Visumantrag
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Visumbestimmungen Republik Bulgarien

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Hauptstadt
Sofia

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Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder (mit Reisepass, der mindestens noch
3 Monate ab Einreise gültig sein muss) für einen touristischen Aufenthalt bis 90 Tage (Ausnahmen in Klammern):

  • Deutschland (Reisepass muss nur während des Aufenthaltes gültig sein)
  • Österreich und übrige EU-Länder (außer Estland, Großbritannien und Irland nur bis 30 Tage) (Reisepass muss nur während des Aufenthaltes gültig sein)
  • Schweiz
  • Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, USA und Vatikanstadt (bis 30 Tage Aufenthalt)
  • Chile, Island, Korea (Süd), Kroatien, Malaysia, Mazedonien, Norwegen, Rumänien, San Marino, Serbien & Montenegro


Bei Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer droht eine Geldstrafe i.H.v. BGL 500,00 bis
BGL 5.000,00 (ca.
€ 250,00 bis € 2.500,00)

Die Befreiung der Visumpflicht gilt nur für eine einmalige Einreise. Ist eine mehrmalige Einreise erforderlich, muss ein Visum beantragt werden.

Visumerteilung mit Einreise am Flughafen oder anderen Grenzstationen ist nicht möglich.

Geschäftsreisende benötigen stets ein Visum vor Einreise.

Die Einreise mit dem Personalausweis ist für deutsche Staatsbürger sowie Bürger der EU-Mitgliedsstaaten möglich!

Schweizer Staatsbürger benötigen einen Reisepass, der lediglich während des Aufenthaltes gültig ist.

 

 

Einreisebeschränkung

  • Inhabern von Reisedokumenten, die von den Behörden der Türkischen Republik Nordzypern ausgestellt wurden, wird die Einreise verweigert
  • Inhabern von Reisedokumenten (ausgenommen Reisepässe), die die Regierung von Taiwan ausgestellt hat, wird die Einreise verweigert

 

Transitvisum
nicht erforderlich unter folgenden Voraussetzungen:

  • Weiterflug innerhalb der nächsten 24 Stunden
  • Besitz gültiger Weiterreisedokumente
  • Der Transitraum wird nicht verlassen.

Staatsangehörige nachfolgender Länder benötigen in jedem Fall ein Transitvisum:
Äthiopien, Afghanistan, Angola, Bangladesh, Eritrea, Ghana, Iran (ausgenommen Diplomaten und Inhaber von Service-Pässen), Irak, Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Sudan und Türkei.

Ausnahme: Türkische Staatsbürger, die über eine permanente Aufenthaltsgenehmigung oder über ein Visum für ein Schengen-Land, für die Schweiz oder für Liechtenstein verfügen, benötigen kein Transitvisum und dürfen sich bis zu 5 Tagen im Land aufhalten.

 

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig)
  • Visumantrag (einfache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • 1 Lichtbild
  • Auslandskrankenversicherung mit Versicherungsschutz für Bulgarien
  • für Geschäftsreisende: Einladung des bulgarischen Geschäftspartners, beglaubigt von der bulgarischen Industrie- und Handelskammer
  • für Geschäftsreisende: Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahme, gerichtet an das Konsulat „Anschrift des Konsulates“
  • für Touristen: Reisebestätigung eines Reisebüros oder Rückreise- bzw. Weiterreisetickets
  • für Geschäftsreisende: Reisedokumente (Flugticket)
  • für Privatreisende: Einladung einer bulgarischen Privatperson, die von der für dessen Wohnort zuständigen Gemeinde genehmigt sein muss
  • für Passinhaber anderer Nationalität: Nachweis der mindestens noch 1 Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
  • bei Langzeitaufenthalten kann ein negativer HIV-Test erforderlich sein

Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Reise erst dann zu buchen, wenn das Visum erteilt ist.

Bei der Einreise muss der Nachweis über ausreichende Geldmittel erbracht werden.

 

Kinderausweis
Der Kinderausweis (bis 16 Jahre) wird nur eingeschränkt anerkannt, er muss mit einem Lichtbild versehen sein. Die Eintragung eines Kindes unter 16 Jahren in den Pass eines Elternteils ist nicht ausreichend.

 

mögliche Visa / Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)
Das Antragsformular kostet grundsätzlich 25,00 € Gebühr zuzüglich der Konsulargebühr für das jeweilige Visum.

3 Monate gültig / einmalige Einreise.............................35,00 € + Antrag 25,00 € =   60,00 €
3 Monate gültig / mehrmalige Einreise..........................45,00 € + Antrag 25,00 € =   70,00 €
6 Monate gültig / mehrmalige Einreise..........................80,00 € + Antrag 25,00 € = 105,00 €

1 Jahr gültig / mehrmalige Einreise.............................115,00 € + Antrag 25,00 € = 140,00 €

 

voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
ca. 5 Arbeitstage


Express-Bearbeitung im Konsulat möglich
ja, innerhalb 3 Tage gegen 15,00 € Zuschlag


Registrierungspflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise polizeilich melden; bei Hotelauf-enthalten übernimmt das Hotel die Anmeldung.
Bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe i.H.v. BGL 200,00 bis BGL 2.000,00 (ca. € 100,00 bis
€ 1.000,00)

 

Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich

 

internationale Flughäfen

  • Sofia (SOF), 10 km östlich von Sofia
  • Varna (VAR), 9 km außerhalb
  • Bourgas (BOJ), 13 km außerhalb
  • Plovdiv (PDV), 10 km südöstlich von Plovdiv

 

Besonderer Hinweis des Auswärtigen Amtes
Bei der Durchreise durch Bulgarien ist bezüglich der Bezahlung von Geldstrafen folgendes zu beachten: Nach Auskunft des bulgarischen Innenministeriums sind Verkehrspolizisten verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Namen und Einheit zu tragen. Geldstrafen, die wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt werden, sind grundsätzlich nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten zu zahlen. Bei einfachen Verstößen gegen die bulgarische Straßenverkehrsordnung wird ein entsprechender Vermerk im Pass des Verkehrsteilnehmers angebracht. Die Geldstrafe wird dann an der Grenzübergangsstelle bei der Ausreise aus Bulgarien gezahlt. Bei Verstößen, die zusätzliche Verfahrenshandlungen erfordern (z.B. Alkoholgenuss, verschuldeter Verkehrsunfall), wird der Fahrer zum Bereitschaftsdiensthabenden in der zuständigen Regionaldirektion für Innere Angelegenheiten gebracht, wo die Geldstrafe bei einer BNB- oder DSK-Bank-Niederlassung eingezahlt wird. Wenn der Verkehrsverstoß außerhalb der regulären Dienstzeit verübt wurde, so wird die Geldstrafe von dem diensthabenden Polizeibeamten entgegengenommen, der eine Quittung über den gezahlten Betrag ausstellt.