Inhalt dieser Seite: Visumbestimmungen  

Visumbestimmungen Tunesische Republik

 
       

Hauptstadt
Tunis

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder bis 3 Monate Aufenthalt:

  • Deutschland (bis 4 Monate Aufenthalt), Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Zypern), Griechenland (bis 1 Monat Aufenthalt)
  • Schweiz
  • Algerien (unbegrenzter Aufenthalt), Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahrain, Barbados, Belize, Bosnien-Herzegowina,, Brunei, Bulgarien (bis 2 Monate Aufenthalt), Chile,
    Cote d´Ivoire, Dominikanische Republik, Fidschi, Gambia, Grenada, Guinea, Island, Japan, Kanada, Katar, Kiribati, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Libyen, Liechtenstein, Malaysia, Mali, Marokko (unbegrenzter Aufenthalt), Mauretanien, Mauritius, Mazedonien (ehem. Jugoslawische Republik), Monaco, Niger, Norwegen, Oman, Rumänien, Salomonen, San Marino, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien & Montenegro, Seychellen, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Türkei, USA (bis 4 Monate Aufenthalt), Vereinigte Arabische Emirate, Vatikanstadt
  • alle Nationalitäten ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise; ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder: Bolivien, Brasilien, China, Ghana, Iran, Israel, Kolumbien, Neuseeland, Peru, Philippinen, Singapur, Sri Lanka

Bei Einreise wird eine Einreisekarte (carte de visiteur non-résident) erstellt, ein Lichtbild ist hierfür nicht erforderlich. Diese Einreisekarte ist gebührenfrei und sorgfältig aufzubewahren und bei der Wiederausreise vorzulegen.

 

Staatsangehörige nachfolgender Länder können im Rahmen einer Pauschalreise unter Vorlage des Hin- und Rückflugtickets und des Hotelvouchers auch nur mit gültigem Personalausweis einreisen:

  • Deutschland
  • übrige EU-Länder (außer: Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern)
  • Schweiz


Einreisebeschränkung
keine

 

Transitvisum
nicht erforderlich unter folgenden Voraussetzungen:

  • Weiterreise innerhalb von 48 Stunden (Staatsangehörige von Libanon und Syrien innerhalb von 24 Stunden)
  • Besitz gültiger Weiterreisedokumente
  • Der Transitraum wird nicht verlassen.

Ausgenommen sind Staatsbürger von Bolivien, Brasilien, China (VR), Ghana, Iran, Israel, Kolumbien, Neuseeland, Peru, Philippinen, Singapur, Sri Lanka, die immer ein Transitvisum benötigen.

 

 

Flughafenvisum (landing visa, visa on arrival)
Staatsbürger von Australien und Südafrika erhalten das Visum bei der Einreise am Flughafen.

 

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum

  • Reisepass (mindestens gültig während des Aufenthaltes)
  • Visumantrag (zweifache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • 2 Lichtbilder
  • Reisebestätigung



Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt, er sollte mit einem Lichtbild versehen sein. Ist das Kind im Reisepass eines Elternteiles eingetragen, sollte dieser Eintrag auch mit Lichtbild sein.


 

mögliche Visa
Touristenvisum bis 3 Monate Aufenthalt

 

 

Konsulargebühren
ohne Angabe

 

 

voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
1 Woche

 

 

Expresszuschlag im Konsulat möglich
nein

 


Registrierungspflicht
nein

 

 

Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich

 

 

internationale Flughäfen

  • Tunis (TUN) (Carthage International), 8 km nordöstlich von Tunis
  • Djerba (DJE) (Melita), 8 km von der Stadt entfernt
  • Monastir (MIR) (Skanes), 8 km außerhalb der Stadt
  • Sfax (SFA), 15 km von der Stadt entfernt
  • Tozeur (TOE) (Nefta), 10 km von der Stadt entfernt
  • Tabarka (TBJ) (7. Novembre), 15 km von Tabarka entfernt