| Hauptstadt
Sana´a
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
Einreisebeschränkung
Die Regierung verweigert folgenden Personen die Ein- und Durchreise:
- Inhabern von israelischen
Reisepässen
- Inhabern von Reisepässen
mit israelischen Sichtvermerken
- Staatsangehörigen
von Ägypten, Algerien. Libyen, Sudan und Tunesien, wenn sie nicht
aus ihren Heimatländern einreisen
Transitvisum
keine
Angaben
Flughafenvisum
(landing visa)
Seit
Oktober 2004 können einzelreisende, deutsche Staatsbürger und
eine Reihe von anderen Staatsangehörigen wieder Visa bei der Einreise
am Flughafen Sana`a und an den Grenzübergangsstellen erhalten. Da
diese Regelung in der Vergangenheit teilweise sehr kurzfristig immer wieder
aufgehoben wurde, sollte davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger
Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
erforderliche
Unterlagen für ein Visum
- Reisepass (mindestens
noch 6 Monate gültig bei Antragstellung)
- Visumantrag (einfache
Ausfertigung) zum download klicken Sie am
Seitenanfang auf die Flagge
- 1 Lichtbild
- für
Touristen: Reisebestätigung des Reiseveranstalters
mit Kontaktadresse in Jemen
Die Unterbringung in einem Hotel muss für den Aufenthaltszeitraum
unter namentlicher Erwähnung des Reisenden nachgewiesen werden.
- für
Geschäftsreisende: Referenzschreiben der entsendenden
Firma; "Anschrift
des Konsulates"
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt; er sollte mit
einem Lichtbild ausgestattet sein und gilt nur für eine Reise; entweder
zur Einreise in den Jemen oder zur Ausreise aus dem Jemen. Kinder ab 10
Jahren sollten einen eigenen Reisepass besitzen.
mögliche
Visa und Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
3 Monate gültig / einmalige Einreise..................................................40,00
€
6 Monate gültig / mehrmalige Einreise..............................................80,00
€
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
1 -
3 Arbeitstage
Express-Zuschlag im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
Bei einem Aufenthalt über 1 Monat sollte eine Registrierung innerhalb
der ersten Woche vorgenommen werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als
3 Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise.
Ausreisegenehmigung
Bei einem Aufenthalt über 4 Wochen wird zur Ausreise
ein Ausreisevisum benötigt. Dieses muss mindestens 7 Tage vor Abreise
bei der immigration authority beantragt werden.
Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor
Ablauf des Visum auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern.
Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaub-nis
mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
internationale
Flughäfen
- Sana´s
International (SAH) (El-Rahaba); 13 km nördlich der
Stadt
- Aden
Khormakasar (ADE); 11 km außerhalb der Stadt
- Ta´izz
(TAI) (al-Janad); 4 km außerhalb der Stadt
- Hodeida
(HOD); 8 km außerhalb der Stadt
Legalisierungsbestimmungen
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keine
Angaben
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