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Bitte
beachten Sie, dass es sich bei den Konsulaten
in Frankfurt und Berlin um
unterschiedliche Exemplare der Visumanträge
handelt.
Für
die Bundesländer...
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Saarland,
Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen...
ist das Konsulat in Frankfurt zuständig.
Für
die anderen Bundesländer...
... ist das Konsulat in Berlin zuständig.
Hauptstadt
New Delhi
Visumpflicht
allgemeine
Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsbürger nachfolgender Länder bis zu 3 Monaten
Aufenthalt:
Einreisebeschränkung
Staatsbürgern von Afghanistan, in
deren Reisepass oder Flugticket ein Reiseantritt oder Transit in Pakistan
vermerkt ist, wird die Einreise verweigert.
Transitvisum
ist
nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:
- Weiterflug
innerhalb von 72 Stunden vom gleichen Terminal
- Der Transitraum
wird nicht verlassen.
erforderliche
Unterlagen für ein Visum
- Reisepass
(mindestens noch 6 Monate gültig bzw. 3 Monate über die Gültigkeit des
Visum bzw. die Reise hinaus)
- Visumantrag
(einfache Ausfertigung) Ab sofort wird der Visumantrag
online unter www.indianembassy.de/conpass im
Zuge des "online processing for visa application form"
angemeldet. Diese Dienstleistung übernehmen
wir für Sie.
zum download des Visumantrages klicken
Sie am Seitenanfang auf die Flagge
- 2
Lichtbilder
(identisch, farbig, aktuell, beste Fotoqualität, keine
Kopien, keine Ausdrucke, keine schwarz-weiß Fotos!!!)
- für
Transitvisum: Original-Flugticket
- für
Geschäftsreisende: förmliches Antragsschreiben auf
Geschäftspapier der entsendenden Firma, adressiert an das Konsulat der
Republik Indien, "Anschrift
des Konsulates", mit der Bitte um Erteilung
des Einreisevisum (für 6 Monate, 1 Jahr oder 5 Jahre) für den betreffenden
Reisenden unter Angabe von Grund und Dauer des Geschäftsbesuches
sowie Kostenübernahme für Aufenthalt, Hin- und
Rückflug und im Falle einer Erkrankung
- für
Geschäftsreisende für ein Jahresvisum: förmliches
Einladungsschreiben des indischen Geschäftspartners (Fax-Kopie
möglich). In dieser Einladung muss die Gewährung eines Visum
mit Jahresgültigkeit und multipler Einreise explizit erwähnt
sein.
-
für
Geschäftsreisende für ein 5-Jahres-Visum:
- für
Studenten: Einschreibungsbestätigung der Schule oder
Universität
- für
Passinhaber anderer Nationalität:
für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern der gültige
Aufenthaltstitel (mindestens 1 Jahr); für Staatsangehörige
aus den EU-Mitglieds-Staaten die aktuelle Meldebescheinigung (nicht
älter als 6 Monate) als Wohnsitznachweis in Deutschland oder die
Freizügigkeitsbescheinigung. Die Expressbearbeitung ist
nur dann gewährleistet, wenn eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt
wird sowie eine Meldebescheinigung, die eine mindestens 3-jährige
Wohnsitznahme in Deutschland belegt!!!
- Sonderbehandlung
anderer Nationalitäten:
-
Sri Lanka:
Die
Bearbeitungszeit beträgt mindestens 4 Wochen. Die benötigten
Unterlagen sind Visumantrag für Sri Lankesen, 2 Lichtbilder,
Reisepass, Zusatzformular Sri Lanka, Meldebescheinigung, 3 aktuelle
Lohnabrechnungen, Finanzstatus (aktueller Bankauszug, Sparbuch,
o.ä.)
- Pakistan:
nur
auf Anfrage, ohne genaue Zeitangabe
- China:
Die
Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen und länger. Die benötigten
Unterlagen sind Visum-antrag, 2 Lichtbilder, Reisepass, Meldebescheinigung
über Wohnsitz länger als 1 Jahr in Deutschland, Zusatzformular
und Zusatzgebühren.
- Afghanistan:
Die
benötigten Unterlagen sind 2 Visumanträge, 2 Lichtbilder,
Meldebescheinigung
und
3 aktuelle Lohnabrechnungen.
- Staatenlose:
nur
auf Anfrage, Bearbeitungszeit ist nicht abzusehen
Kinderausweis
Der Kinderausweis
wird eingeschränkt anerkannt, er muss mit einem Lichtbild versehen
sein. Die Einreise von Kindern bis zu 16 Jahren, die im Pass der Eltern
eingetragen sind, ist möglich, sofern dies im Visum vermerkt ist.
mögliche
Visa
6 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise (touristisch oder geschäftlich)
Ein Tourist erhält auf Antrag ein
Jahresvisum, sofern 3 Halbjahresvisa im Pass nachgewiesen werden.
1 Jahr Gültigkeit / mehrmalige Einreise (nur geschäftlich)
5 Jahre Gültigkeit / mehrmalige Einreise (nur geschäftlich)
- Das
Konsulat erteilt grundsätzlich für Touristen und Geschäftsreisende
ohne Einladung ein Halbjahresvisum mit multipler Einreise.
- Eine
Verlängerung von 3 Monaten ist beim Foreigner´s
Regional Registration Office vor Ort nur in begründeten
Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafter Erkrankung am Urlaubsort,
möglich.
Falls das Visum vor der Ausreise abläuft, so kann dies eine Haftstrafe
mit anschließender Abschiebung und mehrjährigem Einreiseverbot
nach sich ziehen.
Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
6 Monate / mehrmalige Einreise....................................50,00
€
1 Jahr / mehrmalige Einreise.........................................80,00
€
5 Jahre / mehrmalige Einreise.....................................160,00
€
Studentenvisum...........................................................93,00
€
IGCS
- Servicegebühr:
Dem
Konsulat in Frankfurt ist eine gebührenpflichtige Service-Gesellschaft
vorgeschaltet, deren Kosten wir an unsere Kunden weitergeben müssen.
Wir bitten um Beachtung.
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
2
Arbeitstage
Express-Bearbeitung
im Konsulat möglich
ja; same-day gegen 6,00 € Gebühr
Für
Touristen gibt es keine Expressbearbeitung!
bei
Passinhabern anderer Nationalität (als deutscher) bitte Hinweis unter
"erforderliche Unterlagen" beachten!
Hinweis
Im
Konsulat der Republik Indien in Frankfurt werden generell keine DAUER-VISA
für sogenannte „work permits“ für Residenten oder Betriebsangehörige
einer in Indien ansässigen Firma erteilt, auch nicht gegen Vorlage
des Arbeitsvertrages des indischen Arbeitgebers.
Das „working permit“ wird mit Einreise gegen Vorlage des
6 Monate gültigen multiply-Visum erteilt. Wenden Sie sich hierfür bitte
an die zuständige Behörde vor Ort oder an Ihren indischen Arbeitgeber.
Für
Reisen in manche Landesteile (Sperr- und Schutzgebiete) sind Sondergenehmigungen
von der Botschaft bzw. der indischen Regierung erforderlich. Der Status
dieser Protected Areas und Restricted
Areas kann sich kurzfristig ändern; derzeit gelten
Beschränkungen für folgende Staaten bzw. Unionsterritorien
:
Arunachal
Pradesh
Assam
die
Lakshadweep-Inseln
Manipur
Meghalaya
Mizoram
Nagaland
die
Andamanen und Nicobaren
Sikkim
(Gangtok, Rumtek, Phodang, Pemayangtse)
West-Bengalen
(Darjeeling)
Registrierungspflicht
- nicht erforderlich
bei Aufenthalt bis 6 Monate
- Alle ausländischen
Staatsbürger, einschließlich jener mit indischer Herkunft,
die beabsichtigen, sich länger als 6 Monate in Indien aufzuhalten,
müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration
Officer / Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) innerhalb
von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien anmelden.
- Bei einem Aufenthalt
von mehr als 6 Monaten ist eine tax clearance vor der Abreise
notwendig.
- Pakistanische
Staatsangehörige müssen sich beim zuständigen FRRO innerhalb
von 24 Stunden nach ihrer Einreise in Indien anmelden.
- Afghanische Staatsangehörige
müssen sich beim zuständigen FRRO innerhalb von 7 Tagen nach
ihrer Ankunft in Indien anmelden.
Ausreisegenehmigung
Nach einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten ist eine tax
clearance vor der Abreise notwendig.
internationale
Flughäfen
Mumbai
(BOM) (Chhatrapati Shivaji International), 29 km nördlich
der Stadt
Kalkutta
(CCU) (Netaji Subhas Chandra Bose International), 17 km nordöstlich
der Stadt
Delhi
(DEL) (Delhi Indira Gandhi International), 22 km südlich der Stadt
Chennai
(MAA), 14 km südwestlich der Stadt
Cochin
Internatinal Airport (COK), nördlich von Cochin
Thiruvananthapuram
International (TRV), 10 km westlich von Trivandrum in Kerala
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