Visumantrag  
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Visumbestimmungen Demokratische Volksrepublik Algerien

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Hauptstadt
Algier

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht


Einreisebeschränkungen

  • Staatsbürger von Israel und Iran erhalten kein Visum.
  • Reisende mit Sichtvermerk für Israel im Pass erhalten kein Visum
  • Für Staatsbürger von Vietnam gelten Einreisebeschränkungen ebenso für Reisende mit Sichtvermerk für Vietnam im Pass.



erforderliche Unterlagen für ein Visum

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig, mindestens 1 freie Seite)
  • Visumantrag (zweifache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
    Tragen Sie bitte unbedingt Ihre vollständige (ständige) Wohnsitzadresse in Deutschland sowie ein Reisedatum (das noch nicht verbindlich sein muss) ein!!!
  • 2 Lichtbilder (unbedingt farbig!!!)
  • Nachweis einer Auslandskrankenversicherung
  • für Touristen: Reisebürobestätigung bzw. Angabe der genauen Reiseroute
  • für Geschäftsreisende: Firmenschreiben, gerichtet an die Botschaft, mit folgenden Angaben:
    "Anschrift des Konsulates"
    • Name des Reisenden
    • Zweck der Reise
    • Benennung der algerischen Partnerfirma
    • Aufenthaltsort im Zielland
    • Tätigkeit des Reisenden im Land
    • Kostenübernahme für Reise und Aufenthalt
  • für Geschäftsreisende: förmliche Einladung des algerischen Geschäftspartners. Der Reisende muss benannt sein sowie seine Passdaten und der Grund der Reise.
  • für Passinhaber anderer Nationalität: für Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern der gültige Aufenthaltstitel; für Staatsangehörige der EU-Mitglieds-Staaten der Wohnsitznachweis in Deutschland (Meldebescheinigung) oder die Freizügigkeitsbescheinigung


Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt, er muss mit einem Lichtbild versehen sein.



mögliche Visa
45 Tage Gültigkeit / eimalige Einreise (Tourist)
3 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise (business)
6 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise (business)
12 Monate Gültigkeit / mehrmalige Einreise (business)

Ein Visum mit einmaliger Einreise ist 45 Tage ab Ausstellung gültig. Die Einreise muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, ansonsten erlischt die Gültigkeit. Die gewährte Aufenthaltsdauer beginnt mit Tag der Einreise. Ein nicht in Anspruch genommenes Visum kann nicht verlängert werden, sondern muss mit allen erforderlichen Unterlagen (einschließlich Einladung) erneuert werden.

Für Visa mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen und mehrmaliger Einreise zählt das Visum ab Datum der Ausstellung. Die Gültigkeit erlischt am Tag der vorgesehenen maximalen Nutzungsdauer, wobei die kumulative Aufenthaltsdauer die auf dem Visum vermerkte Gesamtaufenthaltsdauer nicht überschreiten darf.

Halbjahres- und Jahresvisa werden derzeit nicht erteilt, außer bei entsprechenden Referenzen und mit besonderer Zustimmung des Konsuls!

Antragsteller mit nichtdeutschen Reisepässen und einer Meldebescheinigung über einen Wohnsitz in Deutschland oder einem Aufenthaltstitel für Deutschland erhalten auch bei Vorlage einer qualifizierten Einladung für ein 1/2-Jahres-Visum lediglich ein multiples Visum mit 3-monatiger Gültigkeit.


Konsulargebühren
45 Tage / einmalige Einreise
30,00 €
3 Monate / mehrmalige Einreise
30,00 €
6 Monate / mehrmalige Einreise
55,00 €
12 Monate / mehrmalige Einreise
55,00 €
(Angaben unter Vorbehalt)


voraussichtliche Beabeitungszeit im Konsulat
5 - 10 Arbeitstage


Express-Bearbeitung im Konsulat möglich
nein



Hinweise

  • Im Antrag muss die komplette Privatadresse des Reisenden mit Telefon-Nummer angegeben werden.
  • Ein Visum mit einmaliger Einreise gilt 45 Tage ab Ausstellung und muss in dieser Zeit genutzt werden, ansonsten wird es ungültig.
  • Bitte beachten Sie!
    Sollte die Einladung Ihres algerischen Geschäftspartners mehrmalige Einreisen vorsehen, im Visumantrag aber nur eine einmalige Einreise angegeben sein, so wird auch nur eine einmalige Einreise gewährt.
    Das algerische Konsulat folgt hierbei - im Gegensatz zu anderen Ländern - nicht dem Gebot der maximalen Einreisemöglichkeit gemäß Einladung.



Registrierungspflicht
nein

 

Ausreisegenehmigung
Eine Ausreisegenehmigung ist erforderlich für Ausländer, die sich länger als 3 Monate in Algerien aufgehalten haben.


internationale Flughäfen

  • Algier (ALG) = Houari Boumediène, ca. 20 km östlich von Algier
  • Oran (ORN) = Es Senia, ca. 10 km außerhalb der Stadt
  • Annaba (AAE) = Les Saline, ca. 12 km von Annaba
  • Constantine (CZL) = Ain El Bey, ca. 9 km von Constantine
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