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Ukraine

Flagge

Unterlagen zum Download

Landesdaten

Hauptstadt: Kiew (Kyiw)

Länderabkürzung: UA

Kurzform: Ukraine

Vollform: Ukraine

Adjektiv: ukrainisch

Staatsangehörige: Ukrainer (UA), Ukrainerin (UKR)

Währung: Hrywna, 1 Hrywna = 100 Kopeken

internationale Flughäfen:

  • Borispol International (KBP); ca. 35 km von der Kiewer Innenstadt entfernt

kurz und knapp - Einreise für Deutsche

Visum nicht erforderlich
für Touristen und Geschäftsreisende (nur für Kundenverhandlungen, Vertragsvorbereitungen, Geschäftsanbahnung, etc, keine Arbeitsaufnahme!); Aufenthalt max. 90 Tage pro Halbjahr; erforderlich: Reisepass (min. 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig, Nachweis einer in der Ukraine gültigen Auslandskrankenversicherung)

Einreise ohne Visum

Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Andorra, Armenien, Aserbaidschan
  • Belarus, Belgien, Brasilien, Bulgarien
  • Dänemark, Deutschland
  • Estland
  • Finnland, Frankreich
  • Georgien, Griechenland
  • Hongkong (14 Tage)
  • Irland, Island, Israel, Italien, Japan
  • Kanada, Kasachstan, Kirgisische Republik, Korea-Süd
  • Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
  • Malta, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro
  • Niederlande, Norwegen
  • Österreich
  • Paraguay, Polen, Portugal
  • Rumänien, Russische Föderation
  • San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien (30 Tage pro Halbjahr), Slowakische Republik, Slowenien, Spanien
  • Tadschikistan, Tschechische Republik
  • Ungarn, USA, Usbekistan
  • Vatikanstadt
  • Zypern

Voraussetzungen:

  • Reisepass (min. noch 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig)
  • gilt für Touristen
  • gilt für Geschäftsreisende, die für Kundenverhandlungen, Geschäftsanbahnung, Vertragsvorbereitungen, etc. reisen
  • keine Arbeitsaufnahme!
  • gilt nicht für Techniker und Monteure, für Inbetriebnahme, Montage, Reparatur, Personalschulung, Arbeitsüberwachung, etc. (auch nicht im Entsendungsfall)
  • gilt nicht für Studenten/Studentinnen

Aufenthaltsdauer: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (es gilt der kumulative Aufenthalt anhand der Ein- und Ausreisestempel), die Zahl der Einreisen ist unbegrenzt

Einreise mit Visum bei Ankunft

nicht möglich

Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung

Reisepass

mindestens noch 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig, mindestens 1 freie Seite

1 Visumantrag

in Druck- oder Blockschrift ausfüllen, unbedingt leserlich (wegen elektronischer Erfassung!), Korrekturen sind nicht erlaubt

2 Lichtbilder (3,5 x 4,5 cm)

Auslandskrankenversicherung

gültig für den Aufenthaltszeitraum in der Ukraine; unbedingt darauf achten, dass die Versicherung auch für die Ukraine gilt, es werden nicht alle Versicherungsgesellschaften akzeptiert! Gegebenenfalls noch an der Grenze abschließen.

zusätzlich für Passinhaber anderer Nationalitäten:

  • für EU-Bürger die Freizügigkeitsbescheinigung oder die Meldebestätigung über Wohnsitznahme in Deutschland
  • für alle anderen Nationalitäten der gültige Aufenthaltstitel

zusätzlich für Geschäftsvisum:

  • Einladung einer ukrainischen Firma, Organisation, Behörde oder Institution mit folgenden Angaben: Name, Geburtsdatum und Passdaten des Antragstellers, Reisezweck, Reiseziel und Reisedauer. Die Einladung wird bei der zuständigen örtlichen Pass- bzw. Visumbehörde des ukrainischen Innenministeriums beantragt. Das einladende ukrainische Unternehmen muss beim ukrainischen Justizministerium registriert sein (Nachweis: Stempel mit Registrierungs-Nummer oder Kopie der Registrierungs-Urkunde); im Original erforderlich bei den Konsulaten in Berlin, Hamburg und München, in Frankfurt reicht eine gut lesbare Kopie. Für Staatsangehörige nachfolgender Länder ist für ein Visum mit 6 Monaten Gültigkeit und mehrmaliger Einreise keine Einladung erforderlich: EU-Mitgliedsstaaten, Guatemala, Japan, Kanada, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Panama, Schweiz, Singapur, Slowakische Republik, Türkei
  • Referenzschreiben der entsendenden Firma mit folgenden Angaben: Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung; wie folgt adressieren: Botschaft der Ukraine, Konsularabteilung, Albrechtstrasse 26, 10117 Berlin oder Rheinhöhenweg 101, 53424 Remagen oder Lessingstrasse 14, 80336 München

zusätzlich für Arbeitsvisum (IM1-Visum):

  • Arbeitsgenehmigung vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik - im Original - (diese Genehmigung wird jeweils für einen Zeitraum von 1 Jahr ausgestellt und kann bis zu 3 x verlängert werden; deshalb ist das Original gut aufzubewahren)

zusätzlich für Touristenvisum:

  • Reisebürobestätigung

zusätzlich für Gruppenvisum (ab 4 Personen):

  • Gruppenliste in dreifacher Ausführung
  • Reisepass und Visumantrag des Gruppenleiters
  • Passkopien von allen Gruppenmitgliedern

zusätzlich für Transitvisum:

  • Nachweis des Visum für das Zielland
  • Besitz gültiger Weiterreisetickets

Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

Tourist: 3 Monate gültig/einmalige Einreise 30,00€
Tourist: 3 Monate gültig/zweimalige Einreise 55,00€
Privat/Business: 3 Monate gültig/einmalige Einreise
35,00€
Privat/Business: 3 Monate gültig/zweimalige Einreise
55,00€
Privat/Business: 6 Monate gültig/mehrmalige Einreise
150,00€
Privat/Business: 1 Jahr gültig/mehrmalige Einreise
150,00€
Transit: ein- und zweimalige Durchreise 35,00€
Transit: mehrmalige Durchreise 55,00€
Gruppenvisum je die Hälfte der jew. Visumgebühr

Bearbeitungszeit im Konsulat

regulär 5 Werktage
Express (Zuschlag doppelte Konsulargebühr)
max. 2 Werktage

Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung

keine

Durchreise

keine Angaben

Meldebestimmung

bitte beachten

Im Zusammenhang mit der Aussetzung der Visumerfordernis legen die Grenzschutzbehörden verstärktes Gewicht auf die ordnungsgemäße Registrierung einreisender Gäste. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung bei der Einreise wird der Aufenthaltsort in der Ukraine erfasst. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten ist anzuraten, dass Reisende genaue Angaben zum vorgesehenen Aufenhaltsort machen können. Dies erfolgt üblicherweise durch die an der Grenze vor der Passkontrolle erhältlichen Registrierungsformulare, die gründlich und vollständig auszufüllen sind und mit dem Pass bei der Kontrolle abgegeben werden. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug erhalten Reisende diese Formulare häufig bereits vom Flugzeugpersonal.

Ausreisegenehmigung

nicht erforderlich

Legalisierungsbestimmungen

Die Botschaft der Ukraine legalisiert deutsche Urkunden, die in der Ukraine Verwendung finden sollen, unter folgenden Voraussetzungen:

  • Gerichtliche oder notarielle Urkunden müssen durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts vorbeglaubigt sein.
  • Urkunden der inneren Verwaltung (Personenstandsurkunden, Aufenthaltsbescheinigungen usw.) müssen durch die Bezirksregierung, den Regierungspräsidenten oder den Landesminister (Senator des Innern) vorbeglaubigt sein.
  • Handelsdokumente müssen durch die zuständige Industrie- und Handelskammer vorbeglaubigt sein.

Legalisierungsgebühren (unter Vorbehalt):

für natürliche Personen
55,00€ pro Dokument
für juristische Personen 105,00€ pro Dokument
Expressbearbeitung (innerhalb von 1 Tag)
doppelte Legalisierungsgebühr