deutschland erhält die Genehmigung zur Erteilung des Arbeitsvisum per Fax durch das Aussenministerium von Venezuela. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann der Antragsteller das Arbeitsvisum beantragen.
Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
Touristenkarte DEX 2: einmalige Einreise, bis 90 Tage Aufenthalt, nicht verlängerbar
Touristenvisum: gilt für 1 Jahr, mehrmalige Ein- und Ausreise, Aufenthalt bis jeweils 90 Tage, Verlängerung möglich um weitere 90 Tage beim Innen- und Justizministerium
Geschäftsvisum / Dienstvisum (TR-N): gilt für 1 Jahr, mehrmalige Ein- und Ausreise, Aufenthalt bis 180 Tage, nicht verlängerbar
Studentenvisum (TR-E): gilt für 1 Jahr, mehrmalige Ein- und Ausreise, Aufenthalt für 360 Tage, Verlängerung beim Innen- und Justizministerium unter Erbringung des Nachweises, dass das Studium fortgesetzt wird
Investorenvisum (TR-1): gilt für 3 Jahre, mehrmalige Ein- und Ausreise. 14 Tage vor Ablauf der Dreijahresfrist kann eine Verlängerung um weitere 2 Jahre beantragt werden. Danach kann über das Innen- und Justizministerium die Aufenthaltsgenehmigung (residente) beantragt werden. Mitreisende Familienangehörige erhalten ein TR-F-1 - Visum.
Arbeitsvisum (TR-L): gilt für 1 Jahr, mehrmalige Ein- und Ausreise, kann auf Antrag in Venezuela durch das Innen- und Justizministerium um 1 weiteres Jahr verlängert werden, wenn die entsprechende Arbeitserlaubnis vom Arbeitsministerium bestätigt wird. Mitreisende Familienangehörige erhalten ein TR-F-L - Visum.!
| Touristenvisum | 30,00 US $ |
| business visum |
60,00 US $ |
Die Preise richten sich nach den täglichen Wechselkursen.
Bearbeitungszeit im Konsulat
| regulär | 2 - 4 Werktage |
| Express |
nicht möglich |
Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung
keine
Durchreise
Transitvisum ist nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:
- Weiterflug innerhalb von 24 Stunden
- Besitz gültiger Weiterreisedokumente
- Der Transitraum wird nicht verlassen.
Meldebestimmung
keine
Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich
Weltzeituhr