| Hauptstadt
Taipeh
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsbürger folgender Länder für
einen touristischen Aufenthalt bis 30 Tage (nicht verlängerbar!!!):
- Deutschland,
Österreich, übrige EU-Länder (außer Estland, Lettland,
Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik,
Ungarn und Zypern)
- Schweiz
- Australien, Brunei,
Costa Rica, Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein,
Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Singapur und USA
Voraussetzungen:
- es liegen keine
Vorstrafen vor
- sie verfügen
über ein gültiges Rückflugticket
- sie reisen am
Internationalen Flughafen Chiang Kai Shek (Taipei) oder am Internationalen
Flughafen Kaoshsiung ein
- sie reisen an
den Seehäfen Keelung,
Hualien, Taichung oder Kaohsiung ein
Einreisebeschränkung
keine
Flughafenvisum
(visa
on arrival, landing visa)
Staatsbürger der folgenden Länder erhalten ein Visum mit Einreise
am Flughafen, das zu einem Aufenthalt bis 30 Tage berechtigt
- Polen, Tschechische
Republik, Ungarn
- Britische Überseegebiete,
Hongkong (China), Macao (China)
Für
einen längeren touristischen Aufenthalt oder für Geschäftsreisende
ist vor Einreise ein Visum zu beantragen.
erforderliche
Unterlagen für ein Visum vor Einreise
- Reisepass (mindestens
noch 6 Monate gültig bei einmaliger Einreise, mindestens noch 18
Monate gültig bei Jahresvisum)
- Visumantrag (einfache
Ausfertigung) zum download klicken Sie am
Seitenanfang auf die Flagge
- 1 Lichtbild
- für
Touristen: Weiterreise- oder Rückreisedokumente
- für
Geschäftsreisende: Kostenübernahmeschreiben
der entsendenden Firma
„Anschrift der Vertretung“
- für
Geschäftsreisende: Einladungsschreiben des taiwanesischen
Geschäftspartners
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird nur anerkannt, wenn er mit einem
Lichtbild versehen ist.
| mögliche
Visa / Konsulargebühren |
|
| 60 Tage Gültigkeit
/ einmalige Einreise / bis 60 Tage Aufenthalt |
36,00 € |
| 1 Jahr Gültigkeit
/ mehrmalige Einreise / je 30 – 60 Tage Aufenthalt |
74,00
€ |
| 6 Monate Gültigkeit
/ mehrmalige Einreise / als resident |
74,00 € |
Das mehrmalige Geschäftsreisevisum
kann nicht verlängert werden, das einmalige Touristenvisum kann ggfls.
bis zu 2 mal vor Ort verlängert werden.
Das Visum
zur Arbeitsaufnahme wird nur mit einer Aufenthaltsdauer von 14
Tagen erteilt. Das Visum muss im Land gegen Vorlage der Arbeitsgenehmigung
umgewandelt werden. Es kann bis zur Umwandlung einmalig um 14 Tage verlängert
werden.
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
3 - 5 Arbeitstage
Express-Zuschlag
im Konsulat möglich
nein
Hinweis
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält keinerlei
diplomatische oder konsularische Beziehung zu Taiwan. Ansprechpartner
im Land ist:
Deutsches
Institut
Leiter: Ulrich Dreesen, Botschaftsrat 1. Klasse
4th Floor, No. 2, Minsheng East Road, Sec. 3,
Taipei 104
Taiwan
Tel. 00886 – 2 – 25 01 61 88
Fax 00886 – 2 – 25 01 61 39
Postanschrift:
German Institute, 4F, No. 2, Minsheng East Road, Sec. 3
Taipei 104, Taiwan
Amtsbezirk: Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu
www.germany.org.tw
email: git@germany.org.tw
Registrierungspflicht
nein
Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich
internationale
Flughäfen
- Taipei
(TPE), (Chiang Kai-Shek, 40 km südwestlich der Stadt
- Kaohsiung
International (KHH), 9 km vom Stadtzentrum
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