Visumantrag
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Visumbestimmungen Vereinigte Arabische Emirate

www.uae-embassy.de

         
 

Hauptstadt
Abu Dhabi

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder:

Bahrain, Katar, Kuwait, Oman und Saudi-Arabien

 

 

Einreisebeschränkung
Staatsangehörigen folgender Länder bzw. nachfolgenden Personengruppen wird die Einreise verweigert:

  • Israel
  • Inhabern von palästinensischen Dokumenten
  • Frauen unter 30 Jahren der GUS-Staaten

 

 

Flughafenvisum (visa on arrival, landing visa)

Die Konsulate der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin, Bonn und München stellen derzeit keine Visa aus.

Staatsbürger der folgenden Länder erhalten ein Visum mit Einreise (mit Touristenkarte), das bis zu 30 Tagen Aufenthalt berechtigt (nur einmalige Einreise):

  • Deutschland
  • Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien
  • Schweiz
  • Andorra, Australien, Brunei, Hongkong (China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA, Vatikanstadt

Die Visumbefürwortung (Einladung) ist in Kopie mitzuführen, ebenfalls die Rück- bzw. Weiterreise-dokumente.

Verfahrensweise zur Visumerteilung mit Einreise für Geschäftsreisende für einen Aufenthalt über 30 Tage:
Der Reisende muss rechtzeitig vor Reiseantritt bei seinem in den VAE ansässigen Geschäftspartner oder Hotel bzw. Reiseveranstalter ein sog. Blattvisum veranlassen. Die Partnerfirma oder das Hotel treten in diesem Fall als „sponsor“ auf (Befürworter des Visum) und beschaffen das Blattvisum bei den zuständigen „immigration authorities“. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind die Kopie des Reisepasses (alle amtlichen Seiten) sowie die Ankunftsdaten und der Abflughafen der Fluggesellschaft. Die Übermittlung per Fax ist möglich. Liegt dem „sponsor“ das Blattvisum vor, übermittelt er dieses dem Reisenden als Faxkopie.
Der „sponsor“ sollte bei Einreise vor Ort am Flughafen sein und den Reisenden in Empfang nehmen.

Das Blattvisum ist aufzubewahren, da es bei der Ausreise bei der Passkontrolle einbehalten wird.

Ein Visum für die VAE berechtigt zum Besuch der 7 Emirate:
Abu Dhabi, Dubai, Ras Al-Khaimah, Umm Al-Quwain, Ajman, Fujairah und Sharjah

 

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum vor Einreise

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig)
  • Visumantrag (zweifache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge Es ist unbedingt die Aufenthaltsadresse (residence address) anzugeben. Dies ist entweder das Hotel oder der Name des Sponsors, d.h. Firma, Freunde oder Verwandte, die in der VAE besucht werden
  • 2 Lichtbilder
  • für Touristen und Besucher: Einladung vom Hotel/Reiseveranstalter bzw. von einem Einwohner der VAE, die beim Einwanderungsamt beantragt wird; hierfür sind vorab die Reisepassdaten, die Personalien sowie die Flugnummer zu nennen
  • für Geschäftsreisende: Einladung des Geschäftspartners, die beim Einwanderungsamt beantragt werden muss; die Einladung wird per Fax direkt an das Konsulat geschickt

 

 

Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt. Er sollte mit einem Lichtbild versehen sein und muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird allerdings ein Reisepass empfohlen, insbesondere wenn der Inhaber des Kinderausweises sich längere Zeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufhalten wird.

 

 

mögliche Visa
2 Monate Gültigkeit / einmalige Einreise / 30 Tage Aufenthalt
2 Monate Gültigkeit / einmalige Einreise / 90 Tage Aufenthalt
3 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise / 90 Tage Aufenthalt
2 Jahre Gültigkeit / mehrmalige Einreise / 90 Tage Aufenthalt pro Jahr

Eine direkte Unterscheidung zwischen einem Geschäftsvisum und einem Touristenvisum besteht nicht.

 

 

Konsulargebühren
keine Angaben

 

 

voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
Die Konsulate in Berlin, Bonn und München stellen derzeit keine Visa aus.

 

 

Express-Bearbeitung im Konsulat möglich
nein

 

 

Registrierungspflicht
nein

 

 

Ausreisegenehmigung
nicht errforderlich



internationale Flughäfen

  • Abu Dhabi (AUH) (Nadia), 32 km außerhalb der Stadt
  • Al Ain International Airport (AAN)
  • Dubai (DXB), 5 km südöstlich der Stadt
  • Ras al-Khaimah (RKT), 15 km außerhalb der Stadt
  • Fujairah International Airport

 

 

 

 

 

Legalisierungsbestimmungen

 

erforderliche Unterlagen

  • Die Konsularabteilung benötigt für ihre Akten jeweils 1 Fotokopie der Dokumente (Ursprungszeugnis, Handelsrechnung, etc.).
  • Die Konsularabteilung benötigt das konsulatseigene Formular als Begleitbrief mit Angaben über die Art der zu legalisierenden Dokumente sowie der berechneten Gebühren. Fragen Sie uns nach diesem Formular!
  • Alle zur Legalisierung vorgelegten Dokumente müssen bei der GHORFA vorbeglaubigt sein. Diese Dienstleistung übernehmen wir selbstverständlich für Sie und ist im Preis für die Beschaffung der Legalisierung enthalten.

 



Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

Handelsrechnungen
pro Exemplar (nach Rechnungswert gestaffelt):

bis €    1.667,00...............................40,00 €
bis €    5.000,00...............................80,00 €
bis €   10.000,00.............................160,00 €
bis €  15.000,00..............................240,00 €
bis €  25.000,00..............................320,00 €
bis €  41.667,00..............................400,00 €
bis €  83.334,00..............................520,00 €
bis € 166.687,00.............................600,00 €
bis € 333.333,33.............................800,00 €
bis € 337.500,00..........................1.620,00 €
bis € 341.666,67..........................1.640,00 €
bis € 345.833,34..........................1.660,00 €
weitere Beträge - fordern Sie bei uns die Gebührenübersicht der Botschaft an!

Kopien pro Exemplar....................... 40,00 €

 

Ursprungszeugnisse
pro Exemplar...................................40,00 €
Kopien pro Exemplar........................40,00 €



Hersteller-Erklärungen, Analysenzertifikate, Uni- und Schulzertifikate
pro Exemplar...................................40,00 €
Kopien pro Exemplar........................40,00 €


Handelsvollmachten, Verträge, Trade Marks, Patente, Board resolutions, Assigments
pro Exemplar.................................800,00 €
Kopien pro Exemplar......................800,00 €




Besonderheiten

  • Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert. Aus dem Rechnungswert der Handelsrechnung ergibt sich die Konsulargebühr.
  • Sofern die Rechnung nicht in EURO ausgestellt ist, gilt der Wechselkurs US-Dollar = 1 Euro Wert
  • Für die VAE bestimmte Sendungen dürfen weder in den Warenbegleitpapieren noch in der Markierung die Bezeichnung „Persian Gulf“ tragen, sondern bei Bedarf lediglich „Arabian Gulf“. Nach Möglichkeit sollte aber keine Golfbezeichnung erfolgen.