| Reisewarnung
des Auswärtigen Amtes (aktualisiert 19.02.2008)
www.auswaertiges-amt.de
Einzelbandansage Tel. 030 - 5000 4444 6001
Hauptstadt
Kabul
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
Einreisebeschränkung
keine
Transitvisum
keine
Angaben
erforderliche
Unterlagen für ein Visum
- Reisepass; während
der Bearbeitungszeit des Visum kann eine Kopie der Hauptseite des Reisepasses
vorgelegt werden, bei Bewilligung des Visum wird der Reisepass im Original
benötigt
- Visumantrag (zweifache
Ausfertigung) zum download klicken Sie am
Seitenanfang auf die Flagge
- 2 Lichtbilder
- für
Geschäftsreisende: Referenzschreiben
der entsendenden Firma; "Anschrift
des Konsulates"
- für
Geschäftsreisende:
offizielle Einladung des afghanischen Geschäftspartners
Kinderausweis
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt.
mögliche
Visa und Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
1 Monat gültig......................................30,00 €
3 Monate gültig....................................90,00 €
6
Monate gültig.......................180,00 €
voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
ohne Angaben
Express-Bearbeitung
im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
Ausländer müssen sich nach Ankunft bei der Pressestelle des
Fremdenverkehrsamtes in Kabul melden.
Ausreisegenehmigung
nicht erforderlich
internationaler
Flughafen
Kabul Airport (KBL);
16 km außerhalb der Stadt.
Mittlerweile ist Kabul Airport wieder für Ariana Afghan Airlines
- Linienflüge nach Indien, die Vereinigten Arabischen Emirate,
Tadschikistan, die Türkei, Deutschland und den Iran geöffnet,
sowie für internationale militärische Flüge und Hilfsgütertransporte.
Auch Pakistan International Airlines und Azal fliegen
Kabul wieder an.
Legalisierungsbestimmungen
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keine Angaben
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