Inhalt dieser Seite: Visumbestimmungen  

Visumbestimmungen Republik Burundi

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Die Botschaft in Berlin ist ebenfalls akkreditiert für die Länder Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Norwegen, Österreich, Schweden, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Türkei und, Vatikanstadt

 

Hauptstadt
Bujumbura


Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsbürger von Uganda

 

Einreisebeschränkung
keine


Transitvisum

nichr erforderlich unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Transitraum wird nicht verlassen.
  • Besitz gültiger Rück-/Weiterreisepapiere


Flughafenvisum (landing visa, visa on arrival)
Nur Staatsangehörigen von Ländern, in denen Burundi keine diplomatische Vertretung hat, wird bei der Einreise über den Flughafen Bujumbura ein Visum ausgestellt, vorausgesetzt, dem Reisebüro wurden vorab persönliche Daten, Passnummer und Flugdaten mitgeteilt.

 


erforderliche Unterlagen für ein Visum

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig)
  • Visumantrag (dreifache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • 3 Lichtbilder
  • Reisebürobestätigung oder Kopie der Flugtickets über Hin- und Rückreise

 

Kinderausweis
Der Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt.

 

mögliche Visa und Konsulargebühren (Angabe unter Vorbehalt)
einmalige Einreise / 1 Monat Aufenthalt / Tourist und business...........................50,00 €



voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
2 Arbeitstage



Express-Zuschlag im Konsulat möglich
nein

 

Registrierungspflicht
nein


Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich


internationaler Flughafen
Bujumbura (BJM); 11 km nordwestlich der Stadt

 

 

 

Legalisierungsbestimmungen

 

 

keine Angaben