Visumantrag
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Visumbestimmungen Republik Libanon

www.libanesische-botschaft.info

       

Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (aktualisiert 25.01.2008)
www.auswaertiges-amt.de
Einzelbandansage Tel. 030 - 5000 4444 6065

 

Hauptstadt
Beirut




Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder:

  • Syrien, bei direkter Einreise aus Syrien, (auch nur mit gültigem Personalausweis), für einen unbegrenzten Aufenthalt
  • Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten



Einreisebeschränkung

  • Personen mit israelischem Reisepass oder mit israelischen Sichtvermerken im Reisepass wird die Einreise verweigert. Für Doppelstaatler (deutsche sowie libanesische oder andere arabische Nationalität) sei darauf hingewiesen, das im Libanon der Aufenthalt in Israel als Straftatbestand gilt.
  • Personen mit Reisepass, der von den palästinensischen Autonomiebehörden ausgestellt wurde, wird die Einreise verweigert
  • Staatsangehörigen der folgenden Länder wird die Einreise verweigert, wenn sie einen Reisepass haben, der bei der Einreise weniger als 6 Monate gültig ist: Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien (wenn die Einreise nicht direkt aus Syrien erfolgt), Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate




Flughafenvisum (landing visa, visa on arrival)
Staatsangehörige folgender Länder können für touristische Zwecke das Visum mit Einreise am Beirut International Airport oder an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhalten.

  • Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer Tschechische Republik)
  • Schweiz
  • Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, China (VR), Costa Rica, Hongkong (China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Peru, Singapur, USA und Venezuela

Diese Länderauflistung unterliegt ständigen Veränderungen.

Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 15 Tagen und ist verlängerbar auf insgesamt 3 Monate.

Gebühren (Angaben unter Vorbehalt):
einmaliges Visum (15 Tage Aufenthalt)..................................ca. 15,00 € =  25.000,00 LBP
einmaliges Visum (bis 3 Monate Aufenthalt)...........................ca. 30,00 € = 50.000,00 LBP
mehrmaliges Visum (bis 3 Monate Aufenthalt)....................... ca. 60,00 € = 100.000,00 LBP
(Diese Gebührenangaben sind ohne Gewähr).

 

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum

  • Reisepass (mindestens noch 1 Monat über die Ausreise hinaus gültig)
  • Visumantrag (einfache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • 1 Lichtbild
  • für Touristen: Adresse des Gastgebers oder Hotel in Libanon oder Nachweis der Buchung einer Pauschalreise
  • für Geschäftsreisende: Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahmeklausel „Anschrift des Konsulates“
  • für Geschäftsreisende: förmliche Einladung des libanesischen Geschäftspartner mit Nennung des Namens und der vollständigen Anschrift (per Telex an das ausstellende Konsulat)

 

 

Kinderausweis
Der Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt. Für Kinder ab 10 Jahren wird der Kinderausweis mit Lichtbild empfohlen.

 

 

mögliche Visa
3 Monate Gültigkeit / einmalige Einreise / 15 Tage Aufenthalt
3 Monate Gültigkeit / einmalige Einreise / bis 3 Monate Aufenthalt
6 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise / bis 3 Monate Aufenthalt insgesamt

 


Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
einmalige Einreise.......................................39,00 €
zweimalige Einreise.....................................55,00 €
mehrmalige Einreise................................... 77,00 €



voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat:
ca. 5 Arbeitstage

 

Express-Bearbeitung im Konsulat möglich
nein

 


Registrierungspflicht
nein

 


Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich

Erfolgt die Ausreise innerhalb 1 Monats nach Ablauf des Visum, kann der over-stay bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr bereinigt werden.
Bei illegalem Aufenthalt von mehr als 1 Monat muss vor der Ausreise ein sog. Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.

 


internationaler Flughafen
Beirut International Airport (BEY), (Khaldeh), 16 km südlich der Stadt

 

 

 

Legalisierungsbestimmungen
 

 

Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

Ursprungszeugnis...............................................................................11,00 €
Handelsrechnung bis 4.250,00 €..........................................................17,00 €
Handelsrechnung ab 4.250,00 € bis 343.500,00 €.............................1.374,00 € max. (4 o/oo)