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Laos
Unterlagen zum Download
Landesdaten
Hauptstadt: Vientiane
Länderabkürzung: LA
Kurzform: Laos
Vollform: Demokratische Volksrepublik Laos
Adjektiv: laotisch
Staatsangehörige: Laote (LA), Laotin (LAO)
Währung: Kip (kip)
internationale Flughäfen:
- Vientiane (VTE) (Wattay); 4 km außerhalb der Stadt
- Luang Prabang
- Paksé
kurz und knapp - Einreise für Deutsche
Visum erforderlich
Einreise mit Visum bei Ankunft ist bedingt möglich.
Der vorläufige grüne Reisepass wird nicht anerkannt!
Einreise ohne Visum
Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:
- Brunei (14 Tage Aufenthalt)
- Japan (15 Tage Aufenthalt)
- Kambodscha
- Luxembourg (15 Tage Aufenthalt)
- Malaysia
- Myanmar (14 Tage Aufenthalt)
- Philippinen
- Schweiz (15 Tage Aufenthalt)
- Singapur
- Thailand
- Vietnam
Voraussetzungen:
- bei Ankunft mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass
- Besitz gültiger Rück- oder Weiterreisepapiere
- ggfls. gültiges Visum für das nächste Zielland
- Nachweis ausreichender Geldmittel
Aufenthaltsdauer: 30 Tage (Ausnahmen siehe oben in Klammern)
Einreise mit Visum bei Ankunft
Möglich für Staatsangehörige, in deren Heimatland es keine laotische Vertetung gibt, in Ausnahmefällen aber auch für alle anderen Nationalitäten. Ausnahmen siehe weiter unten im Text!
Es wird dringend die vorherige Beantragung des Visum empfohlen!
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen:
- Einreise über die Internationalen Flüghäfen Vientiane, Luang Prabang, Pakse oder Warray touristischer Reisezweck
- bei Ankunft mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass, der grüne vorläufige Reisepass wird nicht anerkannt!
- 1 Visumantrag (vor Ort erhältlich)
- 1 Lichtbild
- gültige Rück- oder Weiterreisepapiere
- ggfls. gültiges Visum für das nächste Zielland
- Nachweis der Hotelunterkunft
- Nachweis einer Kontaktstelle in Laos (Reiseversanstalter, Hotel oder Gastgeber)
- Nachweis ausreichender Geldmittel (mind. 400,00 US Dollar)
Die Erteilung des Visum liegt im Ermessen der laotischen Behörden!
Es muss bei Einreise unbedingt darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel im Pass angebracht wird. Ist dies nicht der Fall, kann es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten kommen (Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung).
Aufenthaltsdauer: max. 30 Tage; eine Verlängerung ist beim Department of Immigration in Vientiane möglich, muss aber rechtzeitig vor Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden, auf keinen Fall einen overstay riskieren!
Gebühr: 30,00 US Dollar (Angabe unter Vorbehalt)
Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige nachfolgender Länder bzw. Personenkreise:
- Afghanistan, Algerien, Bangladesh, Burundi, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Jordanien, Kamerun, Kongo (Rep.), Kongo (Demokr. Rep.), Lesotho, Liberia, Libyen, Mosambik, Nauru, Niger, Nigeria, Pakistan, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Sri Lanka, Suriname, Swaziland, Syrien, Tonga, Türkei
- Flüchtlinge
- Staatenlose
Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung
Reisepass
bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig
1 Visumantrag
1 Lichtbild
zusätzlich für Passinhaber anderer Nationalitäten:
- für EU-Bürger die Freizügigkeitsbescheinigung oder die Meldebestätigung
- für alle anderen Nationalitäten der mindestens noch 6 Monate gültige Aufenthaltstitel
zusätzlich für Geschäftsvisum:
- Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung (adressiert wie folgt: Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos, Konsularabteilung, Bismarckallee 2 A, 14193 Berlin)
- beglaubigte Einladung des laotischen Geschäftspartners; kann keine Einladung vorgelegt werden, holt das Konsulat die erforderliche Genehmigung ein.
Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
| 90 Tage Gültigkeit/einmalige Einreise/30 Tage Aufenthalt | 40,00€ |
Bearbeitungszeit im Konsulat
| regulär | ca. 1 Woche |
| Express (Zuschlag:10,00€) |
innerhalb von 2 Tagen |
Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung
keine
Durchreise
Transitvisum ist nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:
- Weiterflug mit dem gleichen Flugzeug
- Besitz gültiger Weiterreisepapiere mit Sitzplatzreservierung
- Der Transitraum wird nicht verlassen.
Meldebestimmung
keine
Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich; Wichtig ist der Einreisestempel im Pass!
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