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Pakistan

Flagge

Aktuelles

Teilreisewarnung laut auswaertigem Amt:

www.auswaertiges-amt.de

Unterlagen zum Download

Landesdaten

Hauptstadt: Islamabad

Länderabkürzung: PK

Kurzform: Pakistan

Vollform: Islamische Republik Pakistan

Adjektiv: pakistanisch

Staatsangehörige: Pakistaner (PK), Pakistanerin (PAK)

Währung: Pakistanische Rupie (pR); 1 Pakistanische Rupie = 100 Paisa

internationale Flughäfen:

  • Karachi (KHI) (Quaid-e-Azam); 15 km nordöstlich der Stadt
  • Lahore (LHE); 18 km südöstlich der Stadt
  • Islamabad (ISB) (Islamabad International); 8 km südöstlich der Stadt
  • Peshawar (PEW); 4 km außerhalb der Stadt

kurz und knapp - Einreise für Deutsche

Visum erforderlich

Bei Ankunft sind folgende Nachweise erforderlich:

- gültige Rück- oder Weiterreisepapiere

- ggfls. Visum für das nächste Zielland

- ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts

Einreise mit Visum bei Ankunft ist bedingt möglich.

Einreise ohne Visum

Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • China (bis 30 Tage Aufenthalt und Reisepass mit dem Vermerk "Public Affairs")
  • Island (bis 3 Monate Aufenthalt)
  • Malediven (bis 3 Monate Aufenthalt)
  • Nepal (bis 30 Tage Aufenthalt)
  • Sambia (bis 3 Monate (Aufenthalt)
  • Samoa (bis 30 Tage Aufenthalt)
  • Tonga (unbegrenzter Aufenthalt)
  • Trinidad & Tobago (unbegrenzter Aufenthalt)
  • Inhaber einer Pakistan Origin Card (POC) (unbegrenzter Aufenthalt)
  • Inhaber der National Identity Card for Overseas Pakistanis (NICOP) (unbegrenzter Aufenthalt)
  • Inhaber von Interpol E-Pässen (bis 72 Stunden Aufenthalt und nur für Dienstreisen)
  • Staatenlose und Flüchtlinge, sofern sie ihren Wohnsitz in Island, Malediven, Nepal, Sambia, Samoa, Tonga oder Trinidad & Tobago haben

Voraussetzungen:

  • mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass
  • Besitz gültiger Rück- oder Weiterreisepapiere
  • Nachweis ausreichender Geldmittel
  • keine Arbeitsaufnahme!

Einreise mit Visum bei Ankunft

Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Ägypten, Argentinien, Aserbaidschan, Australien
  • Bahrain, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei
  • Chile, China
  • Dänemark, Deutschland
  • Estland
  • Finnland, Frankreich
  • Griechenland, Großbritannien und Nordirland
  • Hongkong
  • Indonesien, Iran, Irland, Italien
  • Japan, Jordanien
  • Kanada, Kasachstan, Katar, Korea-Nord, Korea-Süd, Kuwait, Kirgisistan
  • Lettland, Litauen, Luxembourg
  • Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Mexiko
  • Neuseeland, Niederlande, Norwegen
  • Oman, Österreich
  • Philippinen, Polen, Portugal
  • Rumänien, Russische Föderation
  • Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südafrika
  • Tadschikistan, Thailand, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan
  • Ukraine, Ungarn, USA, Usbekistan
  • Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam
  • Zypern

Voraussetzungen:

  • Ankunft auf folgenden Flughäfen: Islamabad, Karachi, Lahore, Peshawar oder Quetta
  • bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass
  • Besitz gültiger Rück- oder Weiterreisepapiere
  • Empfehlungsschreiben des Verbands "Federation of Pakistan Chambers of Commerce and Industry (FPCCI) (ist unbedingt vorab im Heimatland zu besorgen)

Aufenthaltsdauer: max. 30 Tage

Gebühr: je nach Nationalität zwischen 3 und 150,00 US Dollar.

Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung

Reisepass

mindestens noch 6 Monate gültig, unbedingt 2 freie, gegenüberliegende Seiten!

Der grüne vorläufige Reisepass wird nicht akzeptiert!

Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses

2 Visumanträge

1 Begleitform zum Visumantrag (detail of visa)

2 Lichtbilder

zusätzlich für Passinhaber anderer Nationalitäten:

  • für EU-Bürger die Freizügigkeitsbescheinigung oder die Meldebestätigung
  • für alle anderen Nationalitäten der gültige Aufenthaltstitel

zusätzlich für Geschäftsvisum:

  • Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung (adressiert wie folgt: Botschaft der Islamischen Republik Pakistan, Konsularabteilung, Schaperstrasse 29, 10719 Berlin)
  • förmliche Einladung des pakistanischen Geschäftspartners

zusätzlich für Touristenvisum:

  • Buchungsbestätigung des Reisebüros

Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

Tourist: 3 Monate gültig/einmalige Einreise/90 Tage Aufenthalt 35,00€
business: 3 Monate gültig/einmalige Einreise/90 Tage Aufenthalt 80,00€
business: Jahresvisum/mehrmalige Einreise
80,00€

Ein Visum ist ab Ausstellungsdatum gültig.

Bearbeitungszeit im Konsulat

regulär 5 - 10 Arbeitstage
Express
bedingt möglich

Hinweis: Das Konsulat in Berlin ist freitags geschlossen.
Wir beantragen Ihre Visa ausschließlich im Konsulat in Berlin; bitte Einladung und Kostenübernahmeschreiben an das Konsulat in Berlin richten.

Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung

  • Staatsangehörige von Israel
  • Passinhaber mit gültigem oder abgelaufenem Sichtvermerk für Israel
  • Staatsangehörigen von Afghanistan, wenn aus dem Reisepass oder Ticket die Durchreise durch Indien oder der Reiseantritt in Indien ersichtlich ist.

Durchreise

Transitvisum ist nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen (gilt nicht für Staatenlose und Flüchtlinge):

  • Weiterreise innerhalb von 24 Stunden
  • Nachweis gültiger Weiterreisepapiere
  • Der Transitraum des Flughafens wird nicht verlassen.

Meldebestimmung

bitte beachten

Alle ausländischen Besucher, die sich absehbar länger als 30 Tage in Pakistan aufhalten, müssen sich vor Ablauf der ersten 30 Tage beim Immigration Head Office melden.

Sonderregelung! Staatsangehörige von Afghanistan, Indien und Taiwan müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei o.g. Stelle registrieren lassen.

Ausreisegenehmigung

nicht erforderlich