Visumantrag
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Visumbestimmungen Volksrepublik China

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Ab 27.03.2008 stellen die Konsulate der Volksrepublik China keine multiplen Visa mehr aus - auch nicht bei Vorlage einer entsprechenden Einladung.

Es werden ausschliesslich Visa mit 60 Tagen Gültigkeit zur Einreise,
einmaliger Einreise und 30 Tagen Aufenthalt gewährt.

Diese Regelung gilt für Touristen und Geschäftsreisende.

Nach Aussage der Konsulate gilt diese Einschränkung zunächst bis auf weiteres.

Ab 15.04.2008 sind die Visumbestimmungen weiter verschärft worden:

Den Antragsunterlagen

  • Reisepass
  • Visumantrag (einfache Ausfertigung)
  • 1 Lichtbild

müssen zusätzlich folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • für alle Visumkategorien: Flugbestätigung (Hin- und Rückflug)
  • für alle Visumkategorien: Hotelbuchung
  • zusätzlich für Geschäftsreisevisa: offizielle (tabellarische) Einladung (mit Stempel) im Original, die von den jeweiligen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen oder Institutionen (auch IHK z.B.) ausgestellt wurde. Ein "invitation letter" des chinesischen Geschäftspartners wird nicht mehr akzeptiert.
  • zusätzlich für Geschäftsreisevisa: Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahme - im Original
  • zusätzlich für Besuchsvisa: Nachweis der familiären Beziehung zu den chinesischen Familienangehörigen (z.B. vom Standesamt)
  • zusätzlich für Studentenvisa: Zulassungsschreiben der Universität und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 (im Original und Kopie)
  • zusätzlich für alle, die sich länger als 6 Monate in der VR China aufhalten: Aidstest
  • zusätzlich für Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit: der gültige Aufenthaltstitel oder - bei Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten - die Freizügigkeitsbescheinigung oder die Meldebescheinigung über Wohnsitznahme in Deutschland

 

Hauptstadt
Beijing (Peking)

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsbürger nachfolgender Länder für einen Aufenthalt bis 15 Tage:

Brunei, Japan, San Marino (30 Tage), Singapur

 

Einreisebeschränkungen

  • Die Regierung der Volksrepublik China akzeptiert keine Reisedokumente, die von Taiwan ausgestellt wurden.
  • Die Volksrepublik China erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft nicht an.
  • Reisende müssen bei der Einreise eine Gesundheitserklärung unterzeichnen. Personen, die HIV-positiv sind, an Lepra oder offener Lungentuberkulose erkrankt sind, wird die Einreise verweigert.

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum vor Einreise

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig)
  • Visumantrag (einfache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
    (Antragsteller, die in China geboren sind, müssen auf dem Visumantrag ihren Namen zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen angeben!)
  • 1 Lichtbild
  • für alle Visumkategorien: Flugbestätigung (Hin- und Rückflug)
  • für alle Visumkategorien: Hotelbuchung
  • zusätzlich für Geschäftsreisevisa: offizielle (tabellarische) Einladung (mit Stempel) im Original (das Muster zum download klicken Sie bitte hier ),die von den jeweiligen Ministerien, Provinz-regierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen oder Institutionen (auch IHK z.B.) ausgestellt wurde. Ein "invitation letter" des chinesischen Geschäftspartners wird nicht mehr akzeptiert.
  • zusätzlich für Geschäftsreisevisa: Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahme
  • zusätzlich für Besuchsvisa: Nachweis der familiären Beziehung zu den chinesischen Familienangehörigen (z.B. vom Standesamt)
  • zusätzlich für Studentenvisa: Zulassungsschreiben der Universität und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 (im Original und Kopie)
  • zusätzlich für alle, die sich länger als 6 Monate in der VR China aufhalten: Aidstest
  • zusätzlich für Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit: der gültige Aufenthaltstitel oder - bei Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten - die Freizügigkeitsbescheinigung oder die Meldebescheinigung über Wohnsitznahme in Deutschland

 


Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt, er muss zwingend mit einem Lichtbild versehen sein (auch Säuglinge). Kinder sollten über ein eigenes Reisedokument verfügen.

 

mögliche Visa
60 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise / 30 Tage Aufenthalt


Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
einmalige Einreise.....................................20,00 €



voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
 4 Arbeitstage


Express-Zuschlag im Konsulat möglich
ja
same-day - Bearbeitung......................30,00 € Zuschlag
1 Tag Bearbeitung..............................20,00 € Zuschlag

 

Registrierungspflicht
ja

Ausnahme: Für Reisende der Visumkategorien X, Z, D, J-1 besteht innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise die Verpflichtung, bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.

 

Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich



internationale Flughäfen

  • Beijing (Peking) (PEK), Capital International Airport, 28 km nordöstlich von Beijing
  • Hongkong International Airport (HKG), 34 km nordwestlich von Hongkong Island www.hongkongairport.com/eng/index.html
  • Hong Qiao International Airport (SHA), 13 km südwestlich von Shanghai
  • Pudong International Airport (PVG), 30 km von Shanghai und 40 km vom Hong Qiao International Airport (SHA)

 

 

Sonderstatus HONGKONG und MACAO
Hongkong und Macao als Teil der Volksrepublik China genießen beide als sogenannte „Sonderverwaltungszonen“ weitgehende Autonomie.

Deutsche Staatsangehörige erhalten das erforderliche Visum bis 90 Tage Aufenthalt mit Einreise.

 

Die Visumerteilung mit Einreise gilt ebenfalls für Staatsangehörige nachfolgender Nationalitäten:
Ägypten, Australien
Belgien, Brasilien
Dänemark
Estland
Finnland, Frankreich
Griechenland, Großbritannien
Indien, Indonesien, Irland, Island, Italien
Japan
Kanada, Kiribati
Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg
Malaysia, Mexiko, Monaco
Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen
Österreich
Philippinen, Polen, Portugal
Samoa, Seychellen, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowenien, Spanien, Südafrika
Thailand, Tschechische Republik, Türkei
Ungarn, Uruguay, USA

Staatsangehörige aller anderen Nationalitäten werden gebeten, sich an das Identification Department of Macao SAR zu wenden, um ein Visum zu beantragen.

 

nützliche Adressen für China-Reisende

Deutsche Botschaft in Beijing
No. 17 Dong Zhi Men Wai Da Jie
Chaoyang District, RC-Beijing
Beijing, China
Tel. 0086 – 10 – 65 32 21 61
Fax 0086 – 10 – 65 32 53 36
homepage:
www.dtbotschaftpeki.org.cn

Deutsche Botschaft in Guangzhou
19/F, Guangdong International Hotel
339 Huanshi Road
RC – Guangzhou 510098
Zhonghua Renmin Gongheguo
Tel. 0086 – 20 – 83 30 65 33
Fax 0086 – 20 – 83 31 70 33
email:
gkkanton@gitic.com.cn
homepage:
www.deguangzhou.org

Deutsches Generalkonsulat in Shanghai
N0. 151 + 181 Yong Fu Lu
RC – Shanghai 200031, China
Tel. 0086 – 21 – 64 33 69 51/53
Fax 0086 – 21 – 64 71 44 48
Email:.
gkshang@prodigycn.com

Deutsches Generalkonsulat in Hongkong
United Centre
95, Queensway – Central, 21st floor
HK—Hong Kong
Tel. 0085 – 2 – 21 05 87 77
Fax 0085 – 2 – 28 65 20 33
email:
germancg@netvigator.com
(gilt auch für die Sonderverwaltungsregion Macao)

Ministry of Foreign Affairs of the P.R. China
Visa Office in Hongkong
5. Fl., Lower Block
China Resources Building 26
Harbour Road, Wanchai
Hongkong
Tel. 0085 – 2  – 28 27 95 69

 

 

 

 

 

Legalisierungsbestimmungen

Zum
zum download des Antragsformulars für Beglaubigung und Legislation hier klicken

Konsulargebühren für eine Handelslegalisation...................40,00 € je Urkunde (Angabe unter Vorbehalt)

Konsulargebühren für eine Zivillegalisation.........................20,00 € je Urkunde (Angabe unter Vorbehalt)


Bitte reichen Sie neben den Originalen je 1 Kopie aller zur Legalisierung bestimmten Dokumente zum Verbleib im Konsulat ein.