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Algerien

Flagge

Aktuelles

NEU: Zuständigkeit der Konsulate:
Visumanträge von Antragstellern mit Wohnsitz in den Alten Bundesländern werden ab Dezember 2012 ausschließlich im Konsulat in Bonn bearbeitet. Hier beträgt die Bearbeitungsdauer derzeit ca. 1 Woche.
Visumanträge von Antragstellern mit Wohnsitz in den Neuen Bundesländern werden unverändert im Konsulat in Berlin angenommen mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Wochen.
Bitte adressieren Sie Einladung und Kostenübernahmeschreiben an die entsprechenden Konsulate.
Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Konsularabteilung, Rheinallee 32-34, 53173 Bonn bzw. Görschstraße 45-46, 13187 Berlin

Teil - Reisewarnung laut Auswärtigem Amt

www.auswaertiges-amt.de

Unterlagen zum Download

Landesdaten

Hauptstadt: Algier

Länderabkürzung: DZ

Kurzform: Algerien

Vollform: Demokratische Volksrepublik Algerien

Adjektiv: algerisch

Staatsangehörige: Algerier (DZ), Algerierin (DZA)

Währung: Algerischer Dinar (DA); 1 Algerischer Dinar = 100 Centimes

internationale Flughäfen

  • Algier (ALG) = Hourari Boumediène; ca. 20km östlich von Algier
  • Oran (ORN) = Es Senia; ca. 10 km ausserhalb der Stadt
  • Annaba (AAE) = Les Saline; ca. 12 km von Annaba
  • Constantine (CZL) = Ain El Bey: ca. 9 km von Constantine

kurz und knapp - Einreise für Deutsche

Visum erforderlich

Visum muss vor Einreise im Konsulat beantragt werden.

Einreise ohne Visum

Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Jemen
  • Libyen
  • Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien
  • Seychellen, Syrien
  • Tunesien

Voraussetzungen:

  • Reisepass (min. noch 6 Monate bei Ankunft gültig)
  • Nachweis gültiger Rück- oder Weiterreisepapiere
  • Nachweis ausreichender Geldmittel

Aufenthaltsdauer:

3 Monate (keine Arbeitsaufnahme!)

Einreise mit Visum bei Ankunft

nicht möglich

Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung

Reisepass

mindestens noch 6 Monate gültig, mindestens 1 freie Seite

2 Visumanträge

Bei Visumanträgen zur Vorlage im Konsulat in Berlin dürfen keine Korrekturen vorgenommen werden! Solche Anträge werden abgelehnt.

Tragen Sie bitte Ihre vollständige Wohnsitzadresse ein!

Tragen Sie bitte ein Reisedatum ein, das mindestens 14 Tage in der Zukunft liegt, da die Bearbeitungszeit im Konsulat obligatorisch mindestens 14 Tage dauert. Wird ein Reiedatum unter 14 Tagen ab Einreichung im Konsulat angegeben, wird der Antrag abgelehnt!

2 Lichtbilder

möglichst biometrisch, auf jeden Fall aktuell, farbig und identisch

Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung

zusätzlich für Passinhaber anderer Nationalitäten:

  • für EU-Bürger: Freizügigkeitsbescheinigung oder Meldebestätigung/Wohnsitznachweis
  • für alle anderen Nationalitäten: gültiger Aufenthaltstitel

zusätzlich für Geschäftsvisum:

  • Flugbestätigung (nur für das Konsulat in Berlin erforderlich; Datum mindestens 14 Tage in der Zukunft wegen 14-tägiger Bearbeitungszeit)
  • Referenzschreiben der entsendenden Firma mit folgenden Angaben: Name des Reisenden, Zweck der Reise, Benennung des algerischen Geschäftspartners, Aufenthaltsort in Algerien, Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung; wie folgt adressieren: Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Konsularabteilung, Görschstrasse 45-46, 13187 Berlin (für Antragsteller mit Wohnsitz in den Neuen Bundesländern) bzw. Rheinallee 32-34, 53173 Bonn (für Antragsteller mit Wohnsitz in den Alten Bundesländern)
  • förmliche Einladung des algerischen Geschäftspartners (für das Konsulat in Berlin im Original, für das Konsulat in Bonn reicht die gut lesbare Kopie) mit folgenden Angaben: Name und Geburtsdatum des Reisenden, Passdaten des Reisenden, Zweck und Dauer der Reise

zusätzlich für Touristenvisum:

  • Reisebürobestätigung (Flug und Unterkunft) und Angabe der genauen Reiseroute
  • HINWEIS: Im Konsulat in Berlin ist die persönliche Vorsprache erforderlich!

zusätzlich für Privat-/Besuchsvisum:

  • legalisiertes Einladungsschreiben des Gastgebers

Besondere Hinweise für Algerien

Hinweise zur Gültigkeit:

  • Ein Visum mit einmaliger Einreise ist ab Eintrag 1 Monat gültig mit 1 Monat Aufenthalt.
  • Ein Visum mit mehrmaliger Einreise ist ab Eintrag 3 Monate gültig mit 90 Tagen Aufenthalt.
  • AUSNAHME: Ein im Konsulat in Bonn ausgestelltes Visum ist grundsätzlich ab Eintrag im Pass gültig. Über Gültigkeitszeitraum, Aufenthaltsdauer und Zahl der Einreisen entscheidet der Konsul.

Sonstiges:

  • Wird im Visumantrag ein anderer Gültigkeits- oder Aufenthaltszeitraum eingetragen, wird auch nur dieser - ggfls. kürzere - bewilligt.
  • Ein nicht in Anspruch genommenes Visum kann nicht verlängert werden, sondern muss mit allen erforderlichen Unterlagen, einschließlich Einladung, erneuert werden.
  • Halbjahres- und Jahresvisa werden derzeit nicht erteilt, außer bei entsprechenden Referenzen und mit besonderer Zustimmung des Konsuls!
  • Antragsteller mit nichtdeutschen Reisepässen und einer Meldebescheinigung über einen Wohnsitz in Deutschland oder einem Aufenthaltstitel für Deutschland erhalten auch bei Vorlage einer qualifizierten Einladung für ein Halbjahresvisum lediglich ein Dreimonatsvisum mit einmaliger Einreise.

Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

bis 3 Monate Gültigkeit/ein- oder mehrmalige Einreise 60,00€
über 3 Monate Gültigkeit/ein- oder mehrmalige Einreise 100,00€

Bearbeitungszeit im Konsulat

regulär 14 Tage im Konsulat in Berlin
1 Woche im Konsulat in Bonn
Express 
nicht möglich

Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung

  • Inhabern von israelischen Reisepässen werden Einreise und Transit verweigert.
  • Staatsangehörigen von Iran wird die Einreise verweigert; Transit mit Transitvisum ist möglich

Durchreise

Transitvisum ist nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:

  • Weiterreise am selben Tag mit dem gleichen oder ersten Anschlussflugzeug
  • Besitz gültiger Weiterreisepapiere und ggfls. Visum für das nächste Zielland
  • Die Transitzone des Flughafens wird nicht verlassen.

Transitvisum ist erforderlich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Deutschland
  • Korea-Süd
  • Luxemburg
  • Malawi
  • Niederlande
  • Südafrika
  • Taiwan
  • Vietnam
  • Inhaber von palästinensischen Reisedokumenten

Meldebestimmung

keine

Ausreisegenehmigung

Eine Ausreisegenehmigung ist erforderlich für Ausländer, die sich länger als 3 Monate in Algerien aufgehalten haben.