Inhalt dieser Seite: Visumbestimmungen  

Visumbestimmungen Republik Guinea

 
     

Hauptstadt
Conakry

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten Staatsangehörige der nachfolgenden Länder:

Ägypten, Algerien, Benin, Burkina Faso, Cote d`Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Kap Verde, Kuba, Liberia, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Tanzania, Togo, Tunesien

 

Einreisebeschränkung
keine


Transitvisum

nicht erforderlich unter folgenden Voraussetzungen:

  • Weiterflug innerhalb von 24 Stunden
  • der Transitraum wird nicht verlassen
  • Besitz gültiger Weiterreisedokumente


erforderliche Unterlagen für ein Visum

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig)
  • Visumantrag (zweifache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • 2 Lichtbilder
  • für Touristen: Bestätigung der Hotelbuchung
  • für Geschäftsreisende: Einladungsschreiben des guineischen Geschäftspartners

ACHTUNG: Bei der Einreise wird der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt!



Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt, er muss mit einem Lichtbild ausgestattet sein. Das Kind muss in Begleitung eines mit einem gültigen Reisepass versehenen Elternteils reisen.

 

 

mögliche Visa und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
3 Monate gültig / einmalige Einreise / 30 Tage Aufenthalt.................60,00 € (Tourist und business)
3 Monate gültig / mehrmalige Einreise / bis 90 Tage Aufenthalt.........87,00 € (Tourist und business)


voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
ca. 2 Tage






Express-Zuschlag im Konsulat möglich
nein

 

Registrierungspflicht
nein




Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich



internationaler Flughafen
Conakry (CKY);
13 km südwestlich der Stadt

 

 

 

Legalisierungsbestimmungen

 

 

keine Angaben