| Ab
27.03.2008 stellen die Konsulate der Volksrepublik China keine multiplen
Visa mehr aus - auch nicht bei Vorlage einer entsprechenden
Einladung.
Es
werden ausschliesslich Visa mit 60 Tagen Gültigkeit zur Einreise,
einmaliger Einreise und 30 Tagen Aufenthalt gewährt.
Diese
Regelung gilt für Touristen und Geschäftsreisende.
Nach
Aussage der Konsulate gilt diese Einschränkung zunächst bis
auf weiteres.
Ab
15.04.2008 sind die Visumbestimmungen weiter verschärft worden:
Den
Antragsunterlagen
- Reisepass
- Visumantrag
(einfache Ausfertigung)
- 1
Lichtbild
müssen
zusätzlich folgende Unterlagen beigefügt werden:
- für
alle Visumkategorien: Flugbestätigung
(Hin- und Rückflug)
- für
alle Visumkategorien: Hotelbuchung
- zusätzlich
für Geschäftsreisevisa: offizielle (tabellarische)
Einladung (mit Stempel) im Original, die von den jeweiligen
Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen
oder Institutionen (auch IHK z.B.) ausgestellt wurde. Ein "invitation
letter" des chinesischen Geschäftspartners wird nicht mehr
akzeptiert.
- zusätzlich
für Geschäftsreisevisa: Referenzschreiben
der entsendenden Firma mit Kostenübernahme - im Original
- zusätzlich
für Besuchsvisa: Nachweis der familiären
Beziehung zu den chinesischen Familienangehörigen (z.B.
vom Standesamt)
- zusätzlich
für Studentenvisa: Zulassungsschreiben der Universität
und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder
JW202 (im Original und Kopie)
- zusätzlich
für alle, die sich länger als 6
Monate in der VR China aufhalten: Aidstest
- zusätzlich
für Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
der gültige Aufenthaltstitel oder - bei Staatsangehörigen
der EU-Mitgliedsstaaten - die Freizügigkeitsbescheinigung
oder die Meldebescheinigung über Wohnsitznahme
in Deutschland
Hauptstadt
Beijing
(Peking)
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsbürger nachfolgender Länder für einen
Aufenthalt bis 15 Tage:
Brunei,
Japan, San Marino (30 Tage), Singapur
Einreisebeschränkungen
- Die
Regierung der Volksrepublik China akzeptiert keine Reisedokumente, die
von Taiwan ausgestellt wurden.
- Die Volksrepublik
China erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft nicht an.
- Reisende müssen
bei der Einreise eine Gesundheitserklärung unterzeichnen. Personen,
die HIV-positiv sind, an Lepra oder offener Lungentuberkulose erkrankt
sind, wird die Einreise verweigert.
erforderliche
Unterlagen für ein Visum vor Einreise
- Reisepass
(mindestens noch 6 Monate gültig)
- Visumantrag
(einfache Ausfertigung) zum download klicken
Sie am Seitenanfang auf die Flagge
(Antragsteller, die in China geboren sind,
müssen auf dem Visumantrag ihren Namen zusätzlich in chinesischen
Schriftzeichen angeben!)
- 1
Lichtbild
- für
alle Visumkategorien: Flugbestätigung
(Hin- und Rückflug)
- für
alle Visumkategorien: Hotelbuchung
- zusätzlich
für Geschäftsreisevisa: offizielle (tabellarische)
Einladung (mit Stempel) im Original (das Muster
zum download klicken
Sie bitte hier ),die
von den jeweiligen Ministerien, Provinz-regierungen oder von ihnen ermächtigten
Firmen oder Institutionen (auch IHK z.B.) ausgestellt wurde. Ein "invitation
letter" des chinesischen Geschäftspartners wird nicht mehr
akzeptiert.
- zusätzlich
für Geschäftsreisevisa: Referenzschreiben
der entsendenden Firma mit Kostenübernahme
- zusätzlich
für Besuchsvisa: Nachweis der familiären
Beziehung zu den chinesischen Familienangehörigen (z.B.
vom Standesamt)
- zusätzlich
für Studentenvisa: Zulassungsschreiben der Universität
und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder
JW202 (im Original und Kopie)
- zusätzlich
für alle, die sich länger als 6
Monate in der VR China aufhalten: Aidstest
- zusätzlich
für Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
der gültige Aufenthaltstitel oder - bei Staatsangehörigen
der EU-Mitgliedsstaaten - die Freizügigkeitsbescheinigung
oder die Meldebescheinigung über Wohnsitznahme
in Deutschland
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt,
er muss zwingend mit einem Lichtbild versehen sein (auch Säuglinge).
Kinder sollten über ein eigenes Reisedokument
verfügen.
mögliche
Visa
60 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise / 30 Tage Aufenthalt
Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
einmalige Einreise.....................................20,00 €
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
4 Arbeitstage
Express-Zuschlag
im Konsulat möglich
ja
same-day - Bearbeitung......................30,00 € Zuschlag
1 Tag Bearbeitung..............................20,00 € Zuschlag
Registrierungspflicht
ja
Ausnahme:
Für Reisende der Visumkategorien
X, Z, D, J-1 besteht innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise die Verpflichtung,
bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die
erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.
Ohne Genehmigung
ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit
in China nicht gestattet.
Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich
internationale
Flughäfen
- Beijing
(Peking) (PEK), Capital International Airport, 28 km nordöstlich
von Beijing
- Hongkong
International Airport (HKG), 34 km nordwestlich von Hongkong
Island www.hongkongairport.com/eng/index.html
- Hong
Qiao International Airport (SHA), 13 km südwestlich
von Shanghai
- Pudong
International Airport (PVG), 30 km von Shanghai und 40
km vom Hong Qiao International Airport (SHA)
Sonderstatus
HONGKONG und MACAO
Hongkong und Macao als Teil der Volksrepublik China genießen beide
als sogenannte „Sonderverwaltungszonen“ weitgehende Autonomie.
Deutsche
Staatsangehörige erhalten das erforderliche Visum bis 90 Tage Aufenthalt
mit Einreise.
Die
Visumerteilung mit Einreise gilt ebenfalls für Staatsangehörige nachfolgender
Nationalitäten:
Ägypten, Australien
Belgien, Brasilien
Dänemark
Estland
Finnland, Frankreich
Griechenland, Großbritannien
Indien, Indonesien, Irland, Island, Italien
Japan
Kanada, Kiribati
Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg
Malaysia, Mexiko, Monaco
Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen
Österreich
Philippinen, Polen, Portugal
Samoa, Seychellen, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowenien, Spanien, Südafrika
Thailand, Tschechische Republik, Türkei
Ungarn, Uruguay, USA
Staatsangehörige
aller anderen Nationalitäten werden gebeten, sich an das
Identification Department of Macao SAR
zu wenden, um ein Visum zu beantragen.
nützliche
Adressen für China-Reisende
Deutsche
Botschaft in Beijing
No. 17 Dong Zhi Men Wai Da Jie
Chaoyang District, RC-Beijing
Beijing, China
Tel. 0086 – 10 – 65 32 21 61
Fax 0086 – 10 – 65 32 53 36
homepage: www.dtbotschaftpeki.org.cn
Deutsche
Botschaft in Guangzhou
19/F, Guangdong International Hotel
339 Huanshi Road
RC – Guangzhou 510098
Zhonghua Renmin Gongheguo
Tel. 0086 – 20 – 83 30 65 33
Fax 0086 – 20 – 83 31 70 33
email: gkkanton@gitic.com.cn
homepage: www.deguangzhou.org
Deutsches
Generalkonsulat in Shanghai
N0. 151 + 181 Yong Fu Lu
RC – Shanghai 200031, China
Tel. 0086 – 21 – 64 33 69 51/53
Fax 0086 – 21 – 64 71 44 48
Email:. gkshang@prodigycn.com
Deutsches
Generalkonsulat in Hongkong
United Centre
95, Queensway – Central, 21st floor
HK—Hong Kong
Tel. 0085 – 2 – 21 05 87 77
Fax 0085 – 2 – 28 65 20 33
email: germancg@netvigator.com
(gilt auch für die Sonderverwaltungsregion Macao)
Ministry
of Foreign Affairs of the P.R. China
Visa Office in Hongkong
5. Fl., Lower Block
China Resources Building 26
Harbour Road, Wanchai
Hongkong
Tel. 0085 – 2 – 28 27 95 69
Legalisierungsbestimmungen
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Zum
zum download des Antragsformulars für Beglaubigung und Legislation
hier klicken
Konsulargebühren
für eine Handelslegalisation...................40,00 € je Urkunde
(Angabe unter Vorbehalt)
Konsulargebühren
für eine Zivillegalisation.........................20,00 € je
Urkunde (Angabe unter Vorbehalt)
Bitte reichen Sie neben den Originalen je 1 Kopie
aller zur Legalisierung bestimmten Dokumente zum Verbleib im
Konsulat ein.
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