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Russische
Föderation
Die
Konsulate bleiben am 01.05. / 02.05. und 09.05.2008
wegen
nationaler Feiertage geschlossen.
China
Die
Konsulate der VR China stellen weltweit ausschliesslich Visa mit
60 Tagen Gültigkeit zur Einreise, einmaliger Einreise
und 30 Tagen Aufenthalt aus.
Diese
Regelung gilt für Touristen und Geschäftsreisende.
Die
Visumbestimmungen bleiben weiterhin drastisch verschärft:
Den
Antragsunterlagen
- Reisepass
(im Original)
- Visumantrag
(einfache Ausfertigung)
- 1
Lichtbild
müssen
zusätzlich folgende Unterlagen beigefügt werden:
- für
alle Visumkategorien: Kopie vom Original-Flugticket
(Hin- und Rückflug)
- für
alle Visumkategorien: Kopie der Hotelbestätigung
- zusätzlich
für Geschäftsreisevisa: offizielle (tabellarische)
Einladung (mit Stempel) im Original, die von den jeweiligen
Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen
oder Institutionen (auch IHK z.B.) ausgestellt wurde. Ein "invitation
letter" des chinesischen Geschäftspartners wird nicht mehr
akzeptiert.
- zusätzlich
für Geschäftsreisevisa: Referenzschreiben
der entsendenden Firma mit Kostenübernahme -
im Original
- zusätzlich
für Besuchsvisa:
- bei
Familienangehörigen der Nachweis der familiären
Beziehung (Kopie aus dem Familienbuch oder vom
Standesamt, gleicher Name reicht nicht)
- bei
Privatreisenden die Einladung der in China polizeilich
angemeldeten Person, die Kopie der polizeilichen Anmeldung sowie
die Kopie des Reisepasses/Ausweises der einladenden Person
- ausländische
Staatsbürger mit Wohnsitz in China benötigen die Kopie
ihrer Aufenthaltserlaubnis
- zusätzlich
für Studentenvisa: Zulassungsschreiben der Universität
und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder
JW202 (im Original und Kopie)
- zusätzlich
für alle, die sich länger als 6
Monate in der VR China aufhalten: Aidstest
- zusätzlich
für Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
der gültige Aufenthaltstitel oder - bei Staatsangehörigen
der EU-Mitgliedsstaaten - die Freizügigkeitsbescheinigung
oder die Meldebescheinigung über Wohnsitznahme
in Deutschland
Seit
23.04.2008 sollen bei Vorlage einer offiziellen Einladung im Original
auch wieder multi-visa ausgestellt werden!
Die Bearbeitung im Konsulat in Frankfurt soll ca. 3 Monate dauern.
Die
Bearbeitung im Konsulat in Berlin soll ca. 1 1/2 Wochen dauern.
Im Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahme
muss der Grund zur Ausstellung eines multiplen Visum genau erläutert
werden.
Indien
Die
Konsulate akzeptieren nur noch farbige Lichtbilder!!!
Die Konsulate der Republik
Indien bleiben am Freitag den 02.05.2008 wegen Brückentag geschlossen.
Libyen
Seit
15.11.2007 ist die Übersetzung des Reisepasses in die
Arabische Sprache wieder erforderlich.
Ab
sofort ist die Übersetzung des Reisepasses schon für die Beantragung
der Einladung erforderlich, nicht erst für das Visum!!!
EU
- Staatsbürger
An
Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten werden keine Aufenthaltsgenehmigungen
mehr erteilt. Die Konsulate verlangen zur Herstellung ihrer Zuständigkeit
die Freizügigkeitsbescheinigung in Kopie oder eine Meldebescheinigung
(in Kopie) über
die Wohnsitznahme in Deutschland.
Das Konsulat der Republik Indien verlangt - nur zur Expressbearbeitung
- den Nachweis, dass der Antragsteller mindestens die letzten 3 Jahre
in Deutschland Wohnsitz hat. Hierfür ist der Nachweis zu erbringen.
Zusätzlich ist eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen.
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