Inhalt dieser Seite: Visumbestimmungen / Legalisierungsbestimmungen  

Visumbestimmungen Dominikanische Republik

www.dominikanischeskonsulathamburg.de

 
       

Hauptstadt
Santa Domingo

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt bis 90 Tage:

  • ohne Visum und ohne Touristenkarte:
    Argentinien, Chile, Ecuador, Israel, Japan, Korea (Süd), Peru, Uruguay
  • mit Touristenkarte bis 30 Tage Aufenthalt (verlängerbar bis 90 Tage):
    • EU-Länder (ausser Bulgarien, Estland, Lettland, Malta, Rumänien und Zypern)
    • Schweiz
    • Andorra, Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Brasilien, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Französisch-Guyana, Guatemala, Honduras, Island, Jamaika, Kanada, Kroatien, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Russische Föderation, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, San Marino, Suriname, Trinidad & Tobago, Turks- und Caicos-Inseln, Ukraine, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika (mit Puerto Rico, Hawaii, Sankt Croix, Sankt John, Sankt Thomas und Jungfrauinseln)
    • Kuba (mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für ein EU-Land, Kanada, USA oder Venezuela)

Staatsbürger von Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und Niederlande können auch mit gültigem Personalausweis einreisen, deutsche Staatsbürger auch mit grünem vorläufigen Reisepass..

zum download der Touristenkarte siehe weiter unten unter Punkt "erforderliche Unterlagen für ein Visum"

Transitvisum
wird nicht erteilt

 

Einreisebeschränkungen
keine

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum vor Einreise

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig bei Einreise)
  • Visumantrag (zweifache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • Touristenkarte zum download klicken Sie hier
  • für Touristen: 3 Lichtbilder
  • für Geschäftsreisende: 5 Lichtbilder
  • für Touristen: Buchungsbestätigung eines Reisebüros über Hotel und Rückflug
  • für Touristen: Ablichtung des letzten Einkommensnachweises oder Arbeitgeberbescheinigung
  • für Geschäftsreisende: notariell beglaubigter Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung
  • für Geschäftsreisende: Geburtsurkunde in Kopie
  • für Geschäftsreisende: ggfls. Heirats- oder Scheidungsurkunde
  • für Geschäftsreisende: polizeiliches Führungszeugnis
  • für Geschäftsreisende: Gesundheitszeugnis
  • für Passinhaber anderer Nationalität: der gültige Aufenthaltstitel für Deutschland

Touristen müssen bei Einreise ausreichende Geldmittel nachweisen können!


Kinderausweis
Der Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Er sollte bei Kindern ab 3 Jahren mit einem Lichtbild ausgestattet sein. Minderjährige unter 18 Jahren dürfen ohne Begleitung der Eltern oder Sorgeberechtigten nur mit deren schriftlicher Genehmigung einreisen. Diese schriftliche Genehmigung muss in Form einer notariellen Erklärung vorliegen, die vom dafür zuständigen Amt (Landgericht, Regierungspräsident) überbeglaubigt und anschließend mit entsprechender Über-setzung vom Konsulat legalisiert wurde. Sofern der Minderjährige mit nur 1 Elternteil reist, ist diese Genehmigung seitens des abwesenden Elternteils erforderlich.



mögliche Visa
Touristenvisum / einmalige Einreise / 60 Tage Aufenhalt
Touristenvisum / einmalige Einreise / mit Touristenkarte / 90 Tage Aufenthalt
business-Visum / nach Bedarf

 


Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
Touristenvisum...................................105,00 € ca.
Geschäftsreisevisum...........................200,00 € ca.
Touristenkarte......................................
15,00 € ca.
Die Visumgebühren differieren, weil sie vom Dollar-Wechselkurs abhängig sind.

 


voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
2 bis 5 Tage (je nach Nationalität)


 

Express-Zuschlag im Konsulat möglich
nein

 


Registrierungspflicht
nein

 

Ausreisegenehmgiung
nicht erforderlich

 


i
nternationale Flughäfen

  • Santa Domingo (SDQ), "Internacional de las Americas", 30 km östlich der Stadt
  • Puerto Plata International Airport (POP) (Internacional General Gregorio Luperón)
  • Punta Cana International Airport (PUJ), nahe Punta Cana und Báraro

 

 

 

Legalisierungsbestimmungen

 

 

erforderliche Unterlagen für eine Consularfaktura:

  • BL – Bill of Lading / AWL – Schiffsladung Dokumente / Flughafen Abfertigungsdokumente
  • Handelsrechnung (Factura Comercial), Preise in US Dollar
  • Ursprungszeugnis (Certificado de Origen), von IHK vorbeglaubigt
  • Preisliste (Lista de Precios), von IHK vorbeglaubigt
  • Konsularfaktur (Factura Consular), das Formular wird vom Konsulat erstellt!!

Die Unterlagen sind im Original und 5 Kopien einzureichen.

Die Handelsrechnung ist stets mit einzureichen, da hieraus die Gebühren der Legalisierung errechnet werden (1 o/oo).

Die Consularfaktura hat das Format DIN A 3 und wird deshalb neuerdings vom Konsulat der Dominikanischen Republik mit Schreibmaschine ausgefüllt, weil die Kunden i.d.R. keine Möglichkeit haben, dieses Formular maschinell auszufüllen.

 

Konsulargebühren (Angabe unter Vorbehalt)
230,00 €