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Elfenbeinküste

Flagge

Aktuelles

Reisewarnung laut auswärtigem Amt:

www.auswaertiges-amt.de

Unterlagen zum Download

Landesdaten

Hauptstadt: Yamoussoukro

Länderabkürzung: CI

Kurzform: Côte d´Ivoire (Elfenbeinküste)

Vollform: Republik Côte d`Ivoire

Adjektiv: ivorisch

Staatsangehörige: Ivorer (CI), Ivoreron (CIV)

Währung: CFA-Franc, 1 CFA Franc = 100 centimes

internationale Flughäfen:

  • Abidjan (ABJ) (Félix Houphouet-Boigny); 16 km südöstlich von Abidjan
  • Yamoussoukro (ASK) (San Pedro Airport

kurz und knapp - Einreise für Deutsche

Visum erforderlich

Das Visum muss vor Einreise im Konsulat beantragt werden.

Bei Ankunft sind folgende Nachweise erforderlich:

  • ggfls. Visum für das Zielland
  • Impfnachweis gegen Gelbfieber, Cholera und Hepatits B (möglichst nicht älter als 10 Tage)

Einreise ohne Visum

Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Benin
  • Burkina Faso
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Kap Verde
  • Kongo
  • Liberia
  • Mali
  • Marokko
  • Mauretanien
  • Niger
  • Nigeria
  • Senegal
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Togo
  • Tschad
  • Tunesien
  • Zentralafrikanische Republik

Voraussetzungen:

  • mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass; die Identitätskarte reicht aus für die Bürger von Benin, Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo
  • Besitz gültiger Rück- oder Weiterreisepapiere

Aufenthaltsdauer: 3 Monate

Einreise mit Visum bei Ankunft

nicht möglich

Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung

Reisepass

mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig, mindestens 1 freie Seite. Der vorläufige grüne Reisepass wird nicht anerkannt!

2 Visumanträge

beide im Original ausfüllen! bitte keine Änderung, Streichung oder Korrektur vornehmen! Die Unterschrift auf beiden Exemplaren muss im Original und identisch sein! Abweichungen führen zur Ablehnung des Visumantrags!

2 Lichtbilder

identisch, nicht älter als 6 Monate

Kopie der bestätigten Flugbuchung (Hin- und Rückflug)

Nachweis einer Auslandskrankenversicherung

zusätzlich für Passinhaber anderer Nationalitäten:

  • für EU-Bürger: die Freizügigkeitsbescheinigung oder die Meldebestätigung
  • für alle anderen Nationalitäten: der gültige Aufenthaltstitel

zusätzlich für Geschäftsvisum:

  • Referenzschreiben der entsendenden Firma mit Kostenübernahme (adressiert wie folgt: Botschaft der Republik Cote d´Ivoire, Konsularabteilung, Schinkelstasse 10, 14194 Berlin)
  • förmliches Einladungsschreiben des ivorischen Geschäftspartners

zusätzlich für Touristenvisum:

  • Nachweis der Hotelbuchung

zusätzlich für Arbeitsvisum:

  • Gesundheitszeugnis

zusätzlich für Privat-/Besuchsvisum:

  • Einladungsschreiben mit vollständiger Adresse der einladenden Person
  • Nachweis über Identität des Einladers durch Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses oder Kopie über Verbrauch eines Versorgungsunternehmens
  • Unterkunftsbescheinigung des Einladers, die von der jeweiligen Gemeinde bestätigt wurde

Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

3 Monate Gültigkeit/einmalige Einreise/bis 90 Tage Aufenthalt 60,00€
3 Monate Gültigkeit/mehrmalige Einreise/bis 90 Tage Aufenthalt 70,00€

 

Das Visum kann nicht verlängert werden.

Die Aufenthaltsdauer beginnt mit dem Tag der Einreise.

Bearbeitungszeit im Konsulat

regulär 1 Woche
Express 
nicht möglich

Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung

  • Die Einreise wird verweigert den Staatsangehörigen von Libanon, die in Liberia ansässig sind. Nur der Transit ist erlaubt, wobei der Flughafen nicht verlassen werden darf.

Durchreise

Transitvisum ist nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:

  • Weiterflug am gleichen Tag
  • Besitz gültiger Weiterreisedokumente
  • Der Flughafen wird nicht verlassen.

Meldebestimmung

bitte beachten

Ausländer, die sich länger als 3 Monate im Land aufhalten, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Reisende, die nicht im Besitz gültiger Rück- oder Weiterreisepapiere sind, müssen eine Kaution bei der zuständigen Fluggesellschaft über den Rücktransport hinterlegen. In der Regel wird eine Summe von 220.000 CFA-Francs verlangt.