| Reisewarnung
des Auswärtigen Amtes (aktualisiert
21.01.2008)
www.auswaertiges-amt.de
Einzelbandansage Tel. 030 - 5000 4444
6058
Hauptstadt
Kinshasa
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsangehörige von Zimbabwe bis 90 Tage Aufenthalt
Einreisebeschränkung
Für
Reisende mit Sichtvermerken von Ruanda, Burundi oder Uganda
kann es bei der Einreise in
die Demokratische Republik Kongo zu Schwierigkeiten bzw. zeitraubenden
Rückfragen kommen.
Es ist angeraten, Reisepässe ohne diese Sichtvermerke zu
nutzen.
Transitvisum
nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:
- Weiterreise
innerhalb von 48 Stunden
- Besitz gültiger
Weiterreise- oder Rückreisedokumente
- Der Transitraum
wird nicht verlassen.
erforderliche
Unterlagen für ein Visum
- Reisepass
(mindestens 3 Monate über die Reise hinaus gültig)
- Visumantrag
(zweifache Ausfertigung) zum download
klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
- 2 Lichtbilder
- für
Geschäftsreisende: Kostenübernahmeschreiben
mit Angabe der Funktion des Reisenden „Anschrift
des Konsulates“
- ggfls. Nachweis
einer Gelbfieberimpfung
- ggfls. Gesundheitszeugnis
- ggfls. polizeiliches
Führungszeugnis
Anmerkung
zum Visumantrag!
Es muss immer ein Reisedatum im Antrag
angegeben werden, weil dieses im Visum vermerkt
wird. Vor diesem angegebenen
Datum ist das Visum nicht gültig.
Auch längerfristig gültige Visa erhalten ihre Gültigkeit erst ab
diesem Datum.
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt, er muss mit
einem Lichtbild versehen sein. Alleinreisende Minderjährige
bedürfen einer "autorisation parentale",
der elterlichen schriftlichen Genehmigung, und einer "prise
en charge" durch die betreffende Fluglinie.
Kinder unter 15 Jahren können auch in den Reisepass eines Elternteils
eingetragen sein. Für die Kinder gelten die gleichen Visumbestimmungen
wie für die Eltern.
mögliche
Visa / Konsulargebühren (Angaben
unter Vorbehalt)
30 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise........................................64,00
€
30 Tage Gültigkeit / mehrmalige Einreise...................................103,00
€
60 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise......................................128,00
€
60 Tage Gültigkeit / mehrmalige Einreise...................................154,00
€
90 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise......................................182,00
€
90 Tage Gültigkeit / mehrmalige Einreise...................................192,00
€
180 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise....................................230,00
€
180 Tage Gültigkeit / mehrmalige Einreise.................................307,00
€
Visa
können ggfls. in Kinshasa verlängert werden. Hierfür
ist die DGM = Direction Générale de Migration
zuständig. Diese Behörde überwacht auch
alle Migrationsbewegungen innerhalb des Landes, weswegen sie nach
jedem Ortswechsel zwecks Registrierung aufzusuchen ist. Die Adresse
lautet:
Direction
Générale de Migration
65, Boulevard du 30 Juin
Commune de Gombe
Kinshasa
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
ca. 3 Arbeitstage
Expresszuschlag
im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
ja; Reisende müssen sich bei der Direction Générale
de Migration (DGM), auch nach jedem Ortswechsel, melden.
Besonderer
Hinweis
Die Erfordernis eines "Laissez-Passer
Special" des kongolesischen Innenministeriums
für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen,
wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen
werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem
"Laissez-Passer" bestehen und nicht alle
Kontrollstellen die neue Rechtslage umsetzen. Ausländern, die
die Provinz Kinshasa verlassen, wird daher weiterhin empfohlen,
sich vor einer solchen Reise mit dem kongolesischen Innenministerium
in Verbindung zu setzen und eine "Genehmigung" der "Direction
Générale de Migration"
(DGM) einzuholen. Für Reisen in die Minengebiete,
insbesondere die beiden Kasais, ist weiterhin ein "Sauf
conduit" erforderlich. Touristische Reisen
in die DR Kongo sind unter den gegebenen Umständen nicht möglich.
Gegen Reisen
in die Hauptstadt Kinshasa und die angrenzenden Provinzen Bandund
und Bas-Congo bestehen derzeit (April 2005) zwar keine Sicherheitsbedenken,
aber es existiert keinerlei touristische Infrastruktur (Angaben
des Auswärtigen Amtes in Berlin).
Ausreisegenehmigung
nicht
erforderlich:
internationaler
Flughafen
Kinshasa (FIH) (N´Djili), 25 km
östlich der Stadt
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