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Reisewarnung
des Auswärtigen Amtes (aktualisiert 25.01.2008)
www.auswaertiges-amt.de
Einzelbandansage Tel. 030 - 5000 4444
6065
Hauptstadt
Beirut
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsangehörige der folgenden Länder:
- Syrien,
bei direkter Einreise aus Syrien, (auch nur mit gültigem
Personalausweis), für einen unbegrenzten Aufenthalt
- Bahrain,
Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate
für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten
Einreisebeschränkung
- Personen
mit israelischem Reisepass oder mit israelischen Sichtvermerken
im Reisepass wird die Einreise verweigert. Für
Doppelstaatler (deutsche sowie libanesische oder andere arabische
Nationalität) sei darauf hingewiesen, das im Libanon der Aufenthalt
in Israel als Straftatbestand gilt.
- Personen
mit Reisepass, der von den palästinensischen Autonomiebehörden
ausgestellt wurde, wird die Einreise verweigert
- Staatsangehörigen
der folgenden Länder wird die Einreise verweigert, wenn sie
einen Reisepass haben, der bei der Einreise weniger als 6 Monate
gültig ist: Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, Irak,
Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libyen, Marokko, Mauretanien,
Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien (wenn
die Einreise nicht direkt aus Syrien erfolgt), Tunesien und Vereinigte
Arabische Emirate
Flughafenvisum
(landing visa, visa on arrival)
Staatsangehörige folgender Länder können für
touristische Zwecke das Visum mit Einreise am Beirut
International Airport oder
an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen
erhalten.
- Deutschland,
Österreich, übrige EU-Länder (außer Tschechische
Republik)
- Schweiz
- Andorra,
Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, China (VR), Costa Rica,
Hongkong (China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein,
Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Peru,
Singapur, USA und Venezuela
Diese Länderauflistung
unterliegt ständigen Veränderungen.
Das Visum berechtigt
zu einem Aufenthalt von 15 Tagen und ist verlängerbar auf insgesamt
3 Monate.
Gebühren
(Angaben unter Vorbehalt):
einmaliges Visum (15 Tage Aufenthalt)..................................ca.
15,00 € = 25.000,00 LBP
einmaliges Visum (bis 3 Monate Aufenthalt)...........................ca.
30,00 € = 50.000,00 LBP
mehrmaliges Visum (bis 3 Monate Aufenthalt).......................
ca. 60,00 € = 100.000,00 LBP
(Diese Gebührenangaben sind ohne Gewähr).
erforderliche
Unterlagen für ein Visum
- Reisepass
(mindestens noch 1 Monat über die Ausreise hinaus gültig)
- Visumantrag
(einfache Ausfertigung) zum download
klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
- 1
Lichtbild
- für
Touristen: Adresse des Gastgebers oder Hotel in
Libanon oder Nachweis der Buchung einer Pauschalreise
- für
Geschäftsreisende: Referenzschreiben der entsendenden
Firma mit Kostenübernahmeklausel „Anschrift
des Konsulates“
- für
Geschäftsreisende: förmliche
Einladung des libanesischen Geschäftspartner mit Nennung des Namens
und der vollständigen Anschrift (per Telex an das ausstellende
Konsulat)
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt. Für
Kinder ab 10 Jahren wird der Kinderausweis mit Lichtbild empfohlen.
mögliche
Visa
3 Monate Gültigkeit / einmalige Einreise / 15 Tage Aufenthalt
3 Monate Gültigkeit / einmalige Einreise / bis 3 Monate Aufenthalt
6 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise / bis 3 Monate Aufenthalt
insgesamt
Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
einmalige Einreise.......................................39,00
€
zweimalige Einreise.....................................55,00 €
mehrmalige Einreise................................... 77,00 €
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat:
ca. 5 Arbeitstage
Express-Bearbeitung
im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
nein
Ausreisegenehmigung
nicht
erforderlich
Erfolgt
die Ausreise innerhalb 1 Monats nach Ablauf des Visum, kann der
over-stay bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr
bereinigt werden.
Bei illegalem Aufenthalt von mehr als 1 Monat muss vor der Ausreise
ein sog. Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt
werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde,
sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen
in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist
mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr
kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
internationaler
Flughafen
Beirut International Airport
(BEY), (Khaldeh), 16 km südlich der Stadt
| Legalisierungsbestimmungen |
Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
Ursprungszeugnis...............................................................................11,00
€
Handelsrechnung bis 4.250,00 €..........................................................17,00
€
Handelsrechnung ab 4.250,00 € bis 343.500,00 €.............................1.374,00
€ max. (4 o/oo)
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