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Voraussetzungen:
(Ausnahmen jeweils in Klammern)
- Sie
sind deutscher Staatsbürger
!
- Sie
reisen zu touristischen Zwecken
ein !
- Sie
sind im Besitz eines mindestens noch 6
Monate gültigen Reisepasses !
- Ihr
Aufenthalt ist begrenzt und
dauert nicht länger als max.
90 Tage !
Selbstverständlich
ist die Einreise in die EU-Länder für EU-Bürger
visumfrei und auch
mit einem gültigen Personalausweis für Deutsche möglich
(Reisepass nicht erforderlich).
Damit
entfallen an den Grenzen aber nicht die Personenkontrollen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, trotzdem den Reisepass mitzunehmen,
da sich die Anwendung der europäischen Einreisebestimmungen möglicherweise
in der Praxis noch nicht verfestigt haben.
Die
Staaten der Europäischen Union:
Belgien,
Bulgarien
Dänemark, Deutschland
Estland
Finnland,
Frankreich
Griechenland, Großbritannien
Irland, Italien
Lettland, Litauen, Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen, Portugal
Rumänien
Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern
Vereinfachte
Einreisevorschriften in die EU – Länder.
- visumfreie Kurzaufenthalte:
Bis zu 3 Monaten können sich Staatsangehörige der Beitrittsstaaten
zu allen EU-rechtlich anerkannten Aufenthaltszwecken ohne Aufenthaltserlaubnis
visumfrei in Deutschland aufhalten. Der Aufenthalt ist jedoch unverzüglich
nach der Einreise bei der Ausländerbehörde anzuzeigen, wenn
die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts 1 Monat übersteigen
wird.
Folgende Tätigkeiten können beispielsweise während dieser
3 Monate (arbeits-) erlaubnisfrei ausgeführt werden:
- Führung von Geschäftsgesprächen und -verhandlungen
- Abschluss von Verträgen im Namen der ausländischen Muttergesellschaft
- Aufbau und Bedienung von Messeständen des ausländischen
Unternehmens
- Montage und Reparatur von nach Deutschland gelieferten Maschinen
und Anlagen
- Abgabe und Einführung in die Funktionsweise von nach Deutschland
gelieferten Anlagen und Maschinen
- Besuch von Schulungen im Rahmen von Exportlieferungen und Lizenzverträgen
- Busfahren im internationalen Personenverkehr
- Aufenthaltserlaubnis – EG:
Bei einem längeren Aufenthalt als 3 Monaten zu einem nach EU-Recht
anerkannten Aufenthaltszweck (z.B. selbständige Erwerbstätigkeit)
erhalten die neuen Beitrittsländer – wie auch alle übrigen
EU-Bürger – eine Aufenthaltserlaubnis-EG. Eine nochmalige
Ausreise ist nicht mehr erforderlich.
- Aufenthalt zu Erwerbszwecken:
Eine Arbeitsgenehmigung kann nun auch nach der Einreise bei den Agenturen
für Arbeit beantragt werden. Der visumfreie Kurzaufenthalt kann
zur Arbeitssuche und zur Durchführung von Vorstellungsgesprächen
genutzt werden.
A
-
B - C
- D - E
- F - G
- H - I
- J - K
- L - M
- N -
O - P
- Q - R
- S - T
- U - V
-
W -
X -
Y -
Z
Amerikanische
Jungferninseln
Andorra
Anguilla (nur bis 30 Tage)
Antigua + Barbuda (Voraussetzung ist ein gültiges Rückflugticket und
der Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt)
Argentinien
Bahamas
Belize
Bermuda
Bolivien
Bosnien-Herzegowina
Botsuana
Brasilien (auch für Geschäftsreisende)
Bulgarien (nur mit mindestens noch 3 Monate gültigem Reisepass,
nicht mit Personalausweis)
Cayman Inseln
Chahbahar (freie Handelszone des Iran)
Chile
Cookinseln (bei Aufenthalt länger als 31 Tage ist ein entry permit
erforderlich)
Costa Rica
Ecuador
El Salvador
Fidschi
Französisch Guayana
Französisch Polynesien
Gibraltar
Granada
Guadeloupe
Guam
Guatemala
Guyana
Haiti
Heiliger Stuhl (Vatikan) (auch nur mit gültigem Personalausweis)
Hongkong (VR China) (bis 3 Monate auch nur mit gültigem Personalausweis)
Island (auch nur mit gültigem Personalausweis)
Israel (falls nach dem 01.01.1928 geboren, aber nur mit Reisepass)
Jamaika
Japan (verlängerbar um 90 Tage)
Kanada
Kish Island (freie Handelszone des Iran, bis 14 Tage für alle
Nationalitäten, auch Geschäftsreisende, verlängerbar bis
30 Tage)
Kolumbien
Korea-Süd
Kroatien (auch nur mit gültigem Personalausweis, vorläufiger Reisepass
wird nicht anerkannt)
Lesotho
Liechtenstein (auch nur mit gültigem Personalausweis)
Macao (VR China)
Malawi
Malaysia
Marokko (mit gültigem Personalausweis möglich nur für Touristen im
Rahmen einer Gruppenreise mit Reiseführer)
Martinique
Mauritius
Mazedonien
Monaco (auch nur mit gültigem Personalausweis)
Namibia
Neukaledonien
Neuseeland
Niederländische Antillen
Panama (bei mehr als 30 Tagen Aufenthaltsgenehmigung
erforderlich)
Paraguay
Peru
Qeshm (freie Handelszone des Iran)
Réunion
Ruanda
Rumänien (bis 30 Tage auch nur mit gültigem Personalausweis, Verlängerung
ausgeschlossen)
Samoa (bis 30 Tage)
San Marino (auch nur mit gültigem Personalausweis)
Sankt Helena & Nebengebiete
Sankt Pierre & Miquelon
Schweiz (auch nur mit gültigem Personalausweis)
Senegal
Serbien + Montenegro (Montenegro ist grundsätzlich visumfrei, Serbien
ist bis 3 Monate visumfrei)
Spanische Hoheitsgebiete in Nordafrika (Ceuta und Melilla sind visumfrei)
Südafrika (auch für Geschäftsreisende)
Swasiland
Thailand (bis 30 Tage)
Tokelauinseln
Trinidad
& Tobago
Türkei (auch nur mit gültigem Personalausweis)
Tunesien (auch nur mit gültigem Personalausweis im Rahmen einer nachweislich
gebuchten Pauschalreise)
Uruguay
USA:
innerhalb der visa waiver program
für Besucher, Touristen und Geschäftsreisende, die nicht länger als
90 Tage in USA bleiben, im Besitz eines maschinenlesbaren Reisepasses
sind und Staatsangehörige eines der nachfolgenden Länder sind:
Andorra,
Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich.
Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg,
Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal,
San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowenien, Spanien
Vatikan (Heiliger Stuhl) (auch nur mit gültigem Personalausweis)
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