Inhalt dieser Seite: Visumbestimmungen  

Visumbestimmungen Republik Jemen

www.botschaft-jemen.de

 
       

Hauptstadt
Sana´a

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

 

Einreisebeschränkung
Die Regierung verweigert folgenden Personen die Ein- und Durchreise:

  • Inhabern von israelischen Reisepässen
  • Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken
  • Staatsangehörigen von Ägypten, Algerien. Libyen, Sudan und Tunesien, wenn sie nicht aus ihren Heimatländern einreisen


Transitvisum
keine Angaben

 

Flughafenvisum (landing visa)
Seit Oktober 2004 können einzelreisende, deutsche Staatsbürger und eine Reihe von anderen Staatsangehörigen wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sana`a und an den Grenzübergangsstellen erhalten. Da diese Regelung in der Vergangenheit teilweise sehr kurzfristig immer wieder aufgehoben wurde, sollte davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.

 

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig bei Antragstellung)
  • Visumantrag (einfache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • 1 Lichtbild
  • für Touristen: Reisebestätigung des Reiseveranstalters mit Kontaktadresse in Jemen
    Die Unterbringung in einem Hotel muss für den Aufenthaltszeitraum unter namentlicher Erwähnung des Reisenden nachgewiesen werden.
  • für Geschäftsreisende: Referenzschreiben der entsendenden Firma; "Anschrift des Konsulates"



Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt; er sollte mit einem Lichtbild ausgestattet sein und gilt nur für eine Reise; entweder zur Einreise in den Jemen oder zur Ausreise aus dem Jemen. Kinder ab 10 Jahren sollten einen eigenen Reisepass besitzen.



mögliche Visa und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
3 Monate gültig / einmalige Einreise..................................................40,00 €
6 Monate gültig / mehrmalige Einreise..............................................80,00 €

 

voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
1 - 3 Arbeitstage

 


Express-Zuschlag im Konsulat möglich

nein




Registrierungspflicht
Bei einem Aufenthalt über 1 Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise.



Ausreisegenehmigung
Bei einem Aufenthalt über 4 Wochen wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt. Dieses muss mindestens 7 Tage vor Abreise bei der immigration authority beantragt werden.

Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visum auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaub-nis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.

 

internationale Flughäfen

  • Sana´s International (SAH) (El-Rahaba); 13 km nördlich der Stadt
  • Aden Khormakasar (ADE); 11 km außerhalb der Stadt
  • Ta´izz (TAI) (al-Janad); 4 km außerhalb der Stadt
  • Hodeida (HOD); 8 km außerhalb der Stadt

 

 

 

 Legalisierungsbestimmungen

 

 

keine Angaben