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Bahrain

Flagge

Unterlagen zum Download

Landesdaten

Hauptstadt: Manama

Länderabkürzung: BH

Kurzform: Bahrain

Vollform: Königreich Bahrain

Adjektiv: bahrainisch

Staatsangehörige: Bahrainer (BH), Bahrainerin (BHR)

Währung: Bahrain-Dinar (BD), 1 Bahrain-Dinar = 1000 Fils

internationaler Flughafen:

  • Bahrain International Airport "Muharraq" (BAH) ca 6,5 km nordöstlich von Manama

kurz und knapp - Einreise für Deutsche

Visum erforderlich

Einreise ohne Visum

Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Katar
  • Kuwait
  • Oman
  • Saudi - Arabien
  • VAE (Vereinigte Arabische Emirate)

Voraussetzungen:

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig)

Aufenthaltsdauer:

vorübergehend

Einreise mit Visum bei Ankunft

möglich für Touristen und Geschäftsreisende

erhältlich am Flughafen und am King Fahd Causeway

ACHTUNG: Es ist dringend angeraten, das Visum vor Einreise im Konsulat oder als E-Visa im Internet zu beantragen, da die Visumerteilung mit Ankunft ganz  im Ermessen der Einwanderungsbehörde liegt.

Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Andorra, Australien
  • Belgien, Brunei
  • China
  • Dänemark, Deutschland
  • Finnland, Frankreich
  • Griechenland, Großbritannien
  • Hongkong
  • Irland, Island, Italien
  • Japan
  • Kanada
  • Liechtenstein, Luxemburg
  • Malaysia, Monaco
  • Neuseeland, Niederlande, Norwegen
  • Österreich
  • Portugal
  • San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien
  • Thailand, Türkei
  • USA
  • Vatikanstadt
  • ausländische Einwohner eines GCC-Staates, die dort seit min. 6 Monaten leben und eine hohe Qualifikation aufweisen, z.B. Manager, Geschäftsleute, Firmeninhaber, Ärzte, Ingenieure, Anwälte (Aufenthalt bis 72 Stunden bzw. 7 Tage)

Voraussetzungen:

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig)
  • Nachweis gültiger Rück - oder Weiterreisepapiere (nicht erforderlich bei Einreise über den King Fahd Causeway)
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt (z.B. Kreditkarte)
  • Hotelbestätigung oder anderer Nachweis einer Unterkunft
  • evt. Visum für das nächste Zielland

Aufenthaltsdauer:

max. 14 Tage

Einreise mit Elektronischem Visum (E-Visa)

im Internet unter www.evisa.gov.bh
Antragsdauer: bis zu 72 Stunden
30 Tage gültig mit 1 Einreise
Gebühr: 7 BD (Angabe unter Vorbehalt)

Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Andorra, Australien
  • Belgien, Brunei
  • China
  • Dänemark, Deutschland
  • Finnland, Frankreich
  • Griechenland, Großbritannien
  • Hongkong
  • Irland, Island, Italien
  • Japan
  • Kanada
  • Liechtenstein, Luxemburg
  • Malaysia, Monaco
  • Neuseeland, Niederlande, Norwegen
  • Österreich
  • Portugal
  • Russische Föderation
  • San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien
  • Thailand, Türkei
  • USA
  • Vatikanstadt

Voraussetzungen:

  • Reisepass (bei Einreise min. noch 6 Monate gültig)
  • Nachweis bestätigter Rück- oder Weiterreisepapiere
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt

Aufenthaltsdauer:

14 Tage, Staatsangehörige von Großbritannien 3 Monate

Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung

Reisepass

mindestens noch 6 Monate gültig

1 Visumantrag

1 Lichtbild

zusätzlich für Geschäftsvisum:

  • Referenzschreiben der entsendenden Firma mit folgenden Angaben: Name, Geburtsdatum und Passdaten des Antragstellers, Zweck der Reise, Dauer der Reise und Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung; wie folgt adressieren: Botschaft des Königreichs Bahrain, Konsularabteilung, Klingelhöferstrasse 7, 10785 Berlin
  • für ein Jahresvisum! ein "No Objection Certificate", das der Geschäftspartner in Bahrain für den Reisenden beantragt

zusätzlich für Touristenvisum:

  • Hotelbestätigung oder Nachweis der gebuchten Reise
  • Nachweis gültiger Rück - oder Weiterreisepapiere

zusätzlich für Privat-/Besuchsvisum:

  • "No Objection Certificate", das die Familie oder Freunde im Immigration Department beantragen muss
  • ist die eingeladene Person Staatsangehöriger von West-Europa, Japan, Kanada oder USA ist der Nachweis der Reisebuchung ausreichend

Besondere Hinweise für Bahrain

Die GCC-Staaten sind:

  • Katar
  • Kuwait
  • Oman
  • Saudi-Arabien
  • Vereinigte Arabische Emirate

Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

3 Monate Gültigkeit / einmalige Einreise / 2 Wochen Aufenthalt 80,00€

Eine Verlängerung um einmalig max. 14 Tage ist vor Ort möglich. Hierfür ist die Zustimmung eines einheimischen Sponsors, z.B. Hotel, erforderlich.

Die Verlängerung erteilt die örtliche Behörde:
General Directorate of Nationality, Passports and Residence, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. 009 73 17399707, Fax 009 73 17532152

Bearbeitungszeit im Konsulat

regulär

Express

5 - 10 Tage

nicht möglich

Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung

  • Pässe mit Sichtvermerk für Israel werden nicht visiert
  • Alleinreisenden Frauen unter 40 Jahren wird die Einreise verweigert, sofern sie Staatsangehörige nachfolgender Staaten sind: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine udn Usbekistan, auch wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung für einen der GCC-Staaten haben

Durchreise

Transitvisum ist nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:

  • gültiger Reisepass
  • Weiterreise innerhalb von 8 Stunden
  • Nachweis bestätigter Weiterreisepapiere
  • evt. gültiges Visum für nach Zielland
  • Der Transitbereich des Flughafens wird nicht verlassen.

Transitvisum ist erforderlich:

  • bei einem Aufenthalt über 8 Stunden
  • bei direktem Transit über den Causeway nach Saudi-Arabien (Achtung: saudisches Visum auf dem Landweg muss vorhanden sein!)

Transitvisum bei Ankunft

  • erhältlich auf dem Flughafen in Bahrain gegen eine Gebühr von 2 BD
  • nicht möglich für Staatsangehörige von Iran

Voraussetzungen:

  • Reisepass
  • Nachweis bestätigter Weiterreisepapiere
  • evt. gültiges Visum für das Zielland

Aufenthaltsdauer:

24 Stunden

Meldebestimmung

bitte beachten

Reisende mit Arbeitsvisum müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft registrieren lassen, womit sie einen Ausweis mit Personenkennziffer erhalten.

Ausreisegenehmigung

nicht erforderlich