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Visumbestimmungen Japan

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Hauptstadt
Tokyo

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen touristischen wie auch geschäftlichen Aufenthalt (ohne Aufnahme einer Arbeit, eines Studiums oder einer Berufsausbildung) bis 90 Tage (Ausnahmen in Klammern):

  • EU-Länder (Aufenthalt ist einmalig verlängerbar um weitere 90 Tage)
  • Schweiz
  • Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Brunei (bis 15 Tage), Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong, Island, Israel, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lesotho, Liechtenstein, Macao (VR China), Mauritius, Mazedonien (ehem. Jugoslawien), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, Suriname, Taiwan, Tunesien, Türkei, Uruguay, Vereinigte Staaten von Amerika

Erforderlich für die visumfeie Einreise sind folgende Dokumente:

  • für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass (der Reisepass von deutschen Staatsbürgern muss lediglich bei Einreise gültig sein, nicht für den gesamten Aufenthalt; Inhaber von Identitätszertifikaten Hongkongs und Singapurs können auch ohne Reisepass einreisen).
  • gültige Rück- oder Weiterreisetickets

 

 

Einreisebeschränkung

  • Nordkoreanische Reisepässe werden nicht anerkannt.
  • Reisende, die weder im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreisetickets sind, noch über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen, kann die Einreise auch mit Visum verweigert werden.

 

Flughafenvisum (visa on arrival, landing visa)
siehe Auflistung oben "visumfreie Einreise"

Bei deutschen Passinhabern muss der Reisepass bei Einreise nach Japan gültig sein, nicht unbedingt für die gesamte Aufenthaltsdauer.

Bei Einreise wird am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis (landing permission) als temporary visitor für zunächst 90 Tage erteilt.

Soll der visumfreie Aufenthalt um weitere 90 Tage verlängert werden, muss der Reisende

  • sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf der ersten 90 Tage anmelden. Er erhält einen personalausweisähnlichen "certificate of alien registration" mit Lichtbild, das stets mitzuführen ist
  • die Aufenthaltserlaubnis im Reisepass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (immigration office) verlängern lassen

Die Aneinanderfügung mehrerer visumfreier Aufenthalte zur Umgehung der Regelung bzw. Visumbean-tragung für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visumfreien Kurzaufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum versucht einzureisen, muss mit einem Einreiseverbot und der Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.

 

Transitvisum
keine Angaben


 

erforderliche Unterlagen für ein Visum

  • Reisepass (mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig)
  • Visumantrag (einfache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • 1 Lichtbild
  • Auslandskrankenversicherung
  • gültige Rück- oder Weiterreisedokumente
  • für Touristen: Buchungsbestätigung des Reisebüros über Hotelunterkunft
  • für Touristen: Nachweis ausreichend finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes
  • für Besucher: Dokument, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht, z.B. Einladung einer Privatperson
  • für Geschäftsreisende: Einladungsschreiben des japanischen Geschäftspartners
  • für Geschäftsreisende: Entsendungsschreiben mit Kostenübernahme "Anschrift des Konsulates"
  • für Arbeitsvisum: Certificate of Eligibility (Zairyu Shikaku Nintei Shomeisho), das der zukünftige Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde beantragt
  • für working-holiday-visa: Rückflugticket oder ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen (ca. 1.100,00 €)
  • für working-holiday-visa: Nachweis ausreichend finanzieller Mittel (Bankguthaben, Reiseschecks o.ä.) in Höhe von ca. 2.000,00 €
  • für working-holiday-visa: Lebenslauf (Formblatt über das Konsulat erhältlich)
  • für working-holiday-visa: Aufenthaltsplanung (Formblatt über das Konsulat erhältlich)
  • für working-holiday-visa: Antragsbegründung (1 DIN-A-4 Seite) in Englisch oder Japanisch
  • für Passinhaber anderer Nationalität: für Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern der gültige Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz

 

Kinderausweis
Der Kinderausweis wird bis zum 9. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt. Für Kinder vom 10. bis 16. Lebensjahr muss er mit einem Lichtbild ausgestattet sein. Der Eintrag des Kindes in den Pass eines Elternteils ist ausreichend, wenn dieser Elternteil mitreist.



mögliche Visa und Konsulargebühren
unterschiedlich je nach Nationalität und Visumkategorie

Visa mit einmaliger und mehrmaliger Einreise

Touristen-, Transit- und Geschäftsvisa



voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund
Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn der Antragsteller ein "certificate of eligibility" vorlegt. Dieses kann der japanische Geschäftspartner beim Regional Immigration Bureau beantragen.



Express-Zuschlag im Konsulat möglich

nein


 

Registrierungspflicht
Ausländer müssen sich seit März 2005 im Hotel oder Pension beim check-in registrieren lassen, d.h. Namen, Adresse, Beruf, Staatsangehörigkeit und Pass-Nummer angeben und eine Passkopie zur Verfügung stellen.



Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich



internationale Flughäfen

 

 

 

 

Legalisierungsbestimmungen

 

 

keine Angaben