Visumantrag
  Inhalt dieser Seite: Visumbestimmungen / Legalisierungsbestimmungen  

Visumbestimmungen Arabische Republik Ägypten

www.egyptian-embassy.de 

 
     

Hauptstadt
Kairo

 

Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht

ausgenommen sind Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Kuwait (bis 6 Monate Aufenthalt)
  • Bahrain, Dschibuti, Guinea, Hong-Kong, Jemen, Katar, Komoren, Libyen, Macao, Oman, Saudi-Arabien, Syrien und VAE (bis 90 Tage Aufenthalt)
  • Jordanien (nur mit 5 Jahre gültigem Reisepass)

 

Einreisebeschränkung
keine

 

Flughafenvisum (visa on arrival, landing visa)
Staatsangehörige der nachfolgenden Länder können zu touristischen Zwecken das erforderliche Visum mit Einreise an einem der Flug- oder Seehäfen erhalten:

  • Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder
  • Schweiz
  • Brunei, Japan, Korea (-Nord und -Süd), Malediven, Malaysia, Nepal, Singapur, Taiwan
  • Bürger der Staaten Osteuropas (außer Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldawien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan)
  • Australien, Neuseeland, Südamerika, Nordamerika

Besucher, die Ägypten über Taba bereisen, um den Golf von Aqaba und St. Catharine zu besuchen, können vom Einreisevisum befreit werden. Stattdessen kann für den Besuch eine auf 14 Tage begrenzte, freie Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Dies ist nicht möglich bei Staatsangehörigen der Länder, die vor der Einreise nach Ägypten eine Visum benötigen, da dies von der Zustimmung der ägyptischen Behörden abhängt.

Ausländische Besucher, die Ägypten an Bord eines Schiffes bereisen und über den gleichen Hafen wieder abreisen, bekommen eine 24-stündige Besuchserlaubnis (bis 3 Tage möglich).

Luftpassagieren wird eine 24-stündige Einreiseerlaubnis für eine Kurzreise erteilt.

Bei Einreise wird gegen Vorlage des Reisepasses eine sogenannte Einreisekarte ausgestellt. Das Einreisevisum kostet 15,00 US Dollar und berechtigt zu einem Aufenthalt bis 30 Tage im Land.Um lange Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, ist es sinnvoll, das Visum weiterhin vor Einreise
bei einer ägyptischen Vertretung in Deutschland einzuholen.

Für Staatsangehörige von Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und Portugal besteht auch die Möglichkeit, mit dem gültigen Personalausweis einzureisen, die allerdings die Visumpflicht nicht aufhebt. In diesem Fall hat der Reisende ein Lichtbild mitzuführen, das zur Visaerteilung auf der Einreisekarte verwendet wird. Diese „vereinfachte Regelung“ gilt nur für touristische Pauschal- oder Individualreisende, nicht für Geschäftsreisende.

 

Visum vor Einreise
Geschäftsreisende aller Nationalitäten
müssen zwingend vor Einreise ein Visum bei einer Vertretung der Arabischen Republik Ägypten einholen:

Nur nach Rückfrage in Kairo (d.h. ca. 3 - 4 Wochen Bearbeitungszeit im Konsulat) erhalten Staatsangehörige nachfolgender Länder ein Visum vor Einreise:

Äthiopien, Afghanistan, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Burundi, China, Eritrea, Ghana,
Irak, Iran, Israel, Kosovo, Libanon, Liberia, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Nigeria,
Palästina, Ruanda, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tschad, Tunesien

 

 

erforderliche Unterlagen für ein Visum vor Einreise

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig; bei deutschen Staatsbürgern sind 3 Monate ausreichend)
  • Visumantrag (einfache Ausfertigung) zum download klicken Sie am Seitenanfang auf die Flagge
  • 1 Lichtbild
  • für Geschäftsreisende: Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Angabe über den Anlass der Reise und Nennung des ägyptischen Geschäftspartners sowie der Kostenübernahme für Hin- und Rückflug und Aufenthalt des Reisenden, auch in Falle der Erkrankung „Anschrift des Konsulates“
  • für Passinhaber anderer Nationalität: für Staatsangehörige von NICHT-EU-Ländern der mindestens noch 6 Monate gültige Aufenthaltstitel

 

Kinderausweis
Der Kinderausweis wird nur eingeschränkt anerkannt, er muss bei Kindern ab 2 Jahren mit einem Lichtbild versehen sein. Bei Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Elternteils muss das Kind
ab einem Alter von 2 Jahren mit Lichtbild eingetragen sein..

 

mögliche Visa und Konsulargebühren

Ein Visum ist 3 Monate ab Ausstellung gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.
Es kann im Land verlängert werden!

Nr.

Konsulats Service

Preis (€)

1

Touristenvisum (Deutschland, USA, Russland, Schweden, Finnland, Dänemark, Norwegen, Zypern, Serbien & Montenegro)

20

2

Einzel-Touristenvisum

30

3

Mehrfach-Touristenvisum

35

4

Einzel-Transitvisum

30

5

Mehrfach-Transitvisum

35

6

Geschäfts-Visum (Deutschland)

25

7

Einfaches Geschäfts-Visum

40

8

Mehrfach Geschäfts-Visum

60

9

Einfaches Geschäfts-Visum (Großbritannien)

100

10

Mehrfach- Geschäfts-Visum (Großbritannien)

160

11

Einfaches Geschäfts-Visum (Kanada)

75

12

Mehrfach-Geschäfts-Visum (Kanada)

110

13

Kommerzielle Beglaubigung

80

14

Neuer ägyptischer Pass

120

15

Palästinänsisches Reisedokument

65

16

Transit-Dokument

65

17

Hinzufügen eines Namens oder Landes im Pass

35

18

Übersetzung und Beglaubigung

50

19

Heiratsvertrag

95

20

Anmeldung einer Scheidung

125

21

Nicht-kommerzielle Urkunden

35

22

Normale Beglaubigung

40

23

Ablegen der ägyptischen Nationalität

35

24

Wiedererlangen der ägyptischen Nationalität
(nach mehr als einem Jahr)

155

25

Registrierung (nach mehr als sechs Monaten)

35

26

Geburtsurkunde (nach mehr als einem Monat)

15

27

Bewerbungsformular für den militärischen Dienst

15

28

Andere Formulare

10

Arbeitsvisa werden im Konsulat der Arabischen Republik Ägypten in Deutschland nicht erteilt. Es muss ein business-visa beantragt werden, das dann im Land umgeschrieben wird.

voraussichtliche Bearbeitungszeit im Konsulat
3 Arbeitstage



Express-Zuschlag im Konsulat möglich
nein



Registrierungspflicht
nein


Ausreisegenehmigung:
nicht erforderlich


internationale Flughäfen:

Kairo International (CAI) (Heliopolis), 22 km nordöstlich von Kairo in Heliopolisn und 40 km von den Pyramiden von Gizeh

Borg el Arab (HBE), 60 km südwestlich von Alexandria

Luxor Airport (LXR), 5,5 km von Luxor

 

 

Legalisierungsbestimmungen
 

 

Alle Dokumente, die beglaubigt (legalisiert) werden sollen, müssen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) vorbeglaubigt sein.

Konsulargebühren:
80,00 € je Dokument
(siehe auch Gebühren in der Tabelle oben)