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Tadschikistan

Flagge

Unterlagen zum Download

Landesdaten

Hauptstadt: Duschanbe

Länderabkürzung: TJ

Kurzform: Tadschikistan

Vollform: Republik Tadschikistan

Adjektiv: tadschikisch

Staatsangehörige: Tadschike (TJ), Tadschikin (TJK)

Währung: Somoni = 100 Diram

internationale Flughäfen:

  • Duschanbe (DYU); südlich der Stadt

kurz und knapp - Einreise für Deutsche

Visum erforderlich

Einreise ohne Visum

nicht möglich

Einreise mit Visum bei Ankunft

Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder bzw. folgende Personengruppen:

  • Personen, die aus einem Land anreisen, in dem es keine tadschikische Botschaft gibt

Voraussetzungen:

  • 2 ausgefüllte Visumanträge
  • 2 Lichtbilder
  • Anreise am Flughafen in Duschanbe

Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung

Reisepass

mindestens noch 6 Monate gültig

2 Visumanträge

2 Lichtbilder

zusätzlich für Geschäftsvisum:

  • Einladung des tadschikischen Geschäftspartners (Firma oder Institution) für einen bestimmten, anzugebenen Zeitraum, die vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in Tadschi- kistan bestätigt ist

zusätzlich für Touristenvisum:

  • Buchungsbestätigung eines Reisebüros

zusätzlich für Privat-/Besuchsvisum:

  • Einladung einer tadschikischen Privatperson für einen bestimmten, anzugebenen Zeitraum, die vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in Tadschikistan bestätigt ist

Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

bis 7 Tage Aufenthalt 35,00€
bis 15 Tage Aufenthalt 45,00€
bis 30 Tage Aufenthalt 50,00€
bis 90 Tage Aufenthalt 70,00€

Bearbeitungszeit im Konsulat

regulär 10 Werktage
für Staatsbürger der EU-Länder, USA und Japans bis 3 Werktage
Express* (Zuschlag: doppelte Konsulargebühr)
same-day

* nur für Staatsangehörige der EU-Länder, USA und Japans

Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung

keine

Durchreise

keine Angaben

Meldebestimmung

bitte beachten

Besucher sind verpflichtet, sich binnen 3 Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden registrieren zu lassen. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung ("Chukumat") angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visum.

Ausreisegenehmigung

nicht erforderlich