Visumantrag
Inhalt dieser Seite: Visumbestimmungen

Visumbestimmungen Staat Katar

 
       

Hauptstadt
Doha (Ad-Dawhah)

 

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsangehörige der nachfolgenden Länder:

Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate


Einreisebeschränkung
Staatsangehörigen von Israel und Jemen werden Einreise und Transit verweigert.



Transitvisum
nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:

  • Weiterflug innerhalb von 8 Stunden
  • Der Transitraum wird nicht verlassen.
  • Besitz gültiger Weiterreisedokumente mit Sitzplatzreservierung



Flughafenvisum (landing visa, visa on arrival)
Staatsangehörige nachfolgender Länder erhalten ein Visum mit Einreise am Flughafen oder an allen anderen Grenzübergängen:

  • Deutschland, Österreich
  • Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien
  • Andorra, Australien, Brunei, Hong Kong (China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt
  • Schweiz
  • alle anderen Nationalitäten, die ein Visum benötigen, sofern sie mindestens 24 Stunden vor Ankunft einen Antrag durch ein registriertes Hotel in Doha beim Immigrationsamt des Flughafens stellen lassen. Der Aufenthalt gilt für 14 Tage und nur zu touristischem Zweck. Ausgenomen von dieser Regelung sind die GUS-Staaten, Albanien und China (VR).

Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 21 Tagen und kostet 50,00 QR (= ca. 12,00 €). Es ist einmalig verlängerbar um 14 Tage beim immigration office in Doha gegen eine Gebühr von 50,00 QR. Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der 21 Tage erfolgen.

 

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig) Der deutsche vorläufige grüne Reisepass berechtigt nicht zur Einreise mit Flughafenvisum!!!
  • Visumantrag (einfache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • 1 Lichtbild
  • Rückreise- bzw. Weiterreisedokumente
  • NOC = "No Objection Certificate" = Einreisegenehmiguung; beim Immigrationsamt über Katar einzuholen
    Hier die Verfahrensweise:
    Die Kopie des Reisepasses wird an den Freund, das Hotel oder den Geschäftspartner ( = Sponsor) in Katar geschickt. Der Sponsor holt die Einreisegenehmigung beim immigration office ( = der Einreisebehörde) in Doha ein und schickt das Original dem Reisenden bzw. Antragsteller. Dieses Original ist das sogenannte NOC ( = No Objection Certificate).
  • Nachweis ausreichender Geldmittel

 

 

Kinderausweis
Der Kinderausweis wird nicht anerkannt. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass oder können bis 14 Jahre im Pass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild eingetragen sein.



mögliche Visa

einmalige Einreise / bis 30 Tage Aufenthalt


Konsulargebühren (Angabe unter Vorbehalt)
320 QR = ca. 80,00 €

 


voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat

ca. 1 Woche

 

 

Expresszuschlag im Konsulat möglich
nein

 

 

Registrierungspflicht
nein

 

 

Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich


internationaler Flughafen
Doha (DOH), 8 km südöstlich der Stadt