Visumantrag
  Inhalt dieser Seite: Visumbestimmungen / Legalisierungsbestimmungen  

Visumbestimmungen Sultanat Oman

www.oman-embassy.de

 
       

Hauptstadt
Maskat

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsangehörige nachfolgender Länder:

Bahrain, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate
(können auch nur mit gültigem Personalausweis einreisen)

 

Einreisebeschränkung
Visumpflichtigen Einreisenden, die kein Visum mit Einreise (visa on arrival) erhalten, wird die Einreise verweigert, sofern sie kein Visum oder
kein No Objection Certificate (NOC) (Einreisegenehmigung) vorweisen können. NOCs werden beim Royal Oman Police Immigration Department ausgestellt.


Transitvisum

nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:

  • Weiterflug innerhalb von 6 Stunden
  • Der Transitraum wird nicht verlassen.

Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am Internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt und berechtigen zu einen Aufenthalt von max. 72 Stunden ab Einreise.

 


Flughafenvisum (visa on arrival, landing visa)
Staatsangehörige nachfolgender Länder erhalten mit Einreise am Flughafen in Maskat (oder an anderen Grenzübergangsstellen) das erforderliche Visum zur einmaligen Einreise und max. 1 Monat Aufenthalt gegen eine Gebühr von ca. 13,00 € (Angabe unter Vorbehalt). Der Reisepass muss mindestens noch 6 Monate gültig sein.

  • Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder
  • Schweiz
  • Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Chile, Ecuador, Hong Kong (China), Indonesien, Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kolumbien, Kroatien, Libanon, Liechtenstein, Malaysia, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Peru, Rumänien, San Marino, Seychellen, Singapur, Südafrika, Suriname, Taiwan, Thailand, Türkei, Tunesien, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela

Diese Liste kann sich jederzeit ändern.


erforderliche Unterlagen für ein Visum vor Einreise

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig)
  • Visumantrag (einfache Ausfertigung); Visumanträge sind nummeriert und liegen nur im Original vor; bitte bei uns anfordern! Der Antrag muss nicht unterschrieben werden, sollte aber in englischer Sprache und möglichst mit Schreibmaschine ausgefüllt sein.


Kinderausweis
Der Kinderausweis wird nicht anerkannt. Es ist ein eigener Reisepass erforderlich oder die Eintragung des Kindes (ohne Lichtbild) in den Reisepass eines Elternteils.



mögliche Visa
4 Wochen gültig / einmalige Einreise / 21 Tage Aufenthalt
6 Monate gültig / mehrmalige Einreise / je 21 Tage Aufenthalt / 3 Wochen Sperrfrist vor erneuter Einreise



Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt):
einmalige Einreise.........................................30,00 €
mehrmalige Einreise......................................50,00 €


voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
2 Arbeitstage


Express-Bearbeitung im Konsulat möglich
nein

 

 

Besonderheit

Oman / Qatar
Zwischen diesen beiden Staaten besteht eine Visaregelung, die es dem Inhaber eines Visum für das eine Land gestattet, mit diesem Visum auch in das andere Land einzureisen, allerdings ausschließlich über die jeweiligen internationalen Flughäfen.

Oman / Vereinigte Arabische Emirate
Für die Einreise auf dem Landweg aus VAE benötigen Deutsche ebenfalls ein Visum. Es wird nicht an der Grenze ausgestellt, sondern muss rechtzeitig vor Reiseantritt bei der deutschen Vertretung von Oman in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden.



Registrierungspflicht
nein


Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich


internationaler Flughafen
Maskat (MCT), (Seeb International), 40 km westlich der Stadt

 

 

 

Legalisierungsbestimmungen
 

 

Alle Dokumente, die beglaubigt (legalisiert) werden sollen, müssen durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) an Ihrem Geschäftssitz vorbeglaubigt und von der GHORFA in Berlin gestempelt sein (GHORFA übernehmen wir für Sie!).

1 Kopie der Unterlagen zum Verbleib im Konsulat beifügen!

 

Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

Ursprungszeugnis...................35,00 € für Original und 15,00 € pro Kopie
Handelsrechnung....................75,00 € (unter 10.000 € Warenwert) für Original und 37,50 € pro Kopie
Handelsrechnung..................100,00 € (über 10.000 € Warenwert) für Original und 50,00 € pro Kopie