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ausländischer Reisepass, Reisende anderer Nationalität

Reisende mit einer anderen Staatsangehörigkeit (auch EU – Bürger !!!), die im Besitz eines ausländischen Reisepasses sind, müssen für die Beantragung eines Reisevisum bei den jeweiligen ausländischen Vertretungen in Deutschland den Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Bürger) bzw. die Freizügigkeitsbescheinigung oder Meldebestätigung über Wohnsitznahme in Deutschland (EU-Bürer) nachweisen. Dies verlangen die Konsulate der jeweiligen Länder ausschließlich als Bestätigung ihrer Zuständigkeit zur Visumerteilung.

Zuletzt aktualisiert am 01.07.2010 von .

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