Diese Webseite ist optimiert für den Internet Explorer ab Version 7. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.
Ukraine
Unterlagen zum Download
Landesdaten
Hauptstadt: Kiew (Kyiw)
Länderabkürzung: UA
Kurzform: Ukraine
Vollform: Ukraine
Adjektiv: ukrainisch
Staatsangehörige: Ukrainer (UA), Ukrainerin (UKR)
Währung: Hrywna, 1 Hrywna = 100 Kopeken
internationale Flughäfen:
- Borispol International (KBP); ca. 35 km von der Kiewer Innenstadt entfernt
kurz und knapp - Einreise für Deutsche
Visum nicht erforderlich
für Touristen und Geschäftsreisende (nur für Kundenverhandlungen, Vertragsvorbereitungen, Geschäftsanbahnung, etc, keine Arbeitsaufnahme!); Aufenthalt max. 90 Tage pro Halbjahr; erforderlich: Reisepass (min. 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig, Nachweis einer in der Ukraine gültigen Auslandskrankenversicherung)
Einreise ohne Visum
Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:
- Andorra, Armenien, Aserbaidschan
- Belarus, Belgien, Brasilien, Bulgarien
- Dänemark, Deutschland
- Estland
- Finnland, Frankreich
- Georgien, Griechenland
- Hongkong (14 Tage)
- Irland, Island, Israel, Italien, Japan
- Kanada, Kasachstan, Kirgisische Republik, Korea-Süd
- Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
- Malta, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro
- Niederlande, Norwegen
- Österreich
- Paraguay, Polen, Portugal
- Rumänien, Russische Föderation
- San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien (30 Tage pro Halbjahr), Slowakische Republik, Slowenien, Spanien
- Tadschikistan, Tschechische Republik
- Ungarn, USA, Usbekistan
- Vatikanstadt
- Zypern
Voraussetzungen:
- Reisepass (min. noch 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig)
- gilt für Touristen
- gilt für Geschäftsreisende, die für Kundenverhandlungen, Geschäftsanbahnung, Vertragsvorbereitungen, etc. reisen
- keine Arbeitsaufnahme!
- gilt nicht für Techniker und Monteure, für Inbetriebnahme, Montage, Reparatur, Personalschulung, Arbeitsüberwachung, etc. (auch nicht im Entsendungsfall)
- gilt nicht für Studenten/Studentinnen
Aufenthaltsdauer: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (es gilt der kumulative Aufenthalt anhand der Ein- und Ausreisestempel), die Zahl der Einreisen ist unbegrenzt
Einreise mit Visum bei Ankunft
nicht möglich
Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung
Reisepass
mindestens noch 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig, mindestens 1 freie Seite
1 Visumantrag
in Druck- oder Blockschrift ausfüllen, unbedingt leserlich (wegen elektronischer Erfassung!), Korrekturen sind nicht erlaubt
2 Lichtbilder (3,5 x 4,5 cm)
Auslandskrankenversicherung
gültig für den Aufenthaltszeitraum in der Ukraine; unbedingt darauf achten, dass die Versicherung auch für die Ukraine gilt, es werden nicht alle Versicherungsgesellschaften akzeptiert! Gegebenenfalls noch an der Grenze abschließen.
zusätzlich für Passinhaber anderer Nationalitäten:
- für EU-Bürger die Freizügigkeitsbescheinigung oder die Meldebestätigung über Wohnsitznahme in Deutschland
- für alle anderen Nationalitäten der gültige Aufenthaltstitel
zusätzlich für Geschäftsvisum:
- Einladung einer ukrainischen Firma, Organisation, Behörde oder Institution mit folgenden Angaben: Name, Geburtsdatum und Passdaten des Antragstellers, Reisezweck, Reiseziel und Reisedauer. Die Einladung wird bei der zuständigen örtlichen Pass- bzw. Visumbehörde des ukrainischen Innenministeriums beantragt. Das einladende ukrainische Unternehmen muss beim ukrainischen Justizministerium registriert sein (Nachweis: Stempel mit Registrierungs-Nummer oder Kopie der Registrierungs-Urkunde); im Original erforderlich bei den Konsulaten in Berlin, Hamburg und München, in Frankfurt reicht eine gut lesbare Kopie. Für Staatsangehörige nachfolgender Länder ist für ein Visum mit 6 Monaten Gültigkeit und mehrmaliger Einreise keine Einladung erforderlich: EU-Mitgliedsstaaten, Guatemala, Japan, Kanada, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Panama, Schweiz, Singapur, Slowakische Republik, Türkei
- Referenzschreiben der entsendenden Firma mit folgenden Angaben: Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung; wie folgt adressieren: Botschaft der Ukraine, Konsularabteilung, Albrechtstrasse 26, 10117 Berlin oder Rheinhöhenweg 101, 53424 Remagen oder Lessingstrasse 14, 80336 München
zusätzlich für Arbeitsvisum (IM1-Visum):
- Arbeitsgenehmigung vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik - im Original - (diese Genehmigung wird jeweils für einen Zeitraum von 1 Jahr ausgestellt und kann bis zu 3 x verlängert werden; deshalb ist das Original gut aufzubewahren)
zusätzlich für Touristenvisum:
- Reisebürobestätigung
zusätzlich für Gruppenvisum (ab 4 Personen):
- Gruppenliste in dreifacher Ausführung
- Reisepass und Visumantrag des Gruppenleiters
- Passkopien von allen Gruppenmitgliedern
zusätzlich für Transitvisum:
- Nachweis des Visum für das Zielland
- Besitz gültiger Weiterreisetickets
Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
| Tourist: 3 Monate gültig/einmalige Einreise | 30,00€ |
| Tourist: 3 Monate gültig/zweimalige Einreise | 55,00€ |
| Privat/Business: 3 Monate gültig/einmalige Einreise |
35,00€
|
| Privat/Business: 3 Monate gültig/zweimalige Einreise |
55,00€ |
| Privat/Business: 6 Monate gültig/mehrmalige Einreise |
150,00€ |
| Privat/Business: 1 Jahr gültig/mehrmalige Einreise |
150,00€ |
| Transit: ein- und zweimalige Durchreise | 35,00€ |
| Transit: mehrmalige Durchreise | 55,00€ |
| Gruppenvisum | je die Hälfte der jew. Visumgebühr |
Bearbeitungszeit im Konsulat
| regulär | 5 Werktage |
| Express (Zuschlag doppelte Konsulargebühr) |
max. 2 Werktage |
Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung
keine
Durchreise
keine Angaben
Meldebestimmung
Im Zusammenhang mit der Aussetzung der Visumerfordernis legen die Grenzschutzbehörden verstärktes Gewicht auf die ordnungsgemäße Registrierung einreisender Gäste. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung bei der Einreise wird der Aufenthaltsort in der Ukraine erfasst. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten ist anzuraten, dass Reisende genaue Angaben zum vorgesehenen Aufenhaltsort machen können. Dies erfolgt üblicherweise durch die an der Grenze vor der Passkontrolle erhältlichen Registrierungsformulare, die gründlich und vollständig auszufüllen sind und mit dem Pass bei der Kontrolle abgegeben werden. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug erhalten Reisende diese Formulare häufig bereits vom Flugzeugpersonal.
Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich
Legalisierungsbestimmungen
Die Botschaft der Ukraine legalisiert deutsche Urkunden, die in der Ukraine Verwendung finden sollen, unter folgenden Voraussetzungen:
- Gerichtliche oder notarielle Urkunden müssen durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts vorbeglaubigt sein.
- Urkunden der inneren Verwaltung (Personenstandsurkunden, Aufenthaltsbescheinigungen usw.) müssen durch die Bezirksregierung, den Regierungspräsidenten oder den Landesminister (Senator des Innern) vorbeglaubigt sein.
- Handelsdokumente müssen durch die zuständige Industrie- und Handelskammer vorbeglaubigt sein.
Legalisierungsgebühren (unter Vorbehalt):
| für natürliche Personen |
55,00€ pro Dokument |
| für juristische Personen | 105,00€ pro Dokument |
| Expressbearbeitung (innerhalb von 1 Tag) |
doppelte Legalisierungsgebühr |
Weltzeituhr