Visumantrag
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Visumbestimmungen Demokratische Republik Kongo (ehemals: Zaire)

www.drkongo-botschaft.de

 
     

Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (aktualisiert 21.01.2008)
www.auswaertiges-amt.de
Einzelbandansage Tel. 030 - 5000 4444 6058

 

Hauptstadt
Kinshasa

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsangehörige von Zimbabwe bis 90 Tage Aufenthalt

 

Einreisebeschränkung
Für Reisende mit Sichtvermerken von Ruanda, Burundi oder Uganda kann es bei der Einreise in
die Demokratische Republik Kongo zu Schwierigkeiten bzw. zeitraubenden Rückfragen kommen.
Es ist angeraten, Reisepässe ohne diese Sichtvermerke zu nutzen.

 

Transitvisum
nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:

  • Weiterreise innerhalb von 48 Stunden
  • Besitz gültiger Weiterreise- oder Rückreisedokumente
  • Der Transitraum wird nicht verlassen.

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum

  • Reisepass (mindestens 3 Monate über die Reise hinaus gültig)
  • Visumantrag (zweifache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • 2 Lichtbilder
  • für Geschäftsreisende: Kostenübernahmeschreiben mit Angabe der Funktion des Reisenden „Anschrift des Konsulates“
  • ggfls. Nachweis einer Gelbfieberimpfung
  • ggfls. Gesundheitszeugnis
  • ggfls. polizeiliches Führungszeugnis

Anmerkung zum Visumantrag!
Es muss immer ein Reisedatum im Antrag angegeben werden, weil dieses im Visum vermerkt wird. Vor diesem angegebenen Datum ist das Visum nicht gültig. Auch längerfristig gültige Visa erhalten ihre Gültigkeit erst ab diesem Datum.


Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt, er muss mit einem Lichtbild versehen sein. Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung, und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie.
Kinder unter 15 Jahren können auch in den Reisepass eines Elternteils eingetragen sein. Für die Kinder gelten die gleichen Visumbestimmungen wie für die Eltern.

 

 

mögliche Visa / Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
30 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise........................................64,00 €
30 Tage Gültigkeit / mehrmalige Einreise...................................103,00 €
60 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise......................................128,00 €
60 Tage Gültigkeit / mehrmalige Einreise...................................154,00 €
90 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise......................................182,00 €
90 Tage Gültigkeit / mehrmalige Einreise...................................192,00 €
180 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise....................................230,00 €
180 Tage Gültigkeit / mehrmalige Einreise.................................307,00 €

Visa können ggfls. in Kinshasa verlängert werden. Hierfür ist die DGM = Direction Générale de Migration zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Migrationsbewegungen innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zwecks Registrierung aufzusuchen ist. Die Adresse lautet:

Direction Générale de Migration
65, Boulevard du 30 Juin
Commune de Gombe
Kinshasa



voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
ca. 3 Arbeitstage



Expresszuschlag im Konsulat möglich
nein


Registrierungspflicht
ja; Reisende müssen sich bei der Direction Générale de Migration (DGM), auch nach jedem Ortswechsel, melden.

 

Besonderer Hinweis
Die Erfordernis eines "Laissez-Passer Special" des kongolesischen Innenministeriums für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen, wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem "Laissez-Passer" bestehen und nicht alle Kontrollstellen die neue Rechtslage umsetzen. Ausländern, die die Provinz Kinshasa verlassen, wird daher weiterhin empfohlen, sich vor einer solchen Reise mit dem kongolesischen Innenministerium in Verbindung zu setzen und eine "Genehmigung" der "Direction Générale de Migration" (DGM) einzuholen. Für Reisen in die Minengebiete, insbesondere die beiden Kasais, ist weiterhin ein "Sauf conduit" erforderlich. Touristische Reisen in die DR Kongo sind unter den gegebenen Umständen nicht möglich.

Gegen Reisen in die Hauptstadt Kinshasa und die angrenzenden Provinzen Bandund und Bas-Congo bestehen derzeit (April 2005) zwar keine Sicherheitsbedenken, aber es existiert keinerlei touristische Infrastruktur (Angaben des Auswärtigen Amtes in Berlin).


Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich:

 

 

internationaler Flughafen
Kinshasa (FIH) (N´Djili), 25 km östlich der Stadt