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Hauptstadt
Caracas
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsangehörige nachfolgender Länder, die mit
einer Touristenkarte für einen touristischen Aufenthalt
bis 90 Tage einreisen können:
- Deutschland, Österreich,
übrige EU-Länder (außer Estland, Malta und Zypern)
- Schweiz
- Andorra, Antigua
& Barbuda, Argentinien, Australien, Barbados, Belize, Bolivien,
Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dominica, Ecuador, Grenada,
Guatemala, Hongkong (China), Island,
Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Liechtenstein, Malaysia,
Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederländische Antillen (Aruba), Norwegen,
Panama, Paraguay, Peru, Rumänien, San Marino, Santa Lucia, St.
Kitts & Nevis, St.Vincent & die Grenadinen, Südafrika,
Taiwan, Trinidad & Tobago, Uruguay, USA
Einreisebeschränkung
keine
Transitvisum
nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:
- Weiterflug innerhalb
von 24 Stunden
- Besitz gültiger
Weiterreisedokumente
- Der Transitraum
wird nicht verlassen.
Flughafenvisum
(visa on arrival)
Die Einreise
erfolgt mit Touristenkarte DEX 2. Die Touristenkarte ist nur für
die Einreise per Flugzeug gültig. Sie wird im Flugzeug ausgehändigt
und muss bei der Ausreise wieder abgegeben werden. Besucher, die auf dem
Land- oder Wasserwege einreisen, müssen im voraus ein Visum beantragen.
erforderliche
Unterlagen für ein Visum
- Reisepass (mindestens
noch 6 Monate gültig)
- Visumantrag (einfache
Ausfertigung) zum download klicken Sie am
Seitenanfang auf die Flagge
- 2 Lichtbilder
- für
Touristen: Nachweis von Rück- oder Weiterreisedokumenten;
Nachweis ausreichender Geldmittel
- für
Geschäftsreisende: Referenzschreiben der entsendenden
Firma mit folgenden Angaben:
- Name des
Reisenden und Stellenbeschreibung
- Zweck und
Dauer der Reise
- Firmenanschrift
und Telefon-Nummer des venezuelanischen Geschäftspartners
- Kostenübernahme
für Reise, Unterkunft und evt. Erkrankung
- für
Geschäftsreisende: förmliches
Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Venezuela
- für
Arbeitsvisum:
Gesundheitszeugnis mit negativem HIV-Test; Nachweis ausreichender Geldmittel;
beglaubigte Kopie der vom Arbeitsministerium in Venezuela erteilten
Arbeitserlaubnis (siehe auch weiter unten)
- für
Studenten und Praktikanten: Nachweis ausreichender Geldmittel
für die Dauer des Aufenthaltes (Bafög-Bescheinigung oder Elternbürgschaft);
Schreiben der Institution, die den Antragsteller zum Studium entsendet;
Immatrikulationsbescheid der Bildungseinrichtung in Venezuela oder Bestätigung
des Betriebes, in dem der Student sein Praktikum ableistet; Studienbescheinigungen
und/oder Studienabschlüsse
- für
Investoren: Genehmigung der venezuelanischen Behörden
für die zu tätigende Investition; Bankauszüge, die die
Zahlungsfähigkeit des Investors belegen
- für
Passinhaber anderer Nationalität: für Staatsangehörige
von Nicht-EU-Ländern der gültige Aufenthaltstitel für Deutschland
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt. Er muss mit einem
Lichtbild versehen sein. Bei einem längeren Aufenthalt wird für
ein Kind dringend ein eigener Reisepass empfohlen. Möglich ist auch
die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
mögliche
Visa
Touristenkarte DEX 2: einmalige Einreise, bis 90
Tage Aufenthalt, nicht verlängerbar
Touristenvisum:
gilt für 1 Jahr, mehrmalige Ein- und Ausreise, Aufenthalt bis jeweils
90 Tage, Verlängerung möglich um weitere 90 Tage beim Innen-
und Justizministerium
Geschäftsreisereisevisum
(TR-N): gilt für 1 Jahr, mehrmalige Ein- und Ausreise, Aufenthalt
bis 180 Tage, nicht verlängerbar
Studentenvisum
(TR-E): gilt für 1 Jahr, mehrmalige Ein- und Ausreise, Aufenthalt
für 360 Tage, Verlängerung beim Innen- und Justizministerium
unter Erbringung des Nachweises, dass das Studium fortgesetzt wird
Investorenvisum
(TR-1): gilt für 3 Jahre, mehrmalige Ein- und Ausreise.
14 Tage vor Ablauf der Dreijahresfrist kann eine Verlängerung um
weitere 2 Jahre beantragt werden. Danach kann über das Innen- und
Justizministerium die Aufenthaltsgenehmigung (residente) beantragt werden.
Mitreisende Familienangehörige erhalten ein TR-F-1 - Visum.
Arbeitsvisum
(TR-L): gilt
für 1 Jahr, mehrmalige Ein- und Ausreise, kann auf Antrag in Venezuela
durch das Innen- und Justizministerium um 1 weiteres Jahr verlängert
werden, wenn die entsprechende Arbeitserlaubnis vom Arbeitsministerium
bestätigt wird. Mitreisende Familienangehörige erhalten ein
TR-F-L - Visum.
Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
30,00 US Dollar / Touristenvisum
60,00 US Dollar / business Visum
Die Preise richten sich nach den täglichen Wechselkursen.
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
1 - 3 Arbeitstage
Expressbearbeitung
im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
nein
Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich
internationaler
Flughafen
Caracas (CCS) (Simón Bolivar), 22 km
außerhalb der Stadt
Vorgehensweise
zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis für ein Arbeitsvisum:
Der
zukünftige Arbeitgeber des Antragstellers in Venezuela muss das Arbeitsvisum
zunächst bei den zuständigen Behörden in Venezuela beantragen.
Die Erteilung des Arbeitsvisum liegt ausschliesslich in der Zuständigkeit
des Innen- und Justizministeriums Venezuelas, nach vorheriger Genehmigung
durch das Arbeitsministerium von Venezuela. Der Antragsteller oder sein
Arbeitgeber muss die Bedingungen hierfür bei den vorgenannten Ministerien
erfragen.
Künstler, Auslandskorrespondenten und Sportler, die einer entgeltlichen
Tätigkeit in Venezuela nach-gehen, benötigen kein Arbeitsvisum,
da ihre Vertreter in Venezuela nur die entsprechende Genehmi-gung des
Innen- und Justizministerium einholen müssen, welches über die
jeweils anwendbaren Visa-bedingungen und die Aufenthaltsdauer entscheidet.
Das zuständige Konsulat in Deutschland erhält die Genehmigung
zur Erteilung des Arbeitsvisum per Fax durch das Aussenministerium von
Venezuela. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann der Antragsteller das
Arbeitsvisum beantragen.
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