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Hauptstadt
Kairo
Visumpflicht
allgemeine Visumpflicht
ausgenommen
sind Staatsangehörige nachfolgender Länder:
- Kuwait (bis 6
Monate Aufenthalt)
- Bahrain, Dschibuti,
Guinea, Hong-Kong, Jemen, Katar, Komoren, Libyen, Macao, Oman, Saudi-Arabien,
Syrien und VAE (bis 90 Tage Aufenthalt)
- Jordanien (nur
mit 5 Jahre gültigem Reisepass)
Einreisebeschränkung
keine
Flughafenvisum
(visa on arrival, landing visa)
Staatsangehörige der nachfolgenden Länder können zu
touristischen Zwecken das erforderliche Visum mit Einreise
an einem der Flug- oder Seehäfen erhalten:
- Deutschland, Österreich,
übrige EU-Länder
- Schweiz
- Brunei, Japan,
Korea (-Nord und -Süd), Malediven, Malaysia, Nepal, Singapur, Taiwan
- Bürger der
Staaten Osteuropas (außer Albanien, Armenien,
Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldawien, Kasachstan, Kirgisistan,
Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan)
- Australien, Neuseeland,
Südamerika, Nordamerika
Besucher,
die Ägypten über Taba bereisen, um den Golf von Aqaba und St.
Catharine zu besuchen, können vom Einreisevisum befreit werden. Stattdessen
kann für den Besuch eine auf 14 Tage begrenzte, freie Aufenthaltserlaubnis
erteilt werden. Dies ist nicht möglich bei Staatsangehörigen
der Länder, die vor der Einreise nach Ägypten eine Visum benötigen,
da dies von der Zustimmung der ägyptischen Behörden abhängt.
Ausländische
Besucher, die Ägypten an Bord eines Schiffes bereisen und über
den gleichen Hafen wieder abreisen, bekommen eine 24-stündige Besuchserlaubnis
(bis 3 Tage möglich).
Luftpassagieren
wird eine 24-stündige Einreiseerlaubnis für eine Kurzreise erteilt.
Bei Einreise wird
gegen Vorlage des Reisepasses eine sogenannte
Einreisekarte ausgestellt. Das
Einreisevisum kostet 15,00 US Dollar und berechtigt zu einem Aufenthalt
bis 30 Tage im Land.Um
lange Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, ist
es sinnvoll, das Visum weiterhin vor Einreise
bei einer ägyptischen Vertretung in Deutschland einzuholen.
Für
Staatsangehörige von Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien
und Portugal besteht auch die Möglichkeit, mit dem gültigen
Personalausweis einzureisen, die allerdings die Visumpflicht
nicht aufhebt. In diesem Fall hat der Reisende ein Lichtbild mitzuführen,
das zur Visaerteilung auf der Einreisekarte verwendet wird. Diese
„vereinfachte Regelung“ gilt nur für touristische Pauschal- oder Individualreisende,
nicht für Geschäftsreisende.
Visum
vor Einreise
Geschäftsreisende aller Nationalitäten
müssen zwingend vor Einreise
ein Visum bei einer Vertretung der Arabischen Republik Ägypten
einholen:
Nur
nach Rückfrage in Kairo (d.h.
ca. 3 - 4 Wochen Bearbeitungszeit im Konsulat)
erhalten Staatsangehörige nachfolgender Länder ein Visum vor
Einreise:
Äthiopien,
Afghanistan, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Burundi, China, Eritrea, Ghana,
Irak, Iran, Israel, Kosovo, Libanon, Liberia, Mali, Marokko, Mauretanien,
Niger, Nigeria,
Palästina,
Ruanda, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tschad, Tunesien
erforderliche
Unterlagen für ein Visum vor Einreise
- Reisepass (mindestens
noch 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig; bei
deutschen Staatsbürgern sind 3 Monate ausreichend)
- Visumantrag (einfache
Ausfertigung) zum download klicken Sie am
Seitenanfang auf die Flagge
- 1 Lichtbild
- für
Geschäftsreisende: Referenzschreiben der entsendenden
Firma mit Angabe über den Anlass der Reise und Nennung des ägyptischen
Geschäftspartners sowie der Kostenübernahme für Hin- und Rückflug
und Aufenthalt des Reisenden, auch in Falle der Erkrankung
„Anschrift
des Konsulates“
- für
Passinhaber anderer Nationalität:
für Staatsangehörige von NICHT-EU-Ländern der mindestens
noch 6 Monate gültige Aufenthaltstitel
Kinderausweis
Der Kinderausweis wird nur eingeschränkt anerkannt, er muss bei Kindern
ab 2 Jahren mit einem Lichtbild versehen sein. Bei Eintragung des Kindes
in den Reisepass eines Elternteils muss das Kind
ab einem Alter
von 2 Jahren mit Lichtbild eingetragen sein..
mögliche
Visa und Konsulargebühren
Ein Visum ist 3 Monate ab Ausstellung gültig
und berechtigt zu einem Aufenthalt von 30
Tagen.
Es
kann im Land verlängert werden!
| Nr. |
Konsulats
Service |
Preis
(€) |
| 1 |
Touristenvisum
(Deutschland, USA, Russland, Schweden, Finnland, Dänemark,
Norwegen, Zypern, Serbien & Montenegro) |
20 |
| 2 |
Einzel-Touristenvisum |
30 |
| 3 |
Mehrfach-Touristenvisum |
35 |
| 4 |
Einzel-Transitvisum
|
30 |
| 5 |
Mehrfach-Transitvisum |
35 |
| 6 |
Geschäfts-Visum
(Deutschland) |
25 |
| 7 |
Einfaches
Geschäfts-Visum |
40 |
| 8 |
Mehrfach
Geschäfts-Visum |
60 |
| 9 |
Einfaches
Geschäfts-Visum (Großbritannien) |
100 |
| 10 |
Mehrfach-
Geschäfts-Visum (Großbritannien) |
160 |
| 11 |
Einfaches
Geschäfts-Visum (Kanada) |
75 |
| 12 |
Mehrfach-Geschäfts-Visum
(Kanada) |
110 |
| 13 |
Kommerzielle
Beglaubigung |
80 |
| 14 |
Neuer ägyptischer
Pass |
120 |
| 15 |
Palästinänsisches
Reisedokument |
65 |
| 16 |
Transit-Dokument |
65 |
| 17 |
Hinzufügen
eines Namens oder Landes im Pass |
35 |
| 18 |
Übersetzung
und Beglaubigung |
50 |
| 19 |
Heiratsvertrag |
95 |
| 20 |
Anmeldung
einer Scheidung |
125 |
| 21 |
Nicht-kommerzielle
Urkunden |
35 |
| 22 |
Normale
Beglaubigung |
40 |
| 23 |
Ablegen
der ägyptischen Nationalität |
35 |
| 24 |
Wiedererlangen
der ägyptischen Nationalität
(nach mehr als einem Jahr) |
155 |
| 25 |
Registrierung
(nach mehr als sechs Monaten) |
35 |
| 26 |
Geburtsurkunde
(nach mehr als einem Monat) |
15 |
| 27 |
Bewerbungsformular
für den militärischen Dienst |
15 |
| 28 |
Andere Formulare |
10 |
Arbeitsvisa
werden im Konsulat der Arabischen Republik Ägypten in Deutschland
nicht erteilt. Es muss ein business-visa beantragt werden, das dann im
Land umgeschrieben wird.
voraussichtliche
Bearbeitungszeit im Konsulat
3 Arbeitstage
Express-Zuschlag
im Konsulat möglich
nein
Registrierungspflicht
nein
Ausreisegenehmigung:
nicht erforderlich
internationale
Flughäfen:
Kairo
International (CAI) (Heliopolis), 22 km
nordöstlich von Kairo in Heliopolisn und 40 km von den Pyramiden
von Gizeh
Borg
el Arab (HBE), 60 km südwestlich von Alexandria
Luxor
Airport (LXR), 5,5 km von Luxor
| Legalisierungsbestimmungen |
Alle
Dokumente, die beglaubigt (legalisiert) werden sollen, müssen von der
zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) vorbeglaubigt sein.
Konsulargebühren:
80,00 € je Dokument
(siehe auch Gebühren in der Tabelle oben)
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