- Länder mit visumfreier Einreise -

     

Voraussetzungen: (Ausnahmen jeweils in Klammern)

  • Sie sind deutscher Staatsbürger !
  • Sie reisen zu touristischen Zwecken ein !
  • Sie sind im Besitz eines mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepasses !
  • Ihr Aufenthalt ist begrenzt und dauert nicht länger als max. 90 Tage !


 

Selbstverständlich ist die Einreise in die EU-Länder für EU-Bürger visumfrei und auch mit einem gültigen Personalausweis für Deutsche möglich (Reisepass nicht erforderlich). Damit entfallen an den Grenzen aber nicht die Personenkontrollen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, trotzdem den Reisepass mitzunehmen, da sich die Anwendung der europäischen Einreisebestimmungen möglicherweise in der Praxis noch nicht verfestigt haben.

Die Staaten der Europäischen Union:

Belgien, Bulgarien
Dänemark, Deutschland
Estland
Finnland, Frankreich
Griechenland, Großbritannien
Irland, Italien
Lettland, Litauen, Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen, Portugal
Rumänien
Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern


Vereinfachte Einreisevorschriften in die EU – Länder.

  1. visumfreie Kurzaufenthalte:
    Bis zu 3 Monaten können sich Staatsangehörige der Beitrittsstaaten zu allen EU-rechtlich anerkannten Aufenthaltszwecken ohne Aufenthaltserlaubnis visumfrei in Deutschland aufhalten. Der Aufenthalt ist jedoch unverzüglich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde anzuzeigen, wenn die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts 1 Monat übersteigen wird.
    Folgende Tätigkeiten können beispielsweise während dieser 3 Monate (arbeits-) erlaubnisfrei ausgeführt werden:
    • Führung von Geschäftsgesprächen und -verhandlungen
    • Abschluss von Verträgen im Namen der ausländischen Muttergesellschaft
    • Aufbau und Bedienung von Messeständen des ausländischen Unternehmens
    • Montage und Reparatur von nach Deutschland gelieferten Maschinen und Anlagen
    • Abgabe und Einführung in die Funktionsweise von nach Deutschland gelieferten Anlagen und Maschinen
    • Besuch von Schulungen im Rahmen von Exportlieferungen und Lizenzverträgen
    • Busfahren im internationalen Personenverkehr

  2. Aufenthaltserlaubnis – EG:
    Bei einem längeren Aufenthalt als 3 Monaten zu einem nach EU-Recht anerkannten Aufenthaltszweck (z.B. selbständige Erwerbstätigkeit) erhalten die neuen Beitrittsländer – wie auch alle übrigen EU-Bürger – eine Aufenthaltserlaubnis-EG. Eine nochmalige Ausreise ist nicht mehr erforderlich.

  3. Aufenthalt zu Erwerbszwecken:
    Eine Arbeitsgenehmigung kann nun auch nach der Einreise bei den Agenturen für Arbeit beantragt werden. Der visumfreie Kurzaufenthalt kann zur Arbeitssuche und zur Durchführung von Vorstellungsgesprächen genutzt werden.

 

 

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O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

Amerikanische Jungferninseln

Andorra

Anguilla
(nur bis 30 Tage)

Antigua + Barbuda
(Voraussetzung ist ein gültiges Rückflugticket und der Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt)

Argentinien

Bahamas

Belize

Bermuda

Bolivien

Bosnien-Herzegowina

Botsuana

Brasilien
(auch für Geschäftsreisende)

Bulgarien
(nur mit mindestens noch 3 Monate gültigem Reisepass, nicht mit Personalausweis)

Cayman Inseln

Chahbahar
(freie Handelszone des Iran)

Chile

Cookinseln
(bei Aufenthalt länger als 31 Tage ist ein entry permit erforderlich)

Costa Rica

Ecuador

El Salvador

Fidschi

Französisch Guayana

Französisch Polynesien

Gibraltar

Granada

Guadeloupe

Guam

Guatemala

Guyana

Haiti

Heiliger Stuhl
(Vatikan) (auch nur mit gültigem Personalausweis)

Hongkong
(VR China) (bis 3 Monate auch nur mit gültigem Personalausweis)

Island (auch nur mit gültigem Personalausweis)

Israel
(falls nach dem 01.01.1928 geboren, aber nur mit Reisepass)

Jamaika

Japan
(verlängerbar um 90 Tage)

Kanada

Kish Island
(freie Handelszone des Iran, bis 14 Tage für alle Nationalitäten, auch Geschäftsreisende, verlängerbar bis 30 Tage)

Kolumbien

Korea-Süd

Kroatien
(auch nur mit gültigem Personalausweis, vorläufiger Reisepass wird nicht anerkannt)

Lesotho

Liechtenstein
(auch nur mit gültigem Personalausweis)

Macao (VR China)

Malawi

Malaysia

Marokko
(mit gültigem Personalausweis möglich nur für Touristen im Rahmen einer Gruppenreise mit Reiseführer)

Martinique

Mauritius

Mazedonien

Monaco
(auch nur mit gültigem Personalausweis)

Namibia

Neukaledonien

Neuseeland

Niederländische Antillen

Panama
(bei mehr als 30 Tagen Aufenthaltsgenehmigung erforderlich)

Paraguay

Peru


Qeshm (freie Handelszone des Iran)

Réunion

Ruanda

Rumänien
(bis 30 Tage auch nur mit gültigem Personalausweis, Verlängerung ausgeschlossen)

Samoa (bis 30 Tage)

San Marino (auch nur mit gültigem Personalausweis)

Sankt Helena
& Nebengebiete

Sankt Pierre & Miquelon


Schweiz
(auch nur mit gültigem Personalausweis)

Senegal

Serbien + Montenegro
(Montenegro ist grundsätzlich visumfrei, Serbien ist bis 3 Monate visumfrei)

Spanische Hoheitsgebiete in Nordafrika
(Ceuta und Melilla sind visumfrei)

Südafrika
(auch für Geschäftsreisende)

Swasiland


Thailand
(bis 30 Tage)

Tokelauinseln

Trinidad & Tobago

Türkei
(auch nur mit gültigem Personalausweis)

Tunesien
(auch nur mit gültigem Personalausweis im Rahmen einer nachweislich gebuchten Pauschalreise)

Uruguay

USA: innerhalb der visa waiver program
für Besucher, Touristen und Geschäftsreisende, die nicht länger als 90 Tage in USA bleiben, im Besitz eines maschinenlesbaren Reisepasses sind und Staatsangehörige eines der nachfolgenden Länder sind:
Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich. Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowenien, Spanien


Vatikan
(Heiliger Stuhl) (auch nur mit gültigem Personalausweis)