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Pakistan
Unterlagen zum Download
Landesdaten
Hauptstadt: Islamabad
Länderabkürzung: PK
Kurzform: Pakistan
Vollform: Islamische Republik Pakistan
Adjektiv: pakistanisch
Staatsangehörige: Pakistaner (PK), Pakistanerin (PAK)
Währung: Pakistanische Rupie (pR); 1 Pakistanische Rupie = 100 Paisa
internationale Flughäfen:
- Karachi (KHI) (Quaid-e-Azam); 15 km nordöstlich der Stadt
- Lahore (LHE); 18 km südöstlich der Stadt
- Islamabad (ISB) (Islamabad International); 8 km südöstlich der Stadt
- Peshawar (PEW); 4 km außerhalb der Stadt
kurz und knapp - Einreise für Deutsche
Visum erforderlich
Bei Ankunft sind folgende Nachweise erforderlich:
- gültige Rück- oder Weiterreisepapiere
- ggfls. Visum für das nächste Zielland
- ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts
Einreise mit Visum bei Ankunft ist bedingt möglich.
Einreise ohne Visum
Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:
- China (bis 30 Tage Aufenthalt und Reisepass mit dem Vermerk "Public Affairs")
- Island (bis 3 Monate Aufenthalt)
- Malediven (bis 3 Monate Aufenthalt)
- Nepal (bis 30 Tage Aufenthalt)
- Sambia (bis 3 Monate (Aufenthalt)
- Samoa (bis 30 Tage Aufenthalt)
- Tonga (unbegrenzter Aufenthalt)
- Trinidad & Tobago (unbegrenzter Aufenthalt)
- Inhaber einer Pakistan Origin Card (POC) (unbegrenzter Aufenthalt)
- Inhaber der National Identity Card for Overseas Pakistanis (NICOP) (unbegrenzter Aufenthalt)
- Inhaber von Interpol E-Pässen (bis 72 Stunden Aufenthalt und nur für Dienstreisen)
- Staatenlose und Flüchtlinge, sofern sie ihren Wohnsitz in Island, Malediven, Nepal, Sambia, Samoa, Tonga oder Trinidad & Tobago haben
Voraussetzungen:
- mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass
- Besitz gültiger Rück- oder Weiterreisepapiere
- Nachweis ausreichender Geldmittel
- keine Arbeitsaufnahme!
Einreise mit Visum bei Ankunft
Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:
- Ägypten, Argentinien, Aserbaidschan, Australien
- Bahrain, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei
- Chile, China
- Dänemark, Deutschland
- Estland
- Finnland, Frankreich
- Griechenland, Großbritannien und Nordirland
- Hongkong
- Indonesien, Iran, Irland, Italien
- Japan, Jordanien
- Kanada, Kasachstan, Katar, Korea-Nord, Korea-Süd, Kuwait, Kirgisistan
- Lettland, Litauen, Luxembourg
- Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Mexiko
- Neuseeland, Niederlande, Norwegen
- Oman, Österreich
- Philippinen, Polen, Portugal
- Rumänien, Russische Föderation
- Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südafrika
- Tadschikistan, Thailand, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan
- Ukraine, Ungarn, USA, Usbekistan
- Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam
- Zypern
Voraussetzungen:
- Ankunft auf folgenden Flughäfen: Islamabad, Karachi, Lahore, Peshawar oder Quetta
- bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass
- Besitz gültiger Rück- oder Weiterreisepapiere
- Empfehlungsschreiben des Verbands "Federation of Pakistan Chambers of Commerce and Industry (FPCCI) (ist unbedingt vorab im Heimatland zu besorgen)
Aufenthaltsdauer: max. 30 Tage
Gebühr: je nach Nationalität zwischen 3 und 150,00 US Dollar.
Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung
Reisepass
mindestens noch 6 Monate gültig, unbedingt 2 freie, gegenüberliegende Seiten!
Der grüne vorläufige Reisepass wird nicht akzeptiert!
Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses
2 Visumanträge
1 Begleitform zum Visumantrag (detail of visa)
2 Lichtbilder
zusätzlich für Passinhaber anderer Nationalitäten:
- für EU-Bürger die Freizügigkeitsbescheinigung oder die Meldebestätigung
- für alle anderen Nationalitäten der gültige Aufenthaltstitel
zusätzlich für Geschäftsvisum:
- Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung (adressiert wie folgt: Botschaft der Islamischen Republik Pakistan, Konsularabteilung, Schaperstrasse 29, 10719 Berlin)
- förmliche Einladung des pakistanischen Geschäftspartners
zusätzlich für Touristenvisum:
- Buchungsbestätigung des Reisebüros
Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
| Tourist: 3 Monate gültig/einmalige Einreise/90 Tage Aufenthalt | 35,00€ |
| business: 3 Monate gültig/einmalige Einreise/90 Tage Aufenthalt | 80,00€ |
| business: Jahresvisum/mehrmalige Einreise |
80,00€
|
Ein Visum ist ab Ausstellungsdatum gültig.
Bearbeitungszeit im Konsulat
| regulär | 5 - 10 Arbeitstage |
| Express |
bedingt möglich |
Hinweis: Das Konsulat in Berlin ist freitags geschlossen.
Wir beantragen Ihre Visa ausschließlich im Konsulat in Berlin; bitte Einladung und Kostenübernahmeschreiben an das Konsulat in Berlin richten.
Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung
- Staatsangehörige von Israel
- Passinhaber mit gültigem oder abgelaufenem Sichtvermerk für Israel
- Staatsangehörigen von Afghanistan, wenn aus dem Reisepass oder Ticket die Durchreise durch Indien oder der Reiseantritt in Indien ersichtlich ist.
Durchreise
Transitvisum ist nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen (gilt nicht für Staatenlose und Flüchtlinge):
- Weiterreise innerhalb von 24 Stunden
- Nachweis gültiger Weiterreisepapiere
- Der Transitraum des Flughafens wird nicht verlassen.
Meldebestimmung
Alle ausländischen Besucher, die sich absehbar länger als 30 Tage in Pakistan aufhalten, müssen sich vor Ablauf der ersten 30 Tage beim Immigration Head Office melden.
Sonderregelung! Staatsangehörige von Afghanistan, Indien und Taiwan müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei o.g. Stelle registrieren lassen.
Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich
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