aktualisiert: 04.05.2008  

- Aktuelles -

     

 

Russische Föderation
Die Konsulate bleiben am 01.05. / 02.05. und 09.05.2008
wegen nationaler Feiertage geschlossen.

 

 

China
Die Konsulate der VR China stellen weltweit ausschliesslich Visa mit
60 Tagen Gültigkeit zur Einreise, einmaliger Einreise
und 30 Tagen Aufenthalt aus.

Diese Regelung gilt für Touristen und Geschäftsreisende.


Die Visumbestimmungen bleiben weiterhin drastisch verschärft:

Den Antragsunterlagen

  • Reisepass (im Original)
  • Visumantrag (einfache Ausfertigung)
  • 1 Lichtbild

müssen zusätzlich folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • für alle Visumkategorien: Kopie vom Original-Flugticket (Hin- und Rückflug)
  • für alle Visumkategorien: Kopie der Hotelbestätigung
  • zusätzlich für Geschäftsreisevisa: offizielle (tabellarische) Einladung (mit Stempel) im Original, die von den jeweiligen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen oder Institutionen (auch IHK z.B.) ausgestellt wurde. Ein "invitation letter" des chinesischen Geschäftspartners wird nicht mehr akzeptiert.
  • zusätzlich für Geschäftsreisevisa: Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahme - im Original
  • zusätzlich für Besuchsvisa:
    • bei Familienangehörigen der Nachweis der familiären Beziehung (Kopie aus dem Familienbuch oder vom Standesamt, gleicher Name reicht nicht)
    • bei Privatreisenden die Einladung der in China polizeilich angemeldeten Person, die Kopie der polizeilichen Anmeldung sowie die Kopie des Reisepasses/Ausweises der einladenden Person
    • ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz in China benötigen die Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis
  • zusätzlich für Studentenvisa: Zulassungsschreiben der Universität und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 (im Original und Kopie)
  • zusätzlich für alle, die sich länger als 6 Monate in der VR China aufhalten: Aidstest
  • zusätzlich für Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit: der gültige Aufenthaltstitel oder - bei Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten - die Freizügigkeitsbescheinigung oder die Meldebescheinigung über Wohnsitznahme in Deutschland


Seit 23.04.2008 sollen bei Vorlage einer offiziellen Einladung im Original auch wieder multi-visa ausgestellt werden!
Die Bearbeitung im Konsulat in Frankfurt soll ca. 3 Monate dauern.
Die Bearbeitung im Konsulat in Berlin soll ca. 1 1/2 Wochen dauern.
Im Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahme muss der Grund zur Ausstellung eines multiplen Visum genau erläutert werden.


Indien
Die Konsulate akzeptieren nur noch farbige Lichtbilder!!!

Die Konsulate der Republik Indien bleiben am Freitag den 02.05.2008 wegen Brückentag geschlossen.

 

Libyen
Seit 15.11.2007 ist die Übersetzung des Reisepasses in die
Arabische Sprache wieder erforderlich.

Ab sofort ist die Übersetzung des Reisepasses schon für die Beantragung der Einladung erforderlich, nicht erst für das Visum!!!

 


EU - Staatsbürger
An Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten werden keine Aufenthaltsgenehmigungen
mehr erteilt. Die Konsulate verlangen zur Herstellung ihrer Zuständigkeit die Freizügigkeitsbescheinigung in Kopie oder eine Meldebescheinigung (in Kopie) über
die Wohnsitznahme in Deutschland.

Das Konsulat der Republik Indien verlangt - nur zur Expressbearbeitung - den Nachweis, dass der Antragsteller mindestens die letzten 3 Jahre in Deutschland Wohnsitz hat. Hierfür ist der Nachweis zu erbringen. Zusätzlich ist eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen.