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Laos

Flagge

Unterlagen zum Download

Landesdaten

Hauptstadt: Vientiane

Länderabkürzung: LA

Kurzform: Laos

Vollform: Demokratische Volksrepublik Laos

Adjektiv: laotisch

Staatsangehörige: Laote (LA), Laotin (LAO)

Währung: Kip (kip)

internationale Flughäfen:

  • Vientiane (VTE) (Wattay); 4 km außerhalb der Stadt
  • Luang Prabang
  • Paksé

kurz und knapp - Einreise für Deutsche

Visum erforderlich

Einreise mit Visum bei Ankunft ist bedingt möglich.
Der vorläufige grüne Reisepass wird nicht anerkannt!

Einreise ohne Visum

Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Brunei (14 Tage Aufenthalt)
  • Japan (15 Tage Aufenthalt)
  • Kambodscha
  • Luxembourg (15 Tage Aufenthalt)
  • Malaysia
  • Myanmar (14 Tage Aufenthalt)
  • Philippinen
  • Schweiz (15 Tage Aufenthalt)
  • Singapur
  • Thailand
  • Vietnam

Voraussetzungen:

  • bei Ankunft mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass
  • Besitz gültiger Rück- oder Weiterreisepapiere
  • ggfls. gültiges Visum für das nächste Zielland
  • Nachweis ausreichender Geldmittel

Aufenthaltsdauer: 30 Tage (Ausnahmen siehe oben in Klammern)

Einreise mit Visum bei Ankunft

Möglich für Staatsangehörige, in deren Heimatland es keine laotische Vertetung gibt, in Ausnahmefällen aber auch für alle anderen Nationalitäten. Ausnahmen siehe weiter unten im Text!

Es wird dringend die vorherige Beantragung des Visum empfohlen!

Voraussetzungen und notwendige Unterlagen:

  • Einreise über die Internationalen Flüghäfen Vientiane, Luang Prabang, Pakse oder Warray touristischer Reisezweck
  • bei Ankunft mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass, der grüne vorläufige Reisepass wird nicht anerkannt!
  • 1 Visumantrag (vor Ort erhältlich)
  • 1 Lichtbild
  • gültige Rück- oder Weiterreisepapiere
  • ggfls. gültiges Visum für das nächste Zielland
  • Nachweis der Hotelunterkunft
  • Nachweis einer Kontaktstelle in Laos (Reiseversanstalter, Hotel oder Gastgeber)
  • Nachweis ausreichender Geldmittel (mind. 400,00 US Dollar)

Die Erteilung des Visum liegt im Ermessen der laotischen Behörden!

Es muss bei Einreise unbedingt darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel im Pass angebracht wird. Ist dies nicht der Fall, kann es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten kommen (Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung).

 

Aufenthaltsdauer: max. 30 Tage; eine Verlängerung ist beim Department of Immigration in Vientiane möglich, muss aber rechtzeitig vor Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden, auf keinen Fall einen overstay riskieren!

Gebühr: 30,00 US Dollar (Angabe unter Vorbehalt)

Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige nachfolgender Länder bzw. Personenkreise:

  • Afghanistan, Algerien, Bangladesh, Burundi, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Jordanien, Kamerun, Kongo (Rep.), Kongo (Demokr. Rep.), Lesotho, Liberia, Libyen, Mosambik, Nauru, Niger, Nigeria, Pakistan, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Sri Lanka, Suriname, Swaziland, Syrien, Tonga, Türkei
  • Flüchtlinge
  • Staatenlose

Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung

Reisepass

bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig

1 Visumantrag

1 Lichtbild

zusätzlich für Passinhaber anderer Nationalitäten:

  • für EU-Bürger die Freizügigkeitsbescheinigung oder die Meldebestätigung
  • für alle anderen Nationalitäten der mindestens noch 6 Monate gültige Aufenthaltstitel

zusätzlich für Geschäftsvisum:

  • Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung (adressiert wie folgt: Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos, Konsularabteilung, Bismarckallee 2 A, 14193 Berlin)
  • beglaubigte Einladung des laotischen Geschäftspartners; kann keine Einladung vorgelegt werden, holt das Konsulat die erforderliche Genehmigung ein.

Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

90 Tage Gültigkeit/einmalige Einreise/30 Tage Aufenthalt 40,00€

Bearbeitungszeit im Konsulat

regulär ca. 1 Woche
Express (Zuschlag:10,00€) 
innerhalb von 2 Tagen

Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung

keine

Durchreise

Transitvisum ist nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:

  • Weiterflug mit dem gleichen Flugzeug
  • Besitz gültiger Weiterreisepapiere mit Sitzplatzreservierung
  • Der Transitraum wird nicht verlassen.

Meldebestimmung

keine

Ausreisegenehmigung

nicht erforderlich; Wichtig ist der Einreisestempel im Pass!