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Aufgrund
der Konsularbezirksbindung muss - je nach Wohnort - der Visumantrag
in Berlin oder Frankfurt gestellt werden.
Bitte
beachten Sie, dass es sich bei den Konsulaten
in Berlin und Frankfurt um
unterschiedliche Exemplare der Visumanträge
handelt.
Hauptstadt
Mexiko-Stadt
Anmerkung
Die Visumbestimmungen sind außerordentlich komplex. Die Nichtbefolgung
der Einreisebestimmungen wird mit hohen Geldstrafen geahndet und
Reisende werden auf Kosten der Fluggesellschaft in
ihr Heimatland zurückgeschickt.
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Personen, die im Besitz einer Touristenkarte oder eines
anderen Dokumentes sind, das ein Visum ersetzt.
Einreisebeschränkung
keine
Transitvisum
nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:
- Weiterflug
innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss
- Der
Transitraum wird nicht verlassen.
- Besitz
gültiger Weiterreisetickets
Touristenkarte
für Touristen kostenlos erhältlich in den Konsulaten der
Vereinigten Mexikanischen Staaten, bei den Fluggesellschaften oder
am Grenzübergang. Sie berechtigt zur einmaligen Einreise und
wird bei der Einreise abgestempelt. Die Einwanderungsbehörden
behalten sich das Recht vor, Nachweise darüber
zu verlangen, dass der Aufenthalt nur touristischen Zwecken dient.
Die Touristenkarte wird bei Ausreise entwertet.
Touristenkarten
können von Staatsbürgern der nachfolgenden Länder
beantragt werden:
- Deutschland,
Österreich, übrige EU-Länder (außer: Malta,
Slowakische Republik, Zypern) bis 90 Tage Aufenthalt, Ungarn bis
60 Tage Aufenthalt
- Schweiz
(bis 180 Tage Aufenthalt)
- Andorra,
Australien, Bahamas, Belize, Brasilien, Ecuador, El Salvador,
Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Malaysia,
Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Serbien und Montenegro,
Singapur, Uruguay, USA (bis 180 Tage Aufenthalt)
- Argentinien,
Chile, Costa Rica, Island, Korea (Süd), Südafrika (bis
90 Tage Aufenthalt)
- Venezuela
(bis 30 Tage Aufenthalt)
Für
einen längeren Aufenthalt muss der Reisende bei der Migrationsbehörde
des Innenministeriums (Instituto Nacional de Migración de la Secretaria
de Gobernación) eine Genehmigung beantragen und die entsprechenden
Formalitäten erledigen.
Eine
Aufenthaltsgenehmigung für Touristen kann nur einmalig bis maximal
3 Monaten verlängert werden.
Geschäftsreisedokument
für Geschäftsreisende, die in Vertretung einer deutschen
Firma in Mexiko an geschäftlichen Besprechungen teilnehmen,
Verträge unterzeichnen oder Marktforschung betreiben. Das Dokument
berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme oder zur Ausübung von
Tätigkeiten im technischen Bereich. Es berechtigt zur mehrmaligen
Einreise und kann von Staatsbürgern nachfolgender Länder
beantragt werden:
- Deutschland,
Österreich, übrige EU-Länder
- Schweiz
Technikervisum
(FM-3-Visum = für nicht lukrative Tätigkeiten):
für Personen, die im Auftrag einer deutschen Firma eine Montage
oder Inbetriebnahme bzw. technische Beratungen oder Schulungen durchführen.
Das Visum berechtigt zur mehrmaligen Einreise und kann von Staatsbürgern
nachfolgener Länder beantragt werden:
- Deutschland,
Österreich, übrige EU-Länder
- Schweiz
erforderliche
Unterlagen für eine Touristenkarte
- Reisepass
(mindestens noch 6 Monate gültig)
- gültige
Rück- oder Weiterreiseticket
- Nachweis
ausreichender Geldmittel bis zu einem Aufenthalt von 180 Tagen
.
erforderliche
Unterlagen für ein Visum
- Reisepass
(mindestens noch 6 Monate gültig)
- Kopie
des Reisepasses (nur die Seite mit den persönlichen Angaben)
- Visumantrag
(einfache Ausfertigung, bitte unbedingt bei Tel.-Nr. auch eine
email-Adresse angeben) zum download
klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
- 2
Lichtbilder
- gültiges
Rückflugticket im Original
- Nachweis
ausreichender Geldmittel (ca. 50 US Dollar pro Tag)
- Angabe
von Reisezweck und genauen Reisedaten
- für
Passinhaber einer anderen Nationalität: für
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern der langfristigen
Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
erforderliche
Unterlagen für ein Geschäftsreisedokument und Technikervisum
- Reisepass
(mindestens noch 1 Jahr gültig)
- Kopie des
Reisepasses (nur die Seite mit den persönlichen Angaben)
- Visumantrag
(einfache Ausfertigung, bitte unbedingt bei Tel.-Nr. auch eine
email-Adresse angeben) zum download
klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
- 2 Lichtbilder
(identisch, neueren Datums, frontal, farbig, weißer Hintergrund,
ohne Brille, ohne Ohrringe, unbedecktes Gesicht; keine Automatenbilder!!!)
- Einladungsschreiben
des mexikanischen Geschäftspartners (im Original) mit genauer
Angabe der Person, des Reisezwecks und der Dauer des Aufenthalts
in Mexiko, der Anschrift der mexika-
nischen
Firma, bei der die technische Beratung, Montage, Inbetriebnahme
oder Schulung durchgeführt werden soll. Das Schreiben ist
in spanischer Sprache abzufassen, mit Briefkopf und Stempel, und
an die Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Deutschland
zu richten "Anschrift
des Konsulates"
- Referenzschreiben
der entsendenden Firma in Deutschland (im Original) mit genauer
Angabe der Person, des Reisezwecks und der Dauer des Aufenthalts
in Mexiko und der Anschrift der mexikanischen Firma, bei der die
technische Beratung, Montage, Inbetriebnahme oder Schulung durchgeführt
werden soll. Ausserdem muss nachgewiesen werden, welche Firma
das Gehalt des Antragstellers bezahlt. Das Schreiben ist in deutscher
Sprache abzufassen, mit Briefkopf und Stempel, und an die Konsularabteilung
der Botschaft von Mexiko in Deutschland zu richten "Anschrift
des Konsulates".
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt. Er muss mit
einem Lichtbild versehen sein.
Minderjährige, die alleine reisen oder nicht in Begleitung
beider Elternteile, müssen über einen eigenen Reisepass
verfügen und eine formlose schriftliche Einverständniserklärung
(in spanischer oder englischer Sprache) des abwesenden Elternteils
mit sich führen.
mögliche
Visa
3
Monate gültig / einmalige Einreise
1 Jahr gültig / mehrmalige Einreise
gewünschten Aufenthalt im Antrag angeben !
Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
wechselkursabhängig
und abhängig von Visumart und Nationalität
(nachfolgende Angaben nach Wechselkurs z.B. 1,4761 EUR/USD)
Visum
für Techniker, Geschäftsreisende oder Praktikanten (EU-Bürger)............................ca.66,00
€
Visum für
Touristen und Transitreisende (Nicht-EU-Bürger) ............................................
ca. 24,00 €
voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
Geschäftsreisedokument: ca. 5 - 7 Tage
Technikervisum: ca. 7 - 14 Tage
Die Erteilung einer Einreisegenehmigung durch das mexikanische Innenministerium
dauert ca. 3 - 4 Wochen.
Expresszuschlag
im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
nein
Ausreisegenehmigung
nicht
erforderlich
internationale
Flughäfen
- Mexiko
City (MEX) (Benito Juárez), ca. 13 km südlich
der Stadt; www.aeropuertomexiko.com/Ingles
- Acapulco
(ACA) (General Juan N. Alvarez), 26 km außerhalb
der stadt
- Cancún
International Airport (CUN), 22 km südwestlich
vom Stadtzentrum von Cancún
- Guadalajara
(GDL) (Miguel Hidalgo), 20 km südöstlich der Stadt
- Monterrey
(MTY) (General Mariano Escobedo), 24 km nordöstlich
der Stadt
Legalisierungsbestimmungen
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Mexiko
trat am 14. August 1995 dem am 05. Oktober 1961 beschlossenen "Haager
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von
der Legalisierung" bei.
Der
Beitritt Mexikos zu dem Übereinkommen wurde gezielt zur Aufhebung
zahlreicher Legalisierungen durchgeführt und durch einen sehr
einfachen Schritt ersetzt: die Beglaubigung von Unterschriften
durch die Apostille.
Damit
deutsche öffentliche Dokumente in Mexiko rechtskräftig
sind, werden sie mit der Apostille der entsprechenden Behörde
versehen und benötigen keine Beglaubigung seitens der mexikanischen
konsularischen Vertretungen. Mexikanische Dokumente werden in Deutschland
rechtskräftig, wenn sie die entsprechende Apostille der mexikanischen
Behörde haben.
In
der Praxis bedeutet das, dass die von beiden Ländern ausgestellten
öffentlichen Dokumente lediglich die sogenannte Apostille benötigen,
die die zuständige Behörde in der Stadt, in der das Dokument
ausgestellt wurde, erteilt. Darüber hinaus ist eine Übersetzung
des Dokumentes in deutsch oder spanisch durch einen offiziell anerkannten
Übersetzer zu empfehlen.
In
Mexiko sind folgende Behörden für die
Erteilung der Apostille zuständig:
Secretaria de Gobernación, Secretarias Generales
de Gobierno der einzelnen Bundesstaaten.
Im
Bundesdistrikt Mexiko (Distrito Federal) ausgestellte
Dokumente sind bei der Dirección General de Gobierno
de la Secretaria de Gebernación, Abraham González
48, planta baja, Colonia Juárez, Méxiko, D.F. mit
der Apostille zu versehen.
Dokumente,
die in den einzelnen Bundesstaaten ausgestellt
wurden, sind bei der Delegación Estatal der
Dirección General de Gobierno de la Secretaria de
Gobernación des jeweiligen Bundesstaates mit der
Apostille zu versehen.
Dokumente,
die von der Regierung des Bundesdistrikts Mexikos ausgestellt
werden, sind bei der Dirección General Juridica y
de Estudios Legislativos del Gobierno del Distrito Federal,
Av. Candelaria de los Patos s/n,Colonia 10 de Mayo (Metro Candelaria,
gegenüber vom Archivo General de Notarias) mit der Apostille
zu versehen.
In
Deutschland sind folgende Behörden der einzelnen
Bundesländer für die Erteilung der Apostille zuständig:
- Innenministerien
- Regierungspräsidenten
- Justizministerien
- Bezirksregierungspräsidenten
- Landgerichte
Ausgenommen
von der Befreiung der Legalisierung werden Privatdokumente, Dokumente,
die von diplomatischen bzw. konsularischen Behörden ausgestellt
wurden und Handels- bzw. Zolldokumente.
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