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Hauptstadt
Addis Abeba
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsangehörige von Djibouti und Kenia für
einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten.
Einreisebeschränkung
Die Einreise ist nur über Addis Abeba möglich. Abweichungen
von dieser Vorschrift sind nur mit einer Sondergenehmigung möglich.
Bei Einreise auf dem Landweg ist unbedingt ein Visum vor Einreise
beim zuständigen Konsulat in Deutschland zu beantragen. Auf dem Landweg
sind zur Zeit folgende Grenz- übergänge möglich: Moyale
(Kenia), Metema (Sudan) und Galafina-Dewelle (Djibouti).
Transitvisum
nicht erforderlich unter folgenden Voraussetzungen:
- Weiterreise innerhalb
von 12 Stunden
- Der Flughafen
wird nicht verlassen.
- Besitz gültiger
Weiterreisedokumente
Flughafenvisum
(landing visa, visa on arrival)
Für Staatsangehörige nachfolgender Länder ist die Ausstellung
eines Touristenvisum mit Einreise über den Internationalen Flughafen
Bole in Addis Abeba gegen eine Gebühr von 315 Br = ca. 42,00 US Dollar,
zahlbar in Landeswährung, möglich:
- Deutschland, Österreich,
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Spanien, Schweden
- Schweiz
- Argentinien, Australien,
Brasilien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kuwait, Mexiko,
Neuseeland, Norwegen, Russische Föderation, Südafrika, USA
Die Kapazitäten
am Flughafen sind allerdings zu gering, um eine hohe Anzahl ankommender
Touristen schnell und problemlos mit einem Visum zu versorgen. Es ist
mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen. Daher wird dringend empfohlen,
das Visum beim zuständigen Konsulat in Deutschland vor Einreise
zu beantragen. Um ein visa on arrival zu erhalten,
muss der mindestens noch 6 Monate gültige Reisepass, 2 aktuelle Lichtbilder,
ein Rückflugticket sowie der Nachweis über ausreichende Barmittel
vorgelegt werden.
erforderliche
Unterlagen für ein Visum vor Einreise
- Reisepass (mindestens
noch 6 Monate gültig)
- Visumantrag (einfache
Ausfertigung) zum download klicken Sie am
Seitenanfang auf die Flagge
- 1 Lichtbild
- Gelbfieber - Impfbescheinigung
- für
Touristen: Buchungsbestätigung des Reisebüros
- für
Touristen: Nachweis ausreichender Geldmittel (ca. 50,00
US Dollar pro Aufenthaltstag)
- für
Geschäftsreisende: Firmenschreiben mit Angabe über
den Zweck der Reise
- für
Geschäftsreisende: Kostenübernahmeerklärung
der entsendenden Firma oder des äthiopischen Geschäftspartners
"Anschrift
des Konsulates"
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird eingeschränkt anerkannt, er muss mit einem
Lichtbild versehen sein.
mögliche
Visa und Konsulargebühren
(Angaben unter Vorbehalt)
2 Monate gültig / einmalige Einreise / 30 Tage Aufenthalt..........................17,00
€ (Tourist u. business)
3 Monate gültig / mehrmalige Einreise ..........................................................25,50
€ (Tourist u. business)
6 Monate gültig / mehrmalige Einreise...........................................................34,00
€ Tourist
6 Monate gültig / mehrmalige Einreise...........................................................42,50
€ business
1 Jahr / mehrmalige Einreise............................................................................85,00
€ business
einmaliger Transit...............................................................................................17,00
€
doppelter Transit.................................................................................................25,50
€
Studentenvisum..................................................................................................17,00
€
Eine einmalige Verlängerung
des Visum (bis 90 Tage) ist unter persönlicher Vorsprache bei der
Hauptstelle der Einwanderungsbehörde (immigration office) in Addis
Abeba gegen Zahlung von 105 Br = ca.14,00 US Dollar möglich.
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
1 Woche
Express-Bearbeitung
im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
nein
Ausreisegenehmigung
Bei einem Aufenthalt über 30 Tage ist vor Ausreise eine Ausreisegenehmigung
zu beantragen.
internationaler
Flughafen
Addis Abeba (ADD) (Bole
International), 8 km südöstlich der Stadt
Legalisierungsbestimmungen
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keine Angaben
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