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biometrischer Pass
Biometrie wird allgemein als Lehre von der Anwendung mathematisch-statistischer Methoden auf die Mess- und Zahlenverhältnisse von Lebewesen definiert. Mit diesen Methoden können physische oder verhaltenstypische Merkmale von Lebewesen erfasst und ausgewertet werden. In der für die Ausstellung von Pässen und die Kontrolle an den Grenzstellen maßgeblichen Informationstechnologie bedeutet Biometrie das Erkennen von Benutzern aufgrund ihrer persönlichen Eigenschaften.
Mit der chip-basierten Integration biometrischer Merkmale in Pässe wird ein zusätzliches Sicherheitselement eingeführt, welches Fälschungen von Pässen noch schwerer macht als heute und eine notwendige Weiterentwicklung der Fälschungssicherheit darstellt. Biometrie in Pässen ermöglicht eine maschinell gestützte Überprüfung der Identität des Reisenden an der Grenze. Das Reisen mit einem fremden Pass wird künftig deutlich erschwert.
Bitte beachten Sie, dass mit der Einführung der Gesichtsbiometrie in Reisepässe zum 01. November 2005 neue Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt werden. Durch die Einführung der neuen chip-basierten deutschen Reisepässe erhöhen sich außerdem die Gebühren für den EU-Reisepass.
Bis 28.06.2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passphoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinerlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Anforderungen an das Passphoto:
Folgende Kriterien müssen gegeben sein, damit ein Passbild biometrietauglich ist:
Format:
Gesicht im Foto mittig sichtbar, die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar. Gesichtshöhe muss 70 bis 80 % des Fotos ein-nehmen (Gesichtshöhe von zwischen 32 und 36 mm). Kopf (einschliesslich Frisur) muss vollständig abgebildet sein, ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.
Schärfe und Kontrast:
Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar.
Ausleuchtung:
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Das Bild darf keine Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie keine roten Augen aufweisen.
Hintergrund:
Hintergrund einfarbig hell ohne Muster (idealerweise neutral grau) mit gutem Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren. Bei hellen Haaren möglichst ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hell-grauer. Das Foto darf ausschliesslich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild, wichtig vor allem bei Kleinkindern). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.
Fotoqualität:
Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dots per inch (dpi) vorliegen (keine Knicke oder Verunreinigungen). Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben.
Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung:
Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade und direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt sein.
Brillenträger:
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf Brillengläsern, keine getönten Gläser oder Sonnenbrillen). Der Rand der Gläser oder das Gestell selbst dürfen die Augen nicht verdecken.
Kopfbedeckung:
Grundsätzlich sind keine Kopfbedeckungen erlaubt.
Eine Bildtafel mit anschaulichen Beispielen können Sie auf der Internetseite der Bundesdruckerei unter
www.bundesbruckerei.de , Bürgerservice, abrufen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei, des Bundesinnenministeriums (www.bmi.bund.de , www.bundesinnenministerium.de) sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi.de).
Zuletzt aktualisiert am 01.07.2010 von .
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