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Bitte
beachten Sie, dass es sich bei den Konsulaten
in Frankfurt und Berlin um
unterschiedliche Exemplare der Visumanträge
handelt.
Für
die Postleitzahlengebiete 0 und 1 ist das Konsulat in Berlin zuständig.
Für das Postleitzahlengebiet 2 ist das Konsulat in Hamburg zuständig.
Für die Postleitzahlengebiete 3,4,5,6,7,8 und 9 ist das Konsulat
in Frankfurt zuständig.
Veranlassen
Sie Ihren Geschäftspartner bitte, die Referenz-Einladung
in das für Ihren
Wohnsitz zuständige Konsulat abzusetzen.
Hauptstadt
Teheran
Visumpflicht
allgemeine
Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsbürger der Türkei und Malaysia.
Einreisebeschränkungen
Folgenden Staatsbürgern bzw. Personengruppen
wird die Einreise verweigert:
- israelischen Staatsbürgern
- Inhabern von Reisepässen
mit israelischen Sichtvermerken oder sonstigen Hinweisen, dass der Passinhaber
Kontakte zu Israel hat oder hatteFrauen
aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften
nicht beugen
Flughafenvisum
(visa
on arrival, landing visa)
für
Touristen mit einer Staatsangehörigkeit der EU-Mitglieds-Staaten:
Es
besteht die Möglichkeit, als Tourist
mit "visa on arrival"
in den Iran einzureisen. Das Visum wird im immigration
office am Flughafen erteilt. Die Gebühren liegen
bei 50,00 US Dollar (Angabe unter Vorbehalt). Das visa on arrival
wird an den Internationalen Flughäfen Mehrabad (Teheran) und am neuen
Flughafen IKA (International Khomeini Airport) erteilt und gilt
für einen Aufenthalt bis 7 Tagen. Für einen längeren
Aufenthalt muss ein Visum vor Einreise beantragt werden (siehe weiter
unten auf dieser Seite unter "erforderliche Unterlagen").
für
Geschäftsreisende -
das 72 - Stunden - Visum:
Ausländische
Geschäftsleute können, sofern sie einen Geschäftspartner
im Iran haben, ohne Visum den Flughafen Mehrabad betreten und im Büro
des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten im Einreisetransitraum
ein Visum für 72 Stunden (3 Tage) erhalten.
In diesem Fall muss der iranische Geschäftspartner spätestens
48 Stunden vor Ankunft des Eingela-denen die Vorbereitungen für die
Visumerteilung in der Passabteilung des Aussenministeriums treffen, bei
Ankunft des Eingeladenen im Flughafen anwesend sein und das Original einer
offiziellen Einladung vorlegen.
Der Eingeladene kann die Anreise antreten, sobald ihm die Kopie der Einladung
vorliegt, die er dann zusammen mit einem gültigen Reisepass und 2
Lichtbildern bei Einreise vorlegen muss. Die Zahlung von Visumgebühren
ist obligatorisch. Dieses 72-Stunden-Visum ist nicht verlängerbar.
Daher muss im voraus ein Rückflugticket (innerhalb des 72-Stunden-Zeitraums)
gebucht sein.
erforderliche
Unterlagen für ein Visum vor Einreise
- Reisepass
(mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig)
- für
Touristen: Visumantrag (dreifache Ausfertigung !!!) zum
download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
- für
Geschäftsreisende: Visumantrag (zweifache Ausfertigung
!!!) zum download klicken Sie am Seitenanfang
auf die Flagge
- für
Touristen: 3 Lichtbilder (Frauen mit Kopftuch);
Größe 6 x 4 cm, matt, heller Hintergrund, hochauflösend,
beste Qualität
- für
Geschäftsreisende: 2
Lichtbilder
(Frauen mit Kopftuch); Größe
6 x 4 cm, matt, heller Hintergrund, hochauflösend, beste Qualität
- für
Touristen: Bestätigung eines Reisebüros über
Flug und Unterkunft mit Referenz-Nummer.
Falls diese nicht vorgelegt werden kann, holt die Botschaft die Einlassgenehmigung
mittels Fax-Anfrage in Teheran ein. Dieses Vorgehen dauert ca. 2 Wochen,
wird nur vom Konsulat in Berlin praktiziert und verursacht zusätzliche
Konsulargebühren.
- für
Geschäftsreisende: Einladung der iranischen Partnerfirma
(form 1 + 2)
- für
Geschäftsreisende: Referenzschreiben der entsendenden
Firma, adressiert an das Iranische Konsulat mit der formalen Bitte um
Erteilung des Einreisevisum sowie Kostenübernahme für Aufenthalt
und Reisekosten des Antragstellers "Anschrift
des Konsulates"
- für
Passinhaber anderer Nationalität: für Staatsangehörige
aus Nicht-EU-Ländern der gültige Aufenthaltstitel; für
Staatsangehörige aus den EU-Mitglieds-Staaten die Meldebescheinigung
als Wohnsitznachweis in Deutschland oder die Freizügigkeitsbescheinigung
Verfahren
zur Beantragung einer Einladung
Der
Reisende überläßt der einladenden Stelle im Iran (Geschäftspartner)
seine Passdaten (Pass-Nr., Gültigkeit, Ort und Tag der Ausstellung)
in Kopie, persönliche Angaben wie Name, Anschrift, Beruf, Nationalität
und Arbeitgeber sowie 1 Lichtbild. Diese Angaben sind Grundlage für
die Beantragung der Einladung (= Form 1) im Amt für
Passangelegenheiten und Visumerteilung des Iranischen Aussen-ministeriums
in Teheran oder bei der Iranischen Handelskammer.
Die Genehmigung der Einladung (= Form 2) wird dem Reisenden
dann als Fax-Kopie überlassen und muss mit den übrigen erforderlichen
Unterlagen bei der Visumbeantragung im Konsulat vorgelegt werden.
Parallel dazu übermittelt das Aussenministerium in Teheran die sog.
Form 1 mit identischen Angaben
per
Telex direkt an das Konsulat der Islamischen Republik in Frankfurt
oder Berlin.
Bei
Beantragung eines „working permit“ wird eine
Referenz-Nummer mittels eines schriftlichen Einladungsschreibens vergeben,
die mit den Antragsunterlagen vorgelegt werden muss.
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird nicht anerkannt.
mögliche
Visa
3 Monate Gültigkeit / einmalige oder zweimalige Einreise / 7
bis 30 Tage Aufenthalt (Tourist und business)
6 oder 12 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise (nur
business; wird selten erteilt)
Ein
Visum kann mit Antrag beim Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums
verlängert werden. Dann ist auch eine Aufenthaltsgenehmigung (residence)
erforderlich, die im Polizeipräsidium oder über das Aussenministerium
zu beantragen ist.
Bei Überschreitung
der Gültigkeit des Visum (overstay) ist mit erheblichen Schwierigkeiten
zu rechnen.
Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
Transitvisum......................................................................30,00
€
einmalige Einreise (Tourist).................................................60,00
€
zweimalige Einreise (business)............................................60,00
€
mehrmalige Einreise / 3 Monate...........................................80,00
€
mehrmalige Einreise / 6 Monate.........................................100,00
€
mehrmalige Einreise / 12 Monate.......................................150,00
€
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat:
1 Woche für business visa
7 - 14 Arbeitstage bei Touristenvisa (Genehmigung läuft über
das Aussenministerium in Teheran)
Express-Zuschlag
im Konsulat möglich
nein
visumfreie
Einreise in die freien Handelszonen
Die visumfreie Einreise in die freien Handelszonen Kish
Island, Qeshm und Chahbahar
gilt für alle Nationalitäten,
außer für israelische Staatsbürger.
Die Einreise erfolgt mit Einreisestempel in den gültigen Reisepass
und gewährt eine Aufenthaltsdauer von 2
Wochen.
Eine
Verlängerung um weitere 30 Tage ist für Touristen
und Geschäftsreisende aller Nationalitäten im Büro des
Aussenministeriums möglich.
Registrierungspflicht
ja; innerhalb von 8 Tagen beim Polizeipräsidium
Nach 3 Monaten wird eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt.
Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich
internationale
Flughäfen
-
Teheran Mehrabad, 5 km westlich der Stadt
-
IKA (International Khomeini Ayatollah Airport)
Legalisierungsbestimmungen
|
- Beglaubigt
werden nur solche Dokumente, die den Stempel und die Unterschrift der
zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK), des Landgerichts, des
Regierungspräsidenten oder des Auswärtigen Amtes tragen.
- Ein
durch oben genannte Instanzen vorbeglaubigtes Exemplar verbleibt - legalisiert
- in den Akten des Konsulats; daher bitte immer eine Ausfertigung zusätzlich
mitliefern!.
| Art
des Dokumentes |
Erstausstellung |
Weitere
Ausfertigungen |
1. Bestätigung
der Kreditfähigkeit und der Kapitaleinlage von Firmen
(Bilanzen, Satzungen, amtliche Mitteilungen, Inserate, Kapitaleinlagen,
Sitzungsprotokolle von Generalversammlungen, Bescheinigungen über
Aktienanteile, Geschäftsverträge) |
€
35,- |
€
4,- (je Exemplar) |
2. Bestätigung
der Kreditfähigkeit in bezug auf Kapitaleinlagen für Geschäftsleute
bei Vorlage ausreichender Unterlagen
(Gewerbeschein, Bescheinigung über Kapitaleinlage, Eigentumsurkunde)
|
€
35,- |
€
4,- (je Exemplar) |
| 3. Bestätigungsschreiben
für Firmenvertreter |
€
39,- |
€
4,- (je Exemplar) |
| 4. Bestätigung
der Vollmachten der Firmen |
€
39,- |
€
4,- (je Exemplar) |
5. Bestätigung
von
- Handelsrechnungen
- Ursprungszeugnissen
- in Höhe bis
zu €
476 |
€
8,- |
€
1,- (je Exemplar) |
| - in Höhe
bis von €
477 - 4762 |
€
37,- |
€
4,- (je Exemplar) |
| - in Höhe
bis zu €
4763 - 23810 |
€
75,- |
€
8,- (je Exemplar) |
| - in Höhe
bis zu €
23811 - 47619 |
€
151,- |
€
15,- (je Exemplar) |
| - in Höhe
bis zu €
47620 - 238095 |
€
302,- |
€
30,- (je Exemplar) |
| - in Höhe
über €
238096 |
€
606,- |
€
60,- (je Exemplar) |
| - Jede Art
von Bescheinigung /Zertifikat ohne Wertangabe |
€
606,- |
€
60,- (je Exemplar)
|
- Jede Art
von Bescheinigung/Zertifikat
|
€
80,- |
€
8,- (je Exemplar) |
|
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