Inhalt dieser Seite: Visumbestimmungen  

Visumbestimmungen Republik Kirgisistan

www.botschaft-kirgisien.de

 
     

Hauptstadt
Bischkek

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder bis 6 Monate Aufenthalt:

  • Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn; die ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Heimatland haben und zu touristischen Zwecken einreisen
  • GUS-Staaten; die ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Heimatland haben
  • Bulgarien, Korea (Nord), Kuba, Rumänien, Türkei (bis 1 Monat), Vietnam (bis 1 Monat); die ihren ständigem Wohnsitz in ihrem Heimatland haben und zu touristischen Zwecken einreisen
  • alle Staatsangehörige, die ein Visum für ein anderes GUS-Land besitzen (bis 3 Tage)
  • Japan

 

 

Einreisebeschränkung
keine

 

Flughafenvisum

Staatsangehörige folgender Länder können mit Einreise ein Visum bis 30 Tage Aufenthalt erhalten:

  • Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern
  • Schweiz
  • Australien, Island, Israel, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, USA
  • alle anderen Nationalitäten, die über eine Bestätigung von einer kirgisischen Behörde verfügen, wenn sie aus einem Land mit einer kirgisischen Vertretung kommen
  • alle anderen Nationalitäten, die von einem Sponsor angekündigt werden, wenn sie aus einem Land ohne kirgisische Vertretung kommen


ANMERKUNG:
Es wird jedoch empfohlen, das Visum v o r Einreise nach Kirgisistan in Deutschland einzuholen, da die Konsularschalter am Flughafen Manas und an den Außengrenzen nicht immer besetzt sind und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann.




Transitvisum
nicht erforderlich unter folgenden Voraussetzungen:

  • Weiterflug innerhalb von 48 Stunden
  • Der Transitraum wird nicht verlassen.
  • Besitz gültiger Weiterreisedokumente

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum vor Einreise

  • Reisepass (mindestens gültig bis zum Ablauf des Visum
  • Visumantrag (einfache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • 1 Lichtbild
  • für Touristen: Bestätigung des Reisebüros mit Benennung und Anschrift des kirgisischen Reisebüros, Familienname und Staatsangehörigkeit des Reisenden, Pass-Nummer, Reiseroute und Aufenthaltsdauer
  • für Privatreisen: Einladung vom Innenministerium (bei Aufenthalt über 1 Monat)
  • für Geschäftsreisende: Referenzschreiben mit Angabe über Zweck der Reise; "Anschrift des Konsulates"
  • für Geschäftsreisende: bis zu 1 Monat Aufenthalt: Einladung einer kirgisischen Staatseinrichtung ohne Bestätigung des Aussenministeriums; Einladung einer kirgisischen Privatfirma mit Bestätigung des Aussenministeriums
  • für Gruppenreisen (ab 7 Personen): offizielle Einladung
  • für Gruppenreisen: Teilnehmerliste (in dreifacher Ausfertigung) mit Vor- und Nachnamen in alphabetischer Reihenfolge, Geburtsdatum, Pass-Nummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedatum, Kopie der Reisepässe, Reisepass des Gruppenleiters im Original


 

Kinderausweis
Der Kinderausweis wird bis 16 Jahre eingeschränkt anerkannt; er muss mit einem Lichtbild versehen sein.

 

mögliche Visa und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

Es ist zu beachten, dass laut des Paragraphen 1 der folgenden Tabelle für die Bearbeitung eines Visumsantrages zusätzlich zur Grundtarife die Konsulargebühr in Höhe von 10 euro für die Bearbeitung und die Registrierung zu bezahlen ist.

Benennung der Konsularhandlungen
Bearbeitungszeit
Bis 10 Arbeitstagen
Bis 3 Arbeitstagen
1 Tag
1. Bearbeitungsgebühr
10 €
10 €
10 €
Die Bearbeitung und die Erteilung der Visen
2. Einmalige Ein-Ausreise bis 1 Monat
50 €
75 €
95 €
  Bis 3 Monate
90 €
125 €
155 €
  Über 3 Monate
225 €
265 €
305 €
3. Mehrmalige Ein-Ausreise bis 1 Monat
75 €
105 €
140 €
  Mehrmalige Ein-Ausreise bis 3 Monate
125 €
175 €
220 €
  Bis 6 Monate
225 €
300 €
375 €
  Bis 1 Jahr
300 €
395 €
495 €
4. Touristenvisum bis
7 Tage
45 €
60 €
75 €
  Bis 1 Monat
50 €
75 €
95 €
  Über 1 Monat oder zweimalige Ein-Ausreise
90 €
130 €
170 €
5. Touristengruppenvisum (für jede Person) bis 1 Monat
30 €
55 €
80 €
6. Einmalige Transitvisum bis 5 Tage (120 Stunden)
30 €
45 €
85 €
  Zweimalige Transitvisum
60 €
85 €
105 €

Bei der Veränderung des Einreise- Ausreisedatums wird ein neues Visum erteilt. In dem Fall werden die Gebühren als für eine neue Visumausstellung erhoben.

voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
3 - 10 Arbeitstage

 


Express-Zuschlag im Konsulat möglich

ja; in dringenden Fällen taggleich
Expressausstellung 14 Tage gültig / einmalige Einreise...............................90,00 €
Expressausstellung 2 Monate gültig / einmalige Einreise............................125,00 €
Expressausstellung 2 Monate gültig / einmalige Einreise............................140,00 €

 

Registrierungspflicht
ja; innerhalb von 3 Tagen bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Miliz. In der Regel übernehmen die Hotels diese Registrierung. Für deutsche Staatsbürger ist diese Registrierungspflicht abgeschafft worden.


 

Ausreisegenehmigung
erforderlich; die Ausreise muss innerhalb des Zeitraum der Gültigkeit des Visum erfolgen.


 

internationaler Flughafen
Bishkek Manas Airport (FRU); 30 km nördlich von Bishkek

 

 

 

Legalisierungsbestimmungen

 

 

keine Angaben