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Japan
Aktuelles
Teil-Reisewarnung (Fukushima) laut Auswärtigem Amt
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_81EE22CCE5299D855D798FC4D2C2FBBD/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/JapanSicherheit_node.html
Unterlagen zum Download
Landesdaten
Hauptstadt: Tokio
Länderabkürzung: JP
Kurzform: Japan
Vollform: Japan
Adjektiv: japanisch
Staatsangehörige: Japaner (JP), Japanerin (JPN)
Währung: Yen (JPY), 1 JPY = 100 Sen
internationale Flughäfen:
- New Tokyo International Airport (NRT) (Narita); 65 km östlich von Tokyo
- Osaka Kansai International (KIX); 50 km südwestlich von Osaka
- Fukuoka International (FUK); 10 km von der Stadt entfernt
- Nagoya International (NGO); 10 km nördlich der Stadt
- Chubu Centrair International Airport; liegt bei Nagoya
kurz und knapp - Einreise für Deutsche
allgemeine Visumpflicht
Ein touristischer oder geschäftlicher Aufenthalt (keine Aufnahme einer Arbeit, eines Studiums oder einer Berufsausbildung) bis 90 Tage ist möglich.
Einreise ohne Visum
Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:
- EU-Länder (Aufenthalt ist einmalig verlängerbar um weitere 90 Tage)
- Schweiz
- Andorra
- Argentinien
- Bahamas
- Barbados
- Brunei (bis 15 Tage)
- Bulgarien
- Chile
- Costa Rica
- Dominikanische Republik
- El Salvador
- Guatemala
- Honduras
- Hongkong (China)
- Island
- Israel
- Kanada
- Korea (Süd)
- Kroatien
- Lesotho
- Liechtenstein
- Macao (China)
- Mauritius
- Mazedonien
- Mexiko
- Monaco
- Neuseeland
- Norwegen
- San Marino
- Singapur
- Suriname
- Taiwan
- Tunesien
- Türkei
- Uruguay
- USA
Voraussetzungen:
- Für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass (der Reisepass von deutschen Staatsbürgern muss lediglich bei Einreise gültig sein, nicht für den gesamten Aufenthalt; Inhaber von Identitätszertifikaten Hongkongs und Singapurs können auch ohne Reisepass einreisen).
- Gültige Rück- oder Weiterreisetickets
- Keine Aufnahme einer Arbeit, eines Studiums oder einer Berufsausbildung
Aufenthaltsdauer: bis 90 Tage
Einreise mit Visum bei Ankunft
Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:
- siehe Auflistung oben "visumfreie Einreise"
Voraussetzungen:
Bei deutschen Passinhabern muss der
Reisepass bei Einreise nach Japan gültig sein, nicht unbedingt für die
gesamte Aufenthaltsdauer.
Bei Einreise wird am Flughafen (landing permision) eine Aufenthaltserlaubnis als temporary visitor für zunächst 90 Tage erteilt.
Soll der visumfreie Aufenthalt um weitere 90 Tage verlängert werden, muss der Reisende . . .
- sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf der ersten 90 Tage anmelden. Er erhält dann ein personalausweisähnliches "certificate of alien registration" mit Lichtbild, das stets mitzuführen ist.
- die Aufenthaltserlaubnis im Reisepass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (immigration office) verlängern lassen
Die Aneinanderfügung mehrerer visumfreier Aufenthalte zur Umgehung der Regelung bzw. Visumbeantragung für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visumfreien Kurzaufenthalt ausreist und kurz darauf versucht, erneut ohne Visum einzureisen, muss mit einem Einreiseverbot und der Abschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.
Aufenthaltsdauer: bis 90 Tage + Verlängerung um 90 Tage möglich
Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung
Reisepass
mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig
1 Visumantrag
1 Lichtbild
Auslandskrankenversicherung
Gültige Rück- oder Weiterreisedokumente
zusätzlich für Passinhaber anderer Nationalitäten:
- für Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern der gültige Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz
zusätzlich für Geschäftsvisum:
- Einladungsschreiben des japanischen Geschäftspartners
- Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung (adressiert wie folgt: Botschaft von Japan, Konsularabteilung, Hiroshimastrasse 6, 10785 Berlin)
zusätzlich für Touristenvisum:
- Buchungsbestätigung des Reisebüros über Hotelunterkunft
- Nachweis ausreichend finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes
zusätzlich für Privat-/Besuchsvisum:
- Dokument, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht, z.B. Einladung einer Privatperson
zusätzlich für Arbeitsvisum:
- Certificate of Eligibility (Zairyu Shikaku Nintei Shomeisho), das der zukünftige Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde beantragt
zusätzlich für working-holiday-Visum:
- Rückflugticket oder Nachweis ausreichend finanzieller Mittel zum Erwerb eines solchen (ca. 1.100,00 €)
- Nachweis ausreichend finanzieller Mittel (Bankguthaben, Reiseschecks o.ä.) in Höhe von ca. 2.000,00 €
- Lebenslauf (Formblatt über das Konsulat erhältlich)
- Aufenthaltsplanung (Formblatt über das Konsulat erhältlich)
- Antragsbegründung (1 DIN-A-4 Seite) in Englisch oder Japanisch
Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
| Visa mit ein- und mehrmaliger Einreise, Touristen-, Transit- und Geschäftsvisa |
Kosten unterschiedlich, je nach Visumkategorie und Nationalität, für Deutsche gratis |
Bearbeitungszeit im Konsulat
| regulär | je nach Nationalität und Besuchsgrund |
| Express |
nicht möglich |
Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn der Antragsteller ein "certificate of eligibility" vorlegt. Dieses kann der japanische Geschäftspartner beim Regional Immigration Bureau beantragen.
Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung
- Nordkoreanische Reisepässe werden nicht anerkannt.
- Reisenden, die weder im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreisetickets sind noch über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen, kann die Einreise - auch mit Visum - verweigert werden.
Meldebestimmung
Ausländer müssen sich seit März 2005 im Hotel oder Pension beim check-in registrieren lassen, d.h. Namen, Adresse, Beruf, Staatsangehörigkeit und Pass-Nummer angeben und eine Passkopie zur Verfügung stellen.
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