Visumantrag  
Inhalt dieser Seite: Visumbestimmungen / Legalisierungsbestimmungen

Visumbestimmungen Islamische Republik Iran
www.iranembassy.de
www.irangk.de

 
         

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Konsulaten in Frankfurt und Berlin um unterschiedliche Exemplare der Visumanträge handelt.

Für die Postleitzahlengebiete 0 und 1 ist das Konsulat in Berlin zuständig.
Für das Postleitzahlengebiet 2 ist das Konsulat in Hamburg zuständig.
Für die Postleitzahlengebiete 3,4,5,6,7,8 und 9 ist das Konsulat in Frankfurt zuständig.

Veranlassen Sie Ihren Geschäftspartner bitte, die Referenz-Einladung
in das für
Ihren Wohnsitz zuständige Konsulat abzusetzen.

 

Hauptstadt
Teheran



Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsbürger der Türkei und Malaysia.


Einreisebeschränkungen
Folgenden Staatsbürgern bzw. Personengruppen wird die Einreise verweigert:

  • israelischen Staatsbürgern
  • Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken oder sonstigen Hinweisen, dass der Passinhaber Kontakte zu Israel hat oder hatteFrauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen


Flughafenvisum (visa on arrival, landing visa)

für Touristen mit einer Staatsangehörigkeit der EU-Mitglieds-Staaten:
Es besteht die Möglichkeit, als Tourist mit "visa on arrival" in den Iran einzureisen. Das Visum wird im immigration office am Flughafen erteilt. Die Gebühren liegen bei 50,00 US Dollar (Angabe unter Vorbehalt). Das visa on arrival wird an den Internationalen Flughäfen Mehrabad (Teheran) und am neuen Flughafen IKA (International Khomeini Airport) erteilt und gilt für einen Aufenthalt bis 7 Tagen. Für einen längeren Aufenthalt muss ein Visum vor Einreise beantragt werden (siehe weiter unten auf dieser Seite unter "erforderliche Unterlagen").


für Geschäftsreisende - das 72 - Stunden - Visum:
Ausländische Geschäftsleute können, sofern sie einen Geschäftspartner im Iran haben, ohne Visum den Flughafen Mehrabad betreten und im Büro des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten im Einreisetransitraum ein Visum für 72 Stunden (3 Tage) erhalten.

In diesem Fall muss der iranische Geschäftspartner spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Eingela-denen die Vorbereitungen für die Visumerteilung in der Passabteilung des Aussenministeriums treffen, bei Ankunft des Eingeladenen im Flughafen anwesend sein und das Original einer offiziellen Einladung vorlegen.
Der Eingeladene kann die Anreise antreten, sobald ihm die Kopie der Einladung vorliegt, die er dann zusammen mit einem gültigen Reisepass und 2 Lichtbildern bei Einreise vorlegen muss. Die Zahlung von Visumgebühren ist obligatorisch. Dieses 72-Stunden-Visum ist nicht verlängerbar. Daher muss im voraus ein Rückflugticket (innerhalb des 72-Stunden-Zeitraums) gebucht sein.

 

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum vor Einreise

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig)
  • für Touristen: Visumantrag (dreifache Ausfertigung !!!) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • für Geschäftsreisende: Visumantrag (zweifache Ausfertigung !!!) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • für Touristen: 3 Lichtbilder (Frauen mit Kopftuch); Größe 6 x 4 cm, matt, heller Hintergrund, hochauflösend, beste Qualität
  • für Geschäftsreisende: 2 Lichtbilder (Frauen mit Kopftuch); Größe 6 x 4 cm, matt, heller Hintergrund, hochauflösend, beste Qualität
  • für Touristen: Bestätigung eines Reisebüros über Flug und Unterkunft mit Referenz-Nummer.
    Falls diese nicht vorgelegt werden kann, holt die Botschaft die Einlassgenehmigung mittels Fax-Anfrage in Teheran ein. Dieses Vorgehen dauert ca. 2 Wochen, wird nur vom Konsulat in Berlin praktiziert und verursacht zusätzliche Konsulargebühren.
  • für Geschäftsreisende: Einladung der iranischen Partnerfirma (form 1 + 2)
  • für Geschäftsreisende: Referenzschreiben der entsendenden Firma, adressiert an das Iranische Konsulat mit der formalen Bitte um Erteilung des Einreisevisum sowie Kostenübernahme für Aufenthalt und Reisekosten des Antragstellers "Anschrift des Konsulates"
  • für Passinhaber anderer Nationalität: für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern der gültige Aufenthaltstitel; für Staatsangehörige aus den EU-Mitglieds-Staaten die Meldebescheinigung als Wohnsitznachweis in Deutschland oder die Freizügigkeitsbescheinigung

 

 

Verfahren zur Beantragung einer Einladung
Der Reisende überläßt der einladenden Stelle im Iran (Geschäftspartner) seine Passdaten (Pass-Nr., Gültigkeit, Ort und Tag der Ausstellung) in Kopie, persönliche Angaben wie Name, Anschrift, Beruf, Nationalität und Arbeitgeber sowie 1 Lichtbild. Diese Angaben sind Grundlage für die Beantragung der Einladung (= Form 1) im Amt für Passangelegenheiten und Visumerteilung des Iranischen Aussen-ministeriums in Teheran oder bei der Iranischen Handelskammer.
Die Genehmigung der Einladung (= Form 2) wird dem Reisenden dann als Fax-Kopie überlassen und muss mit den übrigen erforderlichen Unterlagen bei der Visumbeantragung im Konsulat vorgelegt werden.
Parallel dazu übermittelt das Aussenministerium in Teheran die sog. Form 1 mit identischen Angaben
per Telex direkt an das Konsulat der Islamischen Republik in Frankfurt oder Berlin.

Bei Beantragung eines „working permit“ wird eine Referenz-Nummer mittels eines schriftlichen Einladungsschreibens vergeben, die mit den Antragsunterlagen vorgelegt werden muss.

 

Kinderausweis
Der Kinderausweis wird nicht anerkannt.

 

mögliche Visa
3 Monate Gültigkeit / einmalige oder zweimalige Einreise / 7 bis 30 Tage Aufenthalt (Tourist und business)

6 oder 12 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise (nur business; wird selten erteilt)

Ein Visum kann mit Antrag beim Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums verlängert werden. Dann ist auch eine Aufenthaltsgenehmigung (residence) erforderlich, die im Polizeipräsidium oder über das Aussenministerium zu beantragen ist.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visum (overstay) ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen.


Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
Transitvisum......................................................................30,00 €
einmalige Einreise (Tourist).................................................60,00 €
zweimalige Einreise (business)............................................60,00 €
mehrmalige Einreise / 3 Monate...........................................80,00 €
mehrmalige Einreise / 6 Monate.........................................100,00 €
mehrmalige Einreise / 12 Monate.......................................150,00 €


voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat:
1 Woche für business visa
7 - 14 Arbeitstage bei Touristenvisa (Genehmigung läuft über das Aussenministerium in Teheran)

 

Express-Zuschlag im Konsulat möglich     
nein

 

visumfreie Einreise in die freien Handelszonen
Die visumfreie Einreise in die freien Handelszonen Kish Island, Qeshm und Chahbahar gilt für alle Nationalitäten, außer für israelische Staatsbürger.

Die Einreise erfolgt mit Einreisestempel in den gültigen Reisepass und gewährt eine Aufenthaltsdauer von 2 Wochen.

Eine Verlängerung um weitere 30 Tage ist für Touristen und Geschäftsreisende aller Nationalitäten im Büro des Aussenministeriums möglich.


Registrierungspflicht
ja; innerhalb von 8 Tagen beim Polizeipräsidium
Nach 3 Monaten wird eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt.

 

Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich

 

 

internationale Flughäfen

  • Teheran Mehrabad, 5 km westlich der Stadt
  • IKA (International Khomeini Ayatollah Airport)

 

 

 

 

Legalisierungsbestimmungen

 

 

  • Beglaubigt werden nur solche Dokumente, die den Stempel und die Unterschrift der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK), des Landgerichts, des Regierungspräsidenten oder des Auswärtigen Amtes tragen.
  • Ein durch oben genannte Instanzen vorbeglaubigtes Exemplar verbleibt - legalisiert - in den Akten des Konsulats; daher bitte immer eine Ausfertigung zusätzlich mitliefern!.

Art des Dokumentes Erstausstellung Weitere Ausfertigungen
1. Bestätigung der Kreditfähigkeit und der Kapitaleinlage von Firmen
(Bilanzen, Satzungen, amtliche Mitteilungen, Inserate, Kapitaleinlagen, Sitzungsprotokolle von Generalversammlungen, Bescheinigungen über Aktienanteile, Geschäftsverträge)
35,- 4,- (je Exemplar)
2. Bestätigung der Kreditfähigkeit in bezug auf Kapitaleinlagen für Geschäftsleute bei Vorlage ausreichender Unterlagen
(Gewerbeschein, Bescheinigung über Kapitaleinlage, Eigentumsurkunde)
35,- 4,- (je Exemplar)
3. Bestätigungsschreiben für Firmenvertreter 39,- 4,- (je Exemplar)
4. Bestätigung der Vollmachten der Firmen 39,- 4,- (je Exemplar)
5. Bestätigung von
  • Handelsrechnungen
  • Ursprungszeugnissen

- in Höhe bis zu 476

8,- 1,- (je Exemplar)
- in Höhe bis von 477 - 4762 37,- 4,- (je Exemplar)
- in Höhe bis zu 4763 - 23810 75,- 8,- (je Exemplar)
- in Höhe bis zu 23811 - 47619 151,- 15,- (je Exemplar)
- in Höhe bis zu 47620 - 238095   302,- 30,- (je Exemplar)
- in Höhe über 238096 606,- 60,- (je Exemplar)
- Jede Art von Bescheinigung /Zertifikat ohne Wertangabe 606,- 60,- (je Exemplar)
 
- Jede Art von Bescheinigung/Zertifikat
80,- 8,- (je Exemplar)