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Visumbestimmungen Königreich Bhutan |
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| Hauptstadt
Visumpflicht ausgenommen
sind Staatsangehörige von Indien für einen Aufenthalt bis zu
2 Wochen. Indische Staatsbürger können auch mit einem anderen
Identitätspapier als dem Reisepass einreisen.
Einreisebeschränkung Die Einreise ist im allgemeinen nur in Reisegruppen und mit Zustimmung des bhutanischen Ministeriums für Tourismus zulässig.
Besonderheit
erforderliche Unterlagen für ein Visum
Kinderausweis
mögliche
Visa Das Visum kann bis zu 6 Monaten verlängert werden, Kosten ca. 13,00 €.
Konsulargebühren
(Angabe unter Vorbehalt)
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
Registrierungspflicht
Ausreisegenehmigung
internationaler
Flughafen
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