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Hauptstadt
Doha (Ad-Dawhah)
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsangehörige der nachfolgenden Länder:
Bahrain,
Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate
Einreisebeschränkung
Staatsangehörigen von Israel und Jemen werden Einreise und Transit
verweigert.
Transitvisum
nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:
- Weiterflug innerhalb
von 8 Stunden
- Der Transitraum
wird nicht verlassen.
- Besitz gültiger
Weiterreisedokumente mit Sitzplatzreservierung
Flughafenvisum
(landing visa, visa on arrival)
Staatsangehörige
nachfolgender Länder erhalten ein Visum mit Einreise am Flughafen
oder an allen anderen Grenzübergängen:
- Deutschland, Österreich
- Belgien, Dänemark,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien,
Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien
- Andorra, Australien,
Brunei, Hong Kong (China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd),
Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur,
USA und Vatikanstadt
- Schweiz
- alle anderen Nationalitäten,
die ein Visum benötigen, sofern sie mindestens 24 Stunden vor Ankunft
einen Antrag durch ein registriertes Hotel in Doha beim Immigrationsamt
des Flughafens stellen lassen. Der Aufenthalt gilt für 14 Tage
und nur zu touristischem Zweck. Ausgenomen von dieser Regelung sind
die GUS-Staaten, Albanien und China (VR).
Das Visum berechtigt
zu einem Aufenthalt von 21 Tagen und kostet 50,00 QR (= ca. 12,00 €).
Es ist einmalig verlängerbar um 14 Tage beim immigration office in Doha
gegen eine Gebühr von 50,00 QR. Der Antrag auf Verlängerung muss
vor Ablauf der 21 Tage erfolgen.
erforderliche
Unterlagen für ein Visum
- Reisepass (mindestens
noch 6 Monate gültig) Der deutsche vorläufige
grüne Reisepass berechtigt nicht zur Einreise mit Flughafenvisum!!!
- Visumantrag (einfache
Ausfertigung) zum download klicken Sie am
Seitenanfang auf die Flagge
- 1 Lichtbild
- Rückreise- bzw.
Weiterreisedokumente
- NOC = "No
Objection Certificate" = Einreisegenehmiguung; beim Immigrationsamt
über Katar einzuholen
Hier die Verfahrensweise:
Die Kopie des Reisepasses wird an den Freund, das Hotel oder
den Geschäftspartner ( = Sponsor) in Katar geschickt. Der Sponsor holt
die Einreisegenehmigung beim immigration office ( = der Einreisebehörde)
in Doha ein und schickt das Original dem Reisenden bzw. Antragsteller.
Dieses Original ist das sogenannte NOC ( = No Objection Certificate).
- Nachweis ausreichender
Geldmittel
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird nicht anerkannt. Kinder benötigen einen eigenen
Reisepass oder können bis 14 Jahre im Pass eines begleitenden Elternteils
mit Lichtbild eingetragen sein.
mögliche Visa
einmalige Einreise / bis 30 Tage Aufenthalt
Konsulargebühren
(Angabe unter Vorbehalt)
320 QR = ca. 80,00 €
voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
ca. 1 Woche
Expresszuschlag
im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
nein
Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich
internationaler
Flughafen
Doha (DOH), 8 km südöstlich der Stadt
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