Diese Webseite ist optimiert für den Internet Explorer ab Version 7. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Wählen Sie hier den Anfangsbuchstaben Ihres Ziellandes

Angola

Flagge

Unterlagen zum Download

Landesdaten

Hauptstadt: Luanda

Länderabkürzung: AO

Kurzform: Angola

Vollform: Republik Angola

Adjektiv: angolanisch

Staatsangehörige: Angolaner (AO), Angolanerin (AGO)

Währung: Kwanza (Kz); 1 Kwanza = 100 Centimos

internationaler Flughafen:

  • Luanda (LAD) (4 de Fevreiro) 4 km südöstlich der Stadt

kurz und knapp - Einreise für Deutsche

Visum erforderlich
Visum muss vor Einreise im Konsulat beantragt werden.

Einreise ohne Visum

Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Kap Verde

Voraussetzungen:

  • Reisepass (bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig)

Einreise mit Visum bei Ankunft

nicht möglich

Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung

Reisepass

bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig, mindestens 2 freie Seiten.

Kopie der Lichtbildseite des Reispasses und Kopien evt. Vorvisa

1 Visumantrag

  • ACHTUNG: das Kurzvisum gilt nur für 72 Stunden; also bei 30 Tagen Aufenthalt und einmaliger Einreise das "gewöhnliche Visum" ankreuzen!

1 Lichtbild

Kopie des Rückflugtickets

Kopie der Impfbescheinigung gegen Gelbfieber sowie Hepatitis A und B

zusätzlich für Passinhaber anderer Nationalitäten:

  • für EU-Bürger: Freizügigkeitsbescheinigung oder Meldebestätigung/Wohnsitznachweis
  • für alle anderen Nationalitäten: Aufenthaltstitel mit noch min. 6-monatiger Gültigkeit

zusätzlich für Geschäftsvisum:

  • Referenzschreiben der entsendenden Firma mit folgenden Angaben: Name und Geburtsdatum des Reisenden, Passdaten des Reisenden, Zweck der Reise, Dauer des Aufenthalts und Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung; wie folgt adressieren: Botschaft der Republik Angola, Konsularabteilung, Wallstrasse 58, 10179 Berlin
  • Einladung des angolanischen Geschäftspartners (in portugiesischer Sprache); wie folgt adressieren: Botschaft der Republik Angola, Konsularabteilung, Wallstrasse 58, 10179 Berlin

zusätzlich für Arbeitsvisum:

  • Referenzschreiben der entsendenden Firma mit folgenden Angaben: Name und Geburtsdatum des Reiseden, Passdaten des Reisenden, Zweck des Aufenthalts, Dauer des Aufenthalts und Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung; wie folgt adressieren: Botschaft der Republik Angola, Konsularabteilung, Wallstrasse 58, 10179 Berlin
  • Polizeiliches Führungszeugnis (ins Portugiesische übersetzt)
  • Lebenslauf und Abschlusszeugnisse (ins Portugiesische übersetzt)
  • Eidesstattliche Erklärung über die Befolgung der angolanischen Gesetze (ins Portugiesische übersetzt)

zusätzlich für Touristenvisum

  • Hotelbestätigung für den gesamten Aufenthalt
  • Geldmittelnachweis, ca. 5.000,00 €; min. 200,00 US $ pro Aufenthaltstag

zusätzlich für Privat-/Besuchsvisum:

  • notariell beglaubigte Einladung des angolanischen Gastgebers (in portugiesischer Sprache) mit folgenden Angaben: Zweck und Dauer des Besuchs; wie folgt adressieren: Botschaft der Republik Angola, Konsularabteilung, Wallstrasse 58, 10179 Berlin

Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

60 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise / 30 Tage Aufenthalt / Geschäftsvisum

150,00 €

60 Tage Gültigkeit / einmalige Einreise / 30 Tage Aufenthalt / Touristenvisum 250,00 €

 

Das Kurzvisum ist nach Ausstellung 72 Stunden zur Einreise gültig für einen Aufenthalt von 7 Tagen mit möglicher Verlängerung um einmalig 7 Tage.

Bearbeitungszeit im Konsulat

regulär
ca. 10 Tage
oftmals auch
3-5 Wochen

Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung

  • Minderjährige mit abweichendem Nachnamen von dem des mitreisenden Elternteils sollten entsprechende Dokumente zum Nachweis des Verwandschaftsverhältnisses, z.B. Geburtsurkunde, mit sich führen.

Durchreise

Transitvisum ist nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:

  • Weiterreise innerhalb von 24 Stunden
  • Nachweis bestätigter Weiterreisepapiere
  • Der Flughafen wird nicht verlassen.

Meldebestimmung

keine

Ausreisegenehmigung

nicht erforderlich