| Die
Visumbeschaffung beim Konsulat der Republik Belarus ist mit erheblichem
Aufwand, insbesondere durch Wartezeiten, verbunden. Bitte haben
Sie Verständnis dafür, dass wir diese Dienstleistung nur
nach tatsächlichem Aufwand abrechnen können,
und unsere
reguläre
Beschaffungsgebühr (siehe Preisübersicht im Menüpunkt
"Preise" hier keine Anwendung findet.
NEUERUNG!!!
Ab
Februar 2006 muss jeder Reisende an der Grenze eine Auslandskrankenversicherung
abschliessen, die aufgrund eines Sonderabkommens in Belarus anerkannt
ist, auch wenn er bereits im Besitz einer Auslandskrankenversicherung
bei einem anderen Versicherungsunter-nehmen ist; der Nachweis ist
also für die Visumerlangung nicht mehr zu erbringen; die Angabe
hierüber im Visumantrag entfällt!
Hauptstadt
Minsk
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsangehörige der nachfolgenden Staaten für
touristische Zwecke bis 30 Tage Aufenthalt:
- GUS - Staaten:
Moldawien, Russische Föderation, Ukraine, Kasachstan, Kirgisistan,
Tadschikistan, Usbekistan
Ausnahme: Turkmenistan ist visumpflichtig
- Kuba, Malaysia
- Mongolei,
Serbien und Montenegro (können auch nur mit einem gültigen
Personalausweis einreisen); Voraussetzung ist, sie haben dauerhaften
Wohnsitz in ihrem Land und verfügen über Rückreisetickets.
Einreisebeschränkung
keine
Flughafenvisum
(landing visa, visa on arrival)
Am Flughafen Minsk besteht die
Möglichkeit der Visumerteilung gegen Vorlage einer
vom Ausreiseamt OWIR genehmigten Einladung im Original.
Geschäftsreisende müssen von ihrem belarussischen Geschäftspartner
am Flughafen persönlich abgeholt werden.
Es
wird grundsätzlich nur ein Visum mit einmaliger Einreise ausgestellt.
Für ein Geschäftsreisevisum fallen 140,00 US Dollar (Angabe
unter Vorbehalt) Gebühren an.
Für
ein Touristenvisum gilt eine reduzierte Gebühr von 60,00 US Dollar
(Angabe unter Vorbehalt), sofern die Einladung von einem beim Tourismusministerium
lizensierten Reiseunternehmen kommt. Der
Reisende muss von einer Delegation des Reiseunternehmens abgeholt
werden.
erforderliche
Unterlagen für ein Visum vor Einreise
- Reisepass
(mindestens noch 6 Monate über die Gültigkeit des Visum hinaus
gültig, mindestens
1 freie Seite)
- Visumantrag
(einfache Ausfertigung) zum download
klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
- 1
Lichtbild
- für
Geschäftsreisende: Firmenschreiben, gerichtet
an die Konsularabteilung „Anschrift
des Konsulates“,
mit der formalen Bitte um Erteilung des Visum und folgendem Inhalt:
- Name
und persönliche Angaben des Reisenden
- Zweck
der Reise
- Aufenthaltsort
im Zielland
- Aufenthaltsdauer
- Anschrift
des belarussischen Geschäftspartners
- Kostenübernahmeerklärung
für Hin- und Rückreise, Aufenthalt und Krankheitskosten
-
für Geschäftsreisende: offizielle Einladung
Die
Einladungspflicht für
ein Geschäftsreisevisum mit
einmaliger Einreise ist
für deutsche Antragsteller
und solche der übrigen EU-Länder
b.a.w. aufgehoben! Der
Geschäftspartner in Belarus muss allerdings mit vollständiger
Anschrift und Telefon-Nummer im Visumantrag (Seite 2) benannt
werden.
Für eine zwei- oder dreimalige Einreise ist eine förmliche,
vom Amt beglaubigte, Einladung eines Geschäftspartners
(oder einer anderen juristischen Person) in Belarus erforderlich.
Diese Einladung muss namentlich auf den Reisenden ausgestellt
sein und seine Pass- und Reisedaten sowie den Reisegrund beinhalten.
Für ein Jahresvisum ist eine offizielle
Einladung, die der belarussische Geschäfts-partner
über das Aussenministerium in Minsk beantragt, erforderlich. Das
Ministerium unterrichtet das Konsulat in Deutschland per Telex
über die Bewilligung der Einladung und gibt diese Telex-Nummer
als sogenannte Referenz-Nummer der einladenden Firma (oder Organisation)
bekannt. Die Referenz-Nummer sollte bei der Visumbeantragung mit
angegeben werden.
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt
anerkannt. Er muss für Kinder ab 7 Jahren mit einem Lichtbild
versehen sein. Kinder, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, können
auch, möglichst mit Lichtbild, in den Pass eines Elternteils
eingetragen sein. Dann muss allerdings bei Visumbeantragung ein
eigenes Antragsformular ausgefüllt werden.
mögliche
Visa / Konsulargebühren
| |
einmaliges Visum |
zweifaches Visum |
Normal |
Express |
Normal |
Express |
Privatreise
a. Kinder unter 16 J. |
65
15 |
115
15 |
|
Touristenreise
a. Kinder unter 16 J. |
50
10 |
90
10 |
|
| Geschäftsreise |
65 |
115 |
115 |
215 |
Gruppenvisum
a. Kinder unter 16 J. |
25
5 |
45
5 |
45
5 |
85
5 |
Transit
a. Kinder unter 16 J. |
30
(in einer Richtung)
5 |
55
(in einer Richtung)
5 |
55
(hin und zurück)
5 |
105
(hin und zurück)
5 |
Gruppentransitvisum
a. Kinder unter 16 J. |
11
(in einer Richtung)
2 |
20
(in einer Richtung)
2 |
20
(hin und zurück)
2 |
38
(hin und zurück)
2 |
|
dreifaches Visum |
mehrfaches Visum |
Privatreise
a. Kinder unter 16 J. |
|
300
65 |
535
65 |
| Geschäftsreise |
165 |
315 |
300 |
Gruppenvisum
a. Kinder unter 16 J. |
65
5 |
185
5 |
|
Transit
a. Kinder unter 16 J. |
|
130
30 |
230
|
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
ca. 1 Woche
Express-Zuschlag
im Konsulat möglich
ja (siehe Tabelle oben), für den nächsten Arbeitstag,
max. bis 48 Stunden
Registrierungspflicht
ja; alle Besucher müssen sich bei der Ankunft im Hotel oder
bei der nächsten Polizeidienststelle registrieren lassen.
Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich
internationaler Flughafen
Minsk 2 (MSQ), ca. 43 km östlich
von Minsk
|