| Hauptstadt
Yaundé
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind für einen Aufenthalt bis 90 Tage Staatsangehörige
der folgenden Länder:
-
Kongo (Republik), Mali, Nigeria, Tschad, Zentralafrikanische Republik
Einreisebeschränkung
keine
erforderliche
Unterlagen für ein Visum
- Reisepass
(mindestens 3 Monate über die Gültigkeit des Visum hinaus gültig
- Visumantrag (zweifache
Ausfertigung) zum download klicken Sie am
Seitenanfang auf die Flagge
- 2
Lichtbilder
- Buchungsbestätigung
für Rück- oder Weiterflug
- für
Touristen: Nachweis ausreichender Geldmittel für
die Dauer des Aufenthaltes
- für
Geschäftsreisende: Referenzschreiben der entsendenden
Firma mit Angabe über Zweck und Dauer der Reise sowie die Tätigkeit
des Reisenden
- für
Geschäftsreisende: Kostenübernahmeschreiben „Anschrift
des Konsulates“
- für
Geschäftsreisende: Einladungsschreiben des Gastgers/Arbeitgebers
bzw. des Geschäftspartners
- internationaler
Impfausweis mit eingetragener Gelbfieberimpfung
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt,
er muss mit einem Lichtbild versehen sein. Ein Eintrag im Reisepass eines
Elternteils reicht nicht aus.
mögliche Visa
90 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise
90 Tage Gültigkeit / mehrmalige Einreise
6 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise / je 90 Tage Aufenthalt
1 Jahr Gültigkeit / mehrmalige Einreise / je 90 Tage Aufenthalt
Die
Einreise muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Visum erfolgen.
Eine Verlängerung vor Ort ist möglich.
Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
Aufenthalt bis 3 Monate............................46,00 €
Aufenthalt bis 6 Monate............................92,00 €
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
3 – 4 Arbeitstage
Express-Bearbeitung
im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
nein
Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich
internationale Flughäfen
- Douala
(DLA), 10 km südöstlich der Stadt
- Nsimalen
(NSI), 25 km von Yaundé
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