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Kinderausweis
Für Kinder bis 16 Jahre, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, konnte bis 31.12.2005 vom zuständigen Passamt wahlweise an Stelle eines Reisepasses auch ein Kinderausweis oder ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Der Kinderausweis war nicht maschinenlesbar und auch nicht fälschungssicher. Er ist allerdings bis zum Ablauf seiner jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der "alte Kinderausweis" bietet lediglich Platz für 2 Visa!
Seit 01.01.2006 können nur noch Kinderreisepässe ausgestellt werden. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und mit einem Lichtbild ausgestattet.
Zuletzt aktualisiert am 01.07.2010 von .
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