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Indien

Flagge

Aktuelles / Hinweise

Die Vertretungen der Republik Indien verlangen einen über eine offizielle Regierungswebseite ausgefüllten online-Antrag.
Der Antrag muss nach Eingabe ausgedruckt und unterschrieben werden: Es sind 2 Unterschriften erforderlich! auf der 1. Seite rechts oben unterhalb des Lichtbildes und auf der 2. Seite am Ende des Textes. Diesen Antrag bitte nicht knicken!!!

Wir bieten unseren Kunden die online-Eingabe als Zusatzservice an. Hierzu haben wir einen Fragebogen erstellt, den Sie auf dieser Seite als pdf-Formular herunterladen können. Füllen Sie diesen Fragebogen online aus und lassen Sie ihn uns wieder zukommen: per Fax: 07528 - 975 184 oder per email: office@visadienst.com.

Unterlagen zum Download

Landesdaten

Hauptstadt: New Delhi

Länderabkürzung: IN

Kurzform: Indien

Vollform: Republik Indien

Adjektiv: indisch

Staatsangehörige: Inder (IN), Inderin (IND)

Währung: Indische Rupie (iR); 1 Indische Rupie = 100 Paise

internationale Flughäfen:

  • Mumbai (BOM) (Chhatrapati Shivaji International); 29 km nördlich der Stadt
  • Kalkutta (CCU) (Netaji Subhas Chandra Bose International); 17 km nordöstlich der Stadt
  • Delhi (DEL) (Delhi Indira Gandhi International); 22 km südlich der Stadt
  • Chennai (MAA);14 km südwestlich der Stadt
  • Cochin Internatinal Airport (COK); nördlich von Cochin
  • Thiruvananthapuram International (TRV); 10 km westlich von Trivandrum in Kerala

kurz und knapp - Einreise für Deutsche

Visum erforderlich

Das Visum ist vor Einreise im Konsulat zu beantragen.

Einreise ohne Visum

Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Bhutan
  • Nepal
  • Malediven

Voraussetzungen:

  • gültiger Reisepass

Aufenthaltsdauer: max. 3 Monate

Einreise mit Visum bei Ankunft

nicht möglich

Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung

Reisepass

mindestens noch 6 Monate gültig bzw. 3 Monate über die Gültigkeit des Visum hinaus

1 Visumantrag

ab sofort ist nur noch der online-Visumantrag gültig!

Diesen erhalten Sie über den entsprechenden Link der Internetseite der Indischen Republik oder über uns. Fordern Sie hierzu den von uns erstellten Fragebogen zum Erstellen des online-Visumantrags an: telefonisch 07528 - 975 182 oder per email office@visadienst.com. Wir geben Ihre Daten ein, erhalten den online-Visumantrag und überlassen Ihnen diesen zum Ausdruck und zur Unterschrift. Diesen Antrag bitte nicht knicken!!!

2 Lichtbilder

biometrisch, identisch, Format 5 x 5 cm!!!

zusätzlich für Passinhaber anderer Nationalitäten:

  • für EU-Bürger die Freizügigkeitsbescheinigung oder die Meldebestätigung
  • für alle anderen Nationalitäten der noch mindestens 1 Jahr gültige Aufenthaltstitel
  • Nachweis der mindestens 2 Jahre bestehenden Wohnsitznahme in Deutschland (HINWEIS: Kann dieser Nachweis mittels Meldebestätigung nicht erbracht werden, muss das VIsum im Heimatland beantragt werden oder eine separate Anfrage im Heimatland des Antragstellers erfolgen, die das Konsulat veranlaßt. Dadurch kommt es zu einer um ca. 1 Woche (je nach Nationalität) verlängerten Bearbeitungszeit)

zusätzlich für ALLE Geschäftsvisa und Arbeitsvisa:

  • Referenzschreiben der entsendenden Firma (Original nicht erforderlich), (adressiert an das jeweilige Konsulat! Botschaft der Republik Indien, Konsularabteilung, Friedrich-Ebert-Anlage 26, 60325 Frankfurt oder Tiergartenstrasse 17, 10785 Berlin oder Widenmayerstrasse 15, 80538 München oder Raboisen 6, 20095 Hamburg)mit der formalen Bitte um Erteilung des Visum und folgenden Angaben:
  • Name, Geburtsdatum und Passdaten des Reisenden
  • Reisegrund und Dauer des Aufenthaltes
  • Angabe der Visumgültigkeit (Dauer, Ein- und Ausreise)
  • Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung (Muster, siehe: "Unterlagen zum Download")
  • förmliches Einladungsschreiben des indischen Geschäftspartners (Original nicht erforderlich), (adressiert an das jeweilige Konsulat! Adressen siehe oben) mit folgenden Angaben:
  • Name, Geburtsdatum und Passdaten des Reisenden
  • Reisegrund und Dauer des Aufenthaltes
  • Angabe der Visumgültigkeit (Dauer, Ein- und Ausreise)

Referenzschreiben und Einladung sollen inhaltlich identisch formuliert sein.

zusätzlich für Arbeitsvisum der Kategorie "ev" = employment-visa (zur vorübergehenden Arbeitsaufnahme im Entsendungsfall):

  • Kopie des Arbeitsvertrages mit dem deutschen Arbeitgeber
  • Kopie des Qualifikationsnachweises, der für die Tätigkeit in Indien maßgebend ist

zusätzlich für ein Arbeitsvisum = work permit mit ununterbrochenem Aufenthalt und Arbeitserlaubnis (bis zu 2 Jahren) in Indien:

  • Kopie des lokalen Arbeitsvertrags mit dem indischen Arbeitgeber

zusätzlich für Studentenvisum:

  • Immatrikulationsbescheinigung der Schule oder Universität

zusätzlich für Transitvisum:

  • Original-Flugticket

Besondere Hinweise für Indien

IGCS - Servicegebühr

Den Konsulaten in Berlin, Frankfurt und München ist eine gebührenpflichtige Service-Gesellschaft vorgeschaltet, deren Kosten wir an unsere Kunden weitergeben. Wir bitten um Beachtung.

Sonderbehandlung bestimmter Nationalitäten:

  • Afghanistan:
    Die benötigten Unterlagen sind 2 Visumanträge, 2 Lichtbilder, Meldebescheinigung und 3 aktuelle Lohnabrechnungen.
  • China:
    Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen und länger. Die benötigten Unterlagen sind Visumantrag, 2 Lichtbilder, Reisepass, Meldebescheinigung über Wohnsitz länger als 1 Jahr in Deutschland, Zusatz- formular und Zusatzgebühren.
  • Pakistan:
    nur auf Anfrage, ohne genaue Zeitangabe
  • Sri Lanka:
    Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 4 Wochen. Die benötigten Unterlagen sind Visumantrag für Sri Lankesen, 2 Lichtbilder, Reisepass, Zusatzformular Sri Lanka, Meldebescheinigung, 3 aktuelle Lohnabrechnungen, Finanzstatus (aktueller Bankauszug, Sparbuch, o.ä.)
  • Staatenlose:
    nur auf Anfrage, Bearbeitungszeit ist nicht abzusehen

Legalisationsbestimmungen

Gebühr zwischen 12,00 € und 62,00 € pro Dokument (Angabe unter Vorbehalt)

Von allen Dokumenten ist zusätzlich 1 Kopie zum Verbleib im Konsulat vorzulegen.

Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

6 Monate Gültigkeit /mehrmalige Einreise (touristisch) 50,00€
12 Monate Gültigkeit /mehrmalige Einreise (touristisch) 80,00€
6 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise (geschäftlich) 147,00€
12 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise (geschäftlich) 147,00€
5 Jahre Gültigkeit / mehrmalige Einreise 235,00€
employment visa / bis 6 Monate gültig 97,00€
employment visa / über 6 Monate gültig 147,00€
Studentenvisum 90,00€

Bearbeitungszeit im Konsulat

regulär (Berlin)
ca. 3 Arbeitstage
regulär (Frankfurt) ca. 5 Arbeitstage
regulär (München) ca. 10 Arbeitstage

 

Express

 

 

derzeit nicht möglich

   

Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung

Sondergenehmigung für Sperr- und Schutzgebiete

Für Reisen in manche Landesteile (Sperr- und Schutzgebiete) sind Sondergenehmigungen von der Botschaft bzw. der indischen Regierung erforderlich. Der Status dieser Protected Areas und Restricted Areas kann sich kurzfristig ändern;

für folgende Staaten bzw. Unionsterritorien können Reisebeschränkungen bestehen :

  • Arunachal Pradesh
  • Assam
  • Lakshadweep-Inseln
  • Manipur
  • Meghalaya
  • Mizoram
  • Nagaland
  • die Andamanen und Nicobaren
  • Sikkim (Gangtok, Rumtek, Phodang, Pemayangtse)
  • West-Bengalen (Darjeeling)

Durchreise

Transitvisum ist nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:

  • Weiterflug innerhalb von 72 Stunden vom gleichen Terminal
  • Der Transitraum wird nicht verlassen.

Meldebestimmung

bitte beachten

nicht erforderlich bei Aufenthalt bis 6 Monate

 

alle ausländischen Staatsbürger, einschließlich jener mit indischer Herkunft, die beabsichtigen, sich länger als 6 Monate in Indien aufzuhalten, müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration Officer / Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien anmelden.

 

afghanische Staatsangehörige müssen sich beim zuständigen FRRO innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Ankunft in Indien anmelden.

 

pakistanische Staatsangehörige müssen sich beim zuständigen FRRO innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Einreise in Indien anmelden.

 

Ausreisegenehmigung

Nach einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten ist eine tax clearance vor der Abreise notwendig.