| Hauptstadt
Malabo
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsangehörige der USA bis 30 Tage Aufenthalt
Einreisebeschränkung
keine
erforderliche
Unterlagen für ein Visum
- Reisepass
(mindestens noch 6 Monate gültig nach Beendigung des Aufenthaltes)
- Visumantrag
(dreifache Ausfertigung) zum download
klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
- 3
Lichtbilder (farbig)
- Impfbescheinigung
gegen Cholera, Typhus und Gelbfieber (teilweise optional)
- für
Geschäftsreisende: Referenzschreiben der entsendenden
Firma, adressiert an das Konsulat, mit Angabe über Reisezweck
und Dauer des Aufenthaltes sowie Kostenübernahme
"Anschrift
des Konsulates"
- für Geschäftsreisende:
Einladung des äquatorialguineischen Geschäftspartners
(Firma, Organisation oder Institution) mit Angabe über Dauer
und Zweck des Geschäftsbesuches, die vom immigration office
genehmigt ist
- Rückflugticket
bzw. Buchungsbestätigung des Reisebüros
- für
Touristen: Hotelbestätigung
- für
Touristen: Nachweis finanzieller Mittel von mindestens
2.000,00 € für die Dauer des Aufenthaltes
- polizeiliches Führungszeugnis
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird nicht anerkannt.
mögliche
Visa
60 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise / 30 Tage Aufenthalt
Verlängerung vor Ort ist möglich!
Konsulargebühren
(Angabe unter Vorbehalt)
einmalige Einreise € 75,00
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
für deutsche Staatsbürger taggleich
Das Honorarkonsulat in Düsseldorf hat keine Visabefugnis. Für
die Visumerteilung ist ausschließlich die Botschaft in Brüssel zuständig.
Express-Bearbeitung im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
nein
Ausreisegenehmigung
Zur Ausreise ist eine Ausreisegenehmigung
erforderlich, die am Flughafen erteilt wird.
internationale Flughäfen
- Malabo (SSG),
ca. 7 km vom Stadtzentrum entfernt
- Bata (BSG), ca.
6 km vom Stadtzentrum entfernt
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