| Hauptstadt
Amman
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsbürger der folgenden Länder
bis 30 Tage Aufenthalt:<
Ägypten, Bahrain, Irak, Jemen, Katar, Kuwait, Oman,
Saudi-Arabien,
Syrien und Vereinigte Arabische Emirate
Einreisebeschränkungen
Die
Einreise wird Staatsangehörigen folgender Länder bzw.
Personenkreisen verweigert:
- Irak, sofern
nach einem 6-monatigen Aufenthalt die erneute Einreise innerhalb
von 3 Monaten erfolgt
- Kuwait:
gilt für Inhaber von Pässen, die gemäß Artikel
17 ausgestellt wurden
- Palästina
- Inhabern
von Pässen ohne Fotos
- weiblichen
Inhabern von Pässen mit Fotos in verschleierter Aufnahme
- Israelische
Stempel im Pass führen zur Zurückweisung an den Grenzen zu den
arabischen Nachbarländern Jordaniens, auch mit gültigem Visum.
- mögliche
Zurückweisung von Deutschen irakischer Abstammung
Flughafenvisum
(visa on arrival, landing visa)
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten
besteht die Möglichkeit der Visumerteilung mit Einreise über
Amman.
Das
Visum berechtigt zu einer einmaligen Einreise und einem Aufenthalt
von 14 Tagen, kostet allerdings die doppelte Gebühr.
Ausnahme:
Am Grenzübergang King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische
Autonomiegebiete) ist kein Visum erhältlich
Bei
der Einreise kann es zu Wartezeiten und erheblichen Verzögerungen
durch verschärfte Kontrollen aufgrund der angespannten politischen
Situation sowie der Situation als Nachbarstaat zum Irak kommen.
Es ist angeraten, das Visum v o r
E i n r e i s e bei der jordanischen Vertretung in Deutschland
einzuholen.
erforderliche
Unterlagen für ein Visum vor Einreise
- Reisepass
(mindestens noch 6 Monate gültig)
- Visumantrag
(einfache Ausfertigung) zum download
klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
- 1
Lichtbild
- für
Passinhaber anderer Nationalität: für
Nicht-EU-Staatsangehörige der gültige Aufenthaltstitel
für Deutschland
- für
einen Aufenthalt über 14 Tagen müssen sich Reisende
gegebenenfalls vor Ort einem HIV-Test unterziehen
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird uneingeschränkt
anerkannt, sofern er mit einem Lichtbild versehen ist. Das Kind
muss in Begleitung eines mit einem gültigen Reisepass versehenen
Elternteils oder einer, die elterliche Sorge ausübenden Person
reisen, bzw. mit einer mit einem gültigen Reisepass versehenen
erwachsenen Person.
mögliche
Visa
3 Monate Gültigkeit / einmalige Einreise / 4 Wochen Aufenthalt
6 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise / 90 Tage Aufenthalt
Ein Multi-Visum kann nur von den jordanischen Auslandsvertretungen
ausgestellt werden.
Bei einer Polizeibehörde kann ein Visum kostenlos verlängert
werden.
Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
einmalige Einreise...........................16,50 €
mehrmalige Einreise....................... 31,50 €
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
3 – 4 Arbeitstage
Express-Bearbeitung
im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
Bei
einem Aufenthalt ab 14 Tagen besteht Registrierungspflicht bei der
nächsten Polizeibehörde.
Ausreisegenehmigung
nicht
erforderlich
internationaler Flughafen
Queen
Alia International (AMM), 32 km südlich der Hauptstadt
| Legalisierungsbestimmungen |
- Handelsdokumente
(commercial invoices) müssen IHK-vorbeglaubigt sein
- Alle
anderen Dokumente (non commercial documents) müssen vom Außenministerium
beglaubigt sein.
Konsulargebühren
(Angabe
unter Vorbehalt)
je
Dokument 84,00 €, unabhängig vom Wert
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