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Hauptstadt
Abu Dhabi
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsangehörige der folgenden Länder:
Bahrain,
Katar, Kuwait, Oman und Saudi-Arabien
Einreisebeschränkung
Staatsangehörigen folgender Länder bzw. nachfolgenden Personengruppen
wird die Einreise verweigert:
- Israel
- Inhabern von palästinensischen
Dokumenten
- Frauen unter 30
Jahren der GUS-Staaten
Flughafenvisum
(visa on arrival, landing visa)
Die Konsulate
der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin, Bonn und München stellen
derzeit keine Visa aus.
Staatsbürger
der folgenden Länder erhalten ein Visum mit Einreise (mit Touristenkarte),
das bis zu 30 Tagen Aufenthalt berechtigt (nur einmalige Einreise):
- Deutschland
- Belgien, Dänemark,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien,
Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien
- Schweiz
- Andorra, Australien,
Brunei, Hongkong (China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein,
Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA, Vatikanstadt
Die
Visumbefürwortung (Einladung) ist in Kopie mitzuführen, ebenfalls die
Rück- bzw. Weiterreise-dokumente.
Verfahrensweise
zur Visumerteilung mit Einreise
für Geschäftsreisende für einen Aufenthalt über 30
Tage:
Der Reisende muss rechtzeitig vor Reiseantritt bei seinem in den VAE ansässigen
Geschäftspartner oder Hotel bzw. Reiseveranstalter ein sog. Blattvisum
veranlassen. Die Partnerfirma oder das Hotel treten in diesem Fall als
„sponsor“ auf (Befürworter des Visum) und beschaffen das Blattvisum bei
den zuständigen „immigration authorities“. Die hierfür erforderlichen
Unterlagen sind die Kopie des Reisepasses (alle amtlichen Seiten) sowie
die Ankunftsdaten und der Abflughafen der Fluggesellschaft. Die Übermittlung
per Fax ist möglich. Liegt dem „sponsor“ das Blattvisum vor, übermittelt
er dieses dem Reisenden als Faxkopie.
Der „sponsor“ sollte bei Einreise vor Ort am Flughafen sein und den Reisenden
in Empfang nehmen.
Das
Blattvisum ist aufzubewahren, da es bei der Ausreise bei der Passkontrolle
einbehalten wird.
Ein
Visum für die VAE berechtigt zum Besuch der 7 Emirate:
Abu Dhabi, Dubai, Ras Al-Khaimah, Umm Al-Quwain, Ajman, Fujairah und Sharjah
erforderliche
Unterlagen für ein Visum vor Einreise
- Reisepass
(mindestens noch 6 Monate gültig)
- Visumantrag
(zweifache Ausfertigung) zum download klicken
Sie am Seitenanfang auf die Flagge Es ist unbedingt die
Aufenthaltsadresse (residence address) anzugeben. Dies ist entweder
das Hotel oder der Name des Sponsors, d.h. Firma, Freunde oder Verwandte,
die in der VAE besucht werden
- 2
Lichtbilder
- für
Touristen und Besucher: Einladung vom Hotel/Reiseveranstalter
bzw. von einem Einwohner der VAE, die beim Einwanderungsamt beantragt
wird; hierfür sind vorab die Reisepassdaten, die Personalien sowie
die Flugnummer zu nennen
- für
Geschäftsreisende: Einladung des Geschäftspartners,
die beim Einwanderungsamt beantragt werden muss; die Einladung wird
per Fax direkt an das Konsulat geschickt
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt. Er sollte mit einem
Lichtbild versehen sein und muss noch mindestens 6 Monate gültig
sein. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird allerdings ein Reisepass empfohlen,
insbesondere wenn der Inhaber des Kinderausweises sich längere Zeit
in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufhalten wird.
mögliche
Visa
2 Monate Gültigkeit / einmalige Einreise / 30 Tage Aufenthalt
2 Monate Gültigkeit / einmalige Einreise / 90 Tage Aufenthalt
3 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise / 90 Tage Aufenthalt
2 Jahre Gültigkeit / mehrmalige Einreise / 90 Tage Aufenthalt pro Jahr
Eine
direkte Unterscheidung zwischen einem Geschäftsvisum und einem Touristenvisum
besteht nicht.
Konsulargebühren
keine Angaben
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
Die Konsulate in Berlin, Bonn und München
stellen derzeit keine Visa aus.
Express-Bearbeitung
im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
nein
Ausreisegenehmigung
nicht errforderlich
internationale
Flughäfen
- Abu
Dhabi (AUH) (Nadia), 32
km außerhalb der Stadt
- Al
Ain International Airport (AAN)
- Dubai
(DXB), 5 km südöstlich der Stadt
- Ras
al-Khaimah (RKT), 15 km außerhalb der Stadt
- Fujairah
International Airport
Legalisierungsbestimmungen
erforderliche
Unterlagen
-
Die Konsularabteilung benötigt für ihre Akten jeweils 1
Fotokopie der Dokumente (Ursprungszeugnis, Handelsrechnung,
etc.).
-
Die Konsularabteilung benötigt das konsulatseigene Formular
als Begleitbrief mit Angaben über die Art der zu legalisierenden
Dokumente sowie der berechneten Gebühren. Fragen Sie uns nach diesem
Formular!
- Alle zur Legalisierung
vorgelegten Dokumente müssen bei der GHORFA vorbeglaubigt
sein. Diese Dienstleistung übernehmen wir selbstverständlich
für Sie und ist im Preis für die Beschaffung der Legalisierung
enthalten.
Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
Handelsrechnungen
pro Exemplar (nach Rechnungswert gestaffelt):
bis
€ 1.667,00...............................40,00 €
bis € 5.000,00...............................80,00
€
bis € 10.000,00.............................160,00 €
bis € 15.000,00..............................240,00 €
bis € 25.000,00..............................320,00 €
bis € 41.667,00..............................400,00 €
bis € 83.334,00..............................520,00 €
bis € 166.687,00.............................600,00 €
bis € 333.333,33.............................800,00 €
bis € 337.500,00..........................1.620,00 €
bis € 341.666,67..........................1.640,00 €
bis € 345.833,34..........................1.660,00 €
weitere Beträge - fordern Sie bei uns die Gebührenübersicht
der Botschaft an!
Kopien pro Exemplar....................... 40,00 €
Ursprungszeugnisse
pro Exemplar...................................40,00 €
Kopien pro Exemplar........................40,00 €
Hersteller-Erklärungen, Analysenzertifikate, Uni- und Schulzertifikate
pro Exemplar...................................40,00 €
Kopien pro Exemplar........................40,00 €
Handelsvollmachten, Verträge, Trade Marks, Patente, Board resolutions,
Assigments
pro Exemplar.................................800,00 €
Kopien pro Exemplar......................800,00 €
Besonderheiten
- Ursprungszeugnisse
und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert. Aus dem Rechnungswert
der Handelsrechnung ergibt sich die Konsulargebühr.
- Sofern
die Rechnung nicht in EURO ausgestellt ist, gilt der Wechselkurs US-Dollar
= 1 Euro Wert
- Für
die VAE bestimmte Sendungen dürfen weder in den Warenbegleitpapieren
noch in der Markierung die Bezeichnung „Persian Gulf“ tragen, sondern
bei Bedarf lediglich „Arabian Gulf“. Nach Möglichkeit sollte aber keine
Golfbezeichnung erfolgen.
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