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Hauptstadt
Santa Domingo
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen
Aufenthalt bis 90 Tage:
- ohne
Visum und ohne Touristenkarte:
Argentinien,
Chile, Ecuador, Israel, Japan, Korea (Süd), Peru, Uruguay
- mit Touristenkarte
bis 30 Tage Aufenthalt (verlängerbar bis 90 Tage):
- EU-Länder
(ausser Bulgarien, Estland, Lettland, Malta, Rumänien und Zypern)
- Schweiz
- Andorra,
Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Bolivien,
Brasilien, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Französisch-Guyana,
Guatemala, Honduras, Island, Jamaika, Kanada,
Kroatien, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay,
Russische Föderation, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St.
Vincent & die Grenadinen, San Marino, Suriname, Trinidad &
Tobago, Turks- und Caicos-Inseln, Ukraine, Venezuela, Vereinigte
Staaten von Amerika (mit Puerto Rico, Hawaii, Sankt Croix, Sankt
John, Sankt Thomas und Jungfrauinseln)
- Kuba (mit
gültiger Aufenthaltserlaubnis für ein EU-Land, Kanada,
USA oder Venezuela)
Staatsbürger
von Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und Niederlande können
auch mit gültigem Personalausweis einreisen, deutsche
Staatsbürger auch mit grünem vorläufigen Reisepass..
zum
download der Touristenkarte siehe weiter unten unter
Punkt "erforderliche Unterlagen für ein Visum"
Transitvisum
wird nicht erteilt
Einreisebeschränkungen
keine
erforderliche
Unterlagen für ein Visum vor Einreise
- Reisepass
(mindestens noch 6 Monate gültig bei Einreise)
- Visumantrag
(zweifache Ausfertigung) zum download klicken
Sie am Seitenanfang auf die Flagge
- Touristenkarte
zum
download klicken Sie hier
- für
Touristen: 3 Lichtbilder
- für
Geschäftsreisende: 5 Lichtbilder
- für
Touristen: Buchungsbestätigung eines Reisebüros
über Hotel und Rückflug
- für
Touristen: Ablichtung des letzten Einkommensnachweises
oder Arbeitgeberbescheinigung
- für
Geschäftsreisende: notariell beglaubigter Arbeitsvertrag
oder Arbeitsbescheinigung
- für
Geschäftsreisende: Geburtsurkunde in Kopie
- für
Geschäftsreisende: ggfls. Heirats- oder Scheidungsurkunde
- für
Geschäftsreisende: polizeiliches Führungszeugnis
- für
Geschäftsreisende: Gesundheitszeugnis
- für
Passinhaber anderer Nationalität: der gültige
Aufenthaltstitel für Deutschland
Touristen
müssen bei Einreise ausreichende Geldmittel nachweisen können!
Kinderausweis
Der
Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt bis zum vollendeten
17. Lebensjahr. Er sollte bei Kindern ab 3 Jahren mit einem Lichtbild
ausgestattet sein. Minderjährige unter 18 Jahren dürfen ohne
Begleitung der Eltern oder Sorgeberechtigten nur mit deren schriftlicher
Genehmigung einreisen.
Diese schriftliche Genehmigung muss in Form einer
notariellen Erklärung vorliegen, die vom dafür zuständigen
Amt (Landgericht, Regierungspräsident) überbeglaubigt und anschließend
mit entsprechender Über-setzung vom Konsulat legalisiert wurde. Sofern
der Minderjährige mit nur 1 Elternteil reist, ist diese Genehmigung
seitens des abwesenden Elternteils erforderlich.
mögliche
Visa
Touristenvisum
/ einmalige Einreise / 60 Tage Aufenhalt
Touristenvisum / einmalige Einreise / mit Touristenkarte / 90 Tage Aufenthalt
business-Visum / nach Bedarf
Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
Touristenvisum...................................105,00 € ca.
Geschäftsreisevisum...........................200,00 € ca.
Touristenkarte......................................15,00
€ ca.
Die Visumgebühren differieren, weil sie vom Dollar-Wechselkurs abhängig
sind.
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
2 bis 5 Tage (je nach Nationalität)
Express-Zuschlag
im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
nein
Ausreisegenehmgiung
nicht erforderlich
internationale
Flughäfen
- Santa
Domingo (SDQ),
"Internacional de las Americas", 30 km östlich der Stadt
- Puerto
Plata International Airport (POP) (Internacional General
Gregorio Luperón)
- Punta
Cana International Airport (PUJ), nahe Punta Cana und
Báraro
Legalisierungsbestimmungen |
erforderliche
Unterlagen für eine Consularfaktura:
- BL
– Bill of Lading / AWL – Schiffsladung Dokumente / Flughafen Abfertigungsdokumente
- Handelsrechnung
(Factura Comercial), Preise in US Dollar
- Ursprungszeugnis
(Certificado de Origen), von IHK vorbeglaubigt
- Preisliste
(Lista de Precios), von IHK vorbeglaubigt
- Konsularfaktur
(Factura Consular), das Formular wird vom Konsulat erstellt!!
Die
Unterlagen sind im Original und 5 Kopien einzureichen.
Die
Handelsrechnung ist stets mit einzureichen, da hieraus die Gebühren der
Legalisierung errechnet werden (1 o/oo).
Die
Consularfaktura hat das Format DIN A 3 und wird deshalb neuerdings
vom Konsulat der Dominikanischen Republik mit Schreibmaschine ausgefüllt,
weil die Kunden i.d.R. keine Möglichkeit haben, dieses Formular maschinell
auszufüllen.
Konsulargebühren
(Angabe
unter Vorbehalt)
230,00 €
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