Visumantrag  
Inhalt dieser Seite: Visumbestimmungen / Legalisierungsbestimmungen

Visumbestimmungen des Haschemitischen Königreichs Jordanien

www.jordanembassy.de

 
         

Hauptstadt
Amman

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder bis 30 Tage Aufenthalt:<

Ägypten, Bahrain, Irak, Jemen, Katar, Kuwait, Oman,
Saudi-Arabien, Syrien und Vereinigte Arabische Emirate

 


Einreisebeschränkungen

Die Einreise wird Staatsangehörigen folgender Länder bzw. Personenkreisen verweigert:

  • Irak, sofern nach einem 6-monatigen Aufenthalt die erneute Einreise innerhalb von 3 Monaten erfolgt
  • Kuwait: gilt für Inhaber von Pässen, die gemäß Artikel 17 ausgestellt wurden
  • Palästina
  • Inhabern von Pässen ohne Fotos
  • weiblichen Inhabern von Pässen mit Fotos in verschleierter Aufnahme
  • Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung an den Grenzen zu den arabischen Nachbarländern Jordaniens, auch mit gültigem Visum.
  • mögliche Zurückweisung von Deutschen irakischer Abstammung

 

Flughafenvisum (visa on arrival, landing visa)
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten besteht die Möglichkeit der Visumerteilung mit Einreise über Amman.

Das Visum berechtigt zu einer einmaligen Einreise und einem Aufenthalt von 14 Tagen, kostet allerdings die doppelte Gebühr.

Ausnahme: Am Grenzübergang King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Autonomiegebiete) ist kein Visum erhältlich

Bei der Einreise kann es zu Wartezeiten und erheblichen Verzögerungen durch verschärfte Kontrollen aufgrund der angespannten politischen Situation sowie der Situation als Nachbarstaat zum Irak kommen.

Es ist angeraten, das Visum v o r  E i n r e i s e bei der jordanischen Vertretung in Deutschland einzuholen.

 

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum vor Einreise

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig)
  • Visumantrag (einfache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • 1 Lichtbild
  • für Passinhaber anderer Nationalität: für Nicht-EU-Staatsangehörige der gültige Aufenthaltstitel für Deutschland
  • für einen Aufenthalt über 14 Tagen müssen sich Reisende gegebenenfalls vor Ort einem HIV-Test unterziehen

 

Kinderausweis
Der Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt, sofern er mit einem Lichtbild versehen ist. Das Kind muss in Begleitung eines mit einem gültigen Reisepass versehenen Elternteils oder einer, die elterliche Sorge ausübenden Person reisen, bzw. mit einer mit einem gültigen Reisepass versehenen erwachsenen Person.

 

mögliche Visa
3 Monate Gültigkeit / einmalige Einreise / 4 Wochen Aufenthalt
6 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise / 90 Tage Aufenthalt
Ein Multi-Visum kann nur von den jordanischen Auslandsvertretungen ausgestellt werden.
Bei einer Polizeibehörde kann ein Visum kostenlos verlängert werden.

 

Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
einmalige Einreise...........................16,50 €
mehrmalige Einreise....................... 31,50 €

 

voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
3 – 4 Arbeitstage

 

Express-Bearbeitung im Konsulat möglich
nein


Registrierungspflicht
Bei einem Aufenthalt ab 14 Tagen besteht Registrierungspflicht bei der nächsten Polizeibehörde.



Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich



internationaler Flughafen

Queen Alia International (AMM), 32 km südlich der Hauptstadt

 

 

 

 
Legalisierungsbestimmungen
 

 

  • Handelsdokumente (commercial invoices) müssen IHK-vorbeglaubigt sein
  • Alle anderen Dokumente (non commercial documents) müssen vom Außenministerium beglaubigt sein.

 

Konsulargebühren (Angabe unter Vorbehalt)

je Dokument 84,00 €, unabhängig vom Wert