Inhalt dieser Seite: Visumbestimmungen  

Visumbestimmungen des Staates Israel

www.israel.de

 
     

Die Visumbeschaffung beim Konsulat des Staates Israel ist mit erheblichem Aufwand, insbesondere durch Wartezeiten und Sicherheitskontrollen, verbunden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Dienstleistung nur nach tatsächlichem Aufwand abrechnen können, und unsere reguläre Beschaffungsgebühr (siehe Preisübersicht im Menüpunkt
"Preise" hier keine Anwendung findet.

 

Hauptstadt
Jerusalem

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

 

Einreisebeschränkung
Sofern im Reisepass Sichtvermerke (Visa) von arabischen Staaten eingetragen sind (Ausnahme Ägypten, Jordanien und Vereinigte Arabische Emirate) wird die Einreise verweigert.

 

Flughafenvisum (landing visa, visa on arrival)
Staatsangehörige nachfolgender Länder erhalten mit Einreise ein kostenloses Visum für einen Aufenthalt bis 3 Monate:

  • Deutschland (nur Personen, die nach dem 01.01.1928 geboren sind)
  • übrige EU-Länder
  • Schweiz
  • Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Gibraltar, Guatemala, Haiti, Hongkong (VR China), Island, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien (nur touristische Zwecke), Lesotho, Liechtenstein, Malawi, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Philippinen, San Marino, St. Kitts & Nevis, Südafrika, Suriname, Swasiland, Trinidad & Tobago, Uruguay, USA, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik

ACHTUNG: Falls die Weiterreise in ein arabisches Land erfolgt, werden Einreise- und Sichtvermerke nicht in den Reisepass, sondern auf ein gesondertes Blatt (Formblatt AL-17) gestempelt.

 

Transitvisum
Für Staatsangehörige nachfolgender Länder ist kein Transitvisum erforderlich:

Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland (ab 1928 geborene), Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Haiti, Hongkong (VR China), Irland, Island, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg, Malawi, Malta, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Philippinen, Polen, Portugal, San Marino, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, St. Kitts & Nevis, Südafrika, Suriname, Swasiland, Schweden, Schweiz, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik, Zypern

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum vor Einreise

  • Reisepass, Fremdenpass oder Reiseausweis (mindestens noch 6 Monate gültig bei Einreise)
  • Visumantrag (zweifache Ausfertigung) zum download siehe oben durch Anklicken der Flagge
  • 2 Lichtbilder (auf der Rückseite mit Vor- und Zunamen unterschrieben)
  • gültige Rück- oder Weiterreisetickets
  • für Touristen und Kinder unter 18 Jahren: Hotelbuchungsbestätigung über die Unterkunft in Israel
  • für Touristen und Kinder unter 18 Jahren: Nachweis ausreichender Geldmittel
  • für Geschäftsreisende: Einladungsschreiben der Firma in Israel
  • für Geschäftsreisende: Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahme
  • für Passinhaber anderer Nationalität: für Nicht-EU-Staatsangehörige der mindestens noch 6 Monate gültige Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder Schweiz; (auch Arbeitsge-nehmigung, Arbeitsplatzbestätigung, Arbeitslosenbescheinigung, Rentenbescheid oder anderer Einkommensnachweis)
  • für Kinder unter 18 Jahren: Kopie der Heiratsurkunde der Eltern; Kopie der Geburtsurkunde des Kindes; von beiden Eltern unterschriebene Einverständniserklärung, dass das Kind reisen darf oder Unterschrift beider Elternteile auf dem Visumantrag des Kindes; Kopie des Passes der Mutter / des Vaters mit erkenntlicher Unterschrift oder Sorgerechtsbescheinigung / Scheidungsurkunde, wo das Sorgerecht vermerkt ist
  • für deutsche Staatsbürger, die vor dem 01.01.1928 geboren sind: ausgefüllte Erklärung; Formular zum download
  • für Studenten: Fotokopie der Einladung der Universität in Israel
  • für Studenten: ärztliches Attest über den Gesundheitszustand; Formular für Arzt zum download
  • für Studenten: Bestätigung über die Finanzierung des Studienaufenthaltes durch Bafögbescheini-gung oder Stipendiennachweis

 


Kinderausweis

Der Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt; für Kinder ab 10 Jahren mit Lichtbild. Kinder unter
10 Jahren können auch mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteiles einreisen.



mögliche Visa und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
2 Monate gültig / einmalige Einreise / Tourist und business..................................14,00 €
Studentenvisum für Laufzeit des Studiums...........................................................21,00 €

Für Bürger mit Reisepässen von Bulgarien, Serbien & Montenegro, Mazedonien und Türkei sind Touristenvisa kostenfrei.

 


voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
je nach Nationalität verschieden

 

 

Express-Zuschlag im Konsulat möglich
nein


 

Registrierungspflicht
nein


Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich


internationaler Flughafen
Tel Aviv Ben Gurion International (TLV); 14 km südöstlich der Stadt

 

 

 

 

Legalisierungsbestimmungen

 

 

keine Angaben