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Hauptstadt
Tunis
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsbürger folgender Länder bis 3 Monate Aufenthalt:
- Deutschland (bis
4 Monate Aufenthalt), Österreich, übrige EU-Länder (außer:
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Zypern), Griechenland
(bis 1 Monat Aufenthalt)
- Schweiz
- Algerien (unbegrenzter
Aufenthalt), Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahrain,
Barbados, Belize, Bosnien-Herzegowina,, Brunei, Bulgarien (bis 2 Monate
Aufenthalt), Chile,
Cote d´Ivoire, Dominikanische Republik, Fidschi, Gambia, Grenada,
Guinea, Island, Japan, Kanada, Katar, Kiribati, Korea (Süd), Kroatien,
Kuwait, Libyen, Liechtenstein, Malaysia, Mali, Marokko (unbegrenzter
Aufenthalt), Mauretanien, Mauritius, Mazedonien (ehem. Jugoslawische
Republik), Monaco, Niger, Norwegen, Oman, Rumänien, Salomonen,
San Marino, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien & Montenegro, Seychellen,
St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen,
Türkei, USA (bis 4 Monate Aufenthalt), Vereinigte Arabische Emirate,
Vatikanstadt
- alle Nationalitäten
ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise; ausgenommen sind
Staatsangehörige folgender Länder: Bolivien, Brasilien, China,
Ghana, Iran, Israel, Kolumbien, Neuseeland, Peru, Philippinen, Singapur,
Sri Lanka
Bei
Einreise wird eine Einreisekarte (carte de visiteur non-résident)
erstellt, ein Lichtbild ist hierfür nicht erforderlich. Diese
Einreisekarte ist gebührenfrei und sorgfältig aufzubewahren und bei der
Wiederausreise vorzulegen.
Staatsangehörige
nachfolgender Länder können im Rahmen einer
Pauschalreise unter Vorlage
des Hin- und Rückflugtickets und des Hotelvouchers auch
nur mit gültigem Personalausweis einreisen:
- Deutschland
- übrige EU-Länder
(außer: Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland,
Lettland, Litauen, Malta, Polen, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien,
Tschechische Republik, Ungarn, Zypern)
- Schweiz
Einreisebeschränkung
keine
Transitvisum
nicht erforderlich unter folgenden Voraussetzungen:
- Weiterreise innerhalb
von 48 Stunden (Staatsangehörige von Libanon und Syrien innerhalb
von 24 Stunden)
- Besitz gültiger
Weiterreisedokumente
- Der Transitraum
wird nicht verlassen.
Ausgenommen
sind Staatsbürger von Bolivien, Brasilien, China (VR), Ghana,
Iran, Israel, Kolumbien, Neuseeland, Peru, Philippinen, Singapur, Sri
Lanka, die immer ein Transitvisum benötigen.
Flughafenvisum
(landing visa, visa on arrival)
Staatsbürger von Australien und Südafrika erhalten das Visum
bei der Einreise am Flughafen.
erforderliche
Unterlagen für ein Visum
- Reisepass (mindestens
gültig während des Aufenthaltes)
- Visumantrag (zweifache
Ausfertigung) zum download klicken Sie am
Seitenanfang auf die Flagge
- 2 Lichtbilder
- Reisebestätigung
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt, er sollte mit einem
Lichtbild versehen sein. Ist das Kind im Reisepass eines Elternteiles
eingetragen, sollte dieser Eintrag auch mit Lichtbild sein.
mögliche
Visa
Touristenvisum bis 3 Monate Aufenthalt
Konsulargebühren
ohne Angabe
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
1 Woche
Expresszuschlag
im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
nein
Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich
internationale
Flughäfen
- Tunis
(TUN) (Carthage International), 8 km nordöstlich
von Tunis
- Djerba
(DJE) (Melita), 8 km von der Stadt entfernt
- Monastir
(MIR) (Skanes), 8 km außerhalb der Stadt
- Sfax
(SFA), 15 km von der Stadt entfernt
- Tozeur
(TOE) (Nefta), 10 km von der Stadt entfernt
- Tabarka
(TBJ) (7. Novembre), 15 km von Tabarka entfernt
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