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Ägypten

Flagge

Aktuelles

Die Konsulate akzeptieren zur Visumbeantragung nur noch biometrische Lichtbilder.

Entgegen aktueller Pressemitteilungen ist die Visumerteilung mit Ankunft am Flughafen unverändert u.a. für deutsche Staatsangehörige möglich. Das Visum gilt nach wie vor nur für touristische Einreise und nur für den Aufenthaltsort, nicht für Gesamt-Ägypten. Geschäftsreisende, Techniker und Monteure benötigen stets ein Visum vor Einreise.

Unterlagen zum Download

Landesdaten

Hauptstadt: Kairo

Länderabkürzung: EG

Kurzform: Ägypten

Vollform: Arabische Republik Ägypten

Adjektiv: ägyptisch

Staatsangehörige: Ägypter (EG), Ägypterin (EGY)

Währung: Ägyptisches Pfund (ägypt Pf.); 1 Ägyptisches Pfund = 100 Piaster (PT) = 1000 Millimes

internationale Flughäfen:

  • Kairo International (CAI) (Heliopolis); 22km nordöstlich von Kairo in Heliopolis und 40km von den Pyramiden von Gizeh
  • Borg el Arab (HBE); 60km südwestlich von Alexandria
  • Luxor Airport (LXR); 5,5km von Luxor

kurz und knapp - Einreise für Deutsche

Visum erforderlich

Einreise ohne Visum

Möglich für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Bahrain
  • Guinea
  • Jemen
  • Katar, Kuwait
  • Libyen
  • Malta
  • Oman
  • Saudi-Arabien, Syrien
  • Vereinigte Arabische Emirate

Voraussetzungen:

  • Reisepass (bei Ankunft min. noch 6 Monate gültig)
  • keine Arbeitsaufnahme

Aufenthaltsdauer:

max. 3 Monate

Einreise mit Visum bei Ankunft

Nur möglich für Touristen. Geschäftsreisende, Monteure und Techniker müssen ein Visum vor Einreise im Konsulat beantragen.

Das Visum wird nur erteilt bei Einreise auf dem Luftweg, bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg muss das Visum vor Einreise beantragt werden.

Das Visum gilt nur für den Aufenthaltsort in Ägypten, nicht für Gesamt-Ägypten.

Möglich für Staatsangehörige aller Länder, außer für Staatsangehörige nachfolgender Länder:

  • Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Armenien, Aserbaidschan
  • Bangladesh, Belarus, Benin, Bhutan, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Burkina-Faso, Burundi
  • China
  • Djibouti
  • Elfenbeinküste, Eritrea
  • Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea-Bissau
  • Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel
  • Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Kenia, Kirgisische Republik, Komoren, Kongo (Demokr. Rep.), Kongo (Rep.), Korea-Nord, Kosovo
  • Laos, Lesotho, Libanon, Liberia
  • Madagaskar, Malawi, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Moldau, Mongolei, Mosambik, Myanmar
  • Namibia, Niger, Nigeria
  • Pakistan, Philippinen
  • Ruanda
  • Sambia, Sao Tome und Principe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südafrika, Swasiland
  • Tadschikistan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tschad, Türkei (außer bei Besitz eines min. noch 6 Monate gültigen Aufenthaltstitels für ein EU-Land), Tunesien, Turkmenistan
  • Uganda, Usbekistan
  • Vietnam
  • Zentralafrikanische Republik

Voraussetzungen:

  • Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig); der gültige Personalausweis reicht bei Staatsangehörigen von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und Portugal (in diesem Fall sind 2 biometrische Lichtbilder mitzuführen)
  • Nachweis gültiger Rück- oder Weiterreisepapiere

Aufenthaltsdauer:

 max. 30 Tage (für Staatsangehörige von Malaysia max. 15 Tage)
verlängerbar (Einzelfallentscheidung seitens der Behörden), für Deutsche bis max. 6 Monate

Gebühr:

15,00 $ (Angabe unter Vorbehalt); für Staatsangehörige von Malaysia gebührenfrei

Einreise mit Visum - erforderliche Unterlagen zur Beantragung

Reisepass

mindestens noch 6 Monate gültig, bei deutschen Staatsbürgern sind 3 Monate ausreichend

1 Visumantrag

2 Lichtbilder

ausschließlich biometrisch! Andere Lichtbilder werden nicht akzeptiert.

zusätzlich für Passinhaber anderer Nationalitäten:

  • für EU Bürger: Freizügigkeitsbescheinigung oder Meldebestätigung/Wohnsitznachweis
  • für alle anderen Nationalitäten: Aufenthaltstitel mit noch min. 6-monatiger Gültigkeit

zusätzlich für Geschäftsvisum:

  • Referenzschreiben der entsendenden Firma mit folgenden Angaben: Name, Geburtsdatum und Passdaten des Antragstellers, Zweck der Reise, Nennung des ägyptischen Geschäftspartners, Angabe der gewünschten Einreisen (einfach, zweifach, mehrfach), Kostenübernahme für Reise, Unterkunft und Erkrankung; wie folgt adressieren: Botschaft der Arabischen Republik Ägypten, Konsularabteilung, Stauffenbergstraße 6/7, 10785 Berlin
  • Flugbestätigung

zusätzlich für Touristenvisum:

  • Kopie der Hotel- und Flugbuchung

Visumkategorien und Konsulargebühren (Angaben unter Vorbehalt)

Ein Visum ist 3 Monate ab Ausstellung gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen. Es kann - mehrfach - im Land verlängert werden!

Arbeitsvisa werden im Konsulat der Arabischen Republik Ägypten in Deutschland nicht erteilt. Es muss ein business-visa beantragt werden, das dann im Land umgeschrieben wird.

Touristenvisum / einmalige Einreise (Dänemark, Finnland, Russland, Schweden, Serbien & Montenegro, USA
20,00€
Touristenvisum / einmalige Einreise (Deutschland)
22,00€
Touristenvisum / einmalige Einreise 25,00€
Touristenvisum / mehrfache Einreise
32,00€
Transitvisum / einmalige Einreise
25,00€
Transitvisum / mehrfache Einreise
32,00€
Businessvisum / einmalig (Großbritannien)
95,00€
Businessvisum / mehrfach (Großbritannien)
155,00€
Businessvisum / einmalig (Kanada)
65,00€
Businessvisum / mehrfach (Kanada)
105,00€
Businessvisum / einmalig
40,00€
Businessvisum / mehrfach
60,00€
Normale Beglaubigung 35,00€
Kommerzielle Beglaubigung 80,00€
Nicht-Kommerzielle Beglaubigung 30,00€
Neuer ägyptischer Reisepass
141,00€
Ersatz für beschädigten / verlorenen Reisepass 149,00€
Ausstellung eines Reisedokuments (Palästina)
65,00€
Transit-Dokument 65,00€
Ergänzung eines Namens oder Landes im Reisepass
30,00€
Übersetzung
35,00€
Ehevertrag
150,00€
Bekanntgabe einer Scheidung 175,00€
Ausstellung einer Geburtsurkunde innerhalb von 3 Monaten
30,00€
Ausstellung einer Geburtsurkunde nach 3 Monaten
55,00€
Militärdienst Anmeldeformular
15,00€

Bearbeitungszeit im Konsulat

regulär 4-6 Arbeitstage
Express 
nicht möglich

 

Ausnahmen:

Für Staatsangehörige von Albanien, Kosovo, einiger afrikanischer, arabischer und asiatischer Länder sowie für Frauen mit Staatsangehörigkeit von Moldau, die unter 36 Jahren sind, muss die Genehmigung in Kairo eingeholt werden. Dadurch ist mit einer Antragsdauer von 2-4 Wochen zu rechnen.

Einreisebeschränkung / Einreiseverweigerung

  • Reisenden mit palästinensischen Reisedokumenten, die die Grenze bei Rafah passieren wollen, wird die Einreise verweigert.

Durchreise

Transitvisum ist nicht erforderlich bei folgenden Voraussetzungen:

  • Weiterreise innerhalb von 12 Stunden; Staatsangehörige von Afghanistan, Libanon, Philippinen sowie Inhaber von palästinensischen Reiseausweisen müssen mit dem gleichen oder ersten Anschlußflug weiterreisen
  • Nachweis bestätigter Weiterreisepapiere
  • Der Flughafen wird nicht verlassen. Staatsangehörige von Afghanistan, Libanon, Philippinen sowie Inhaber palästinensicher Reiseausweise dürfen den Transitbereich nicht verlassen.

Transitvisum ist erforderlich:

  • für Staatsangehörige von Iran

Meldebestimmung

bitte beachten

Bei Unterkunft im Hotel erfolgt die Registrierung automatisch mit dem check-in. Bei privater Unterkunft muss die Anmeldung bei den ägyptischen Behörden erfolgen.

Ausreisegenehmigung

nicht erforderlich